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Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes zu erhalten.
Visumspflicht
Staatsangehörige von außerhalb der EU brauchen ein entsprechendes Visum. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein Aufenthaltstitel zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden.
Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen, wenn Ihr Visum nicht bereits für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland ausreichend gültig ist. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Erwerbstätigkeit
Eine Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt.
Voraussetzungen
Für die Suche nach einem Ausbildungsplatz
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Abschluss einer deutschen Auslandsschule oder über einen Schulabschluss, der zum Hochschulzugang im Bundesgebiet oder in dem Staat berechtigt, in dem der Schulabschluss erworben wurde, und
- gute deutsche Sprachkenntnisse
Für die Studienbewerbung
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Es steht noch kein Studienplatz sicher zur Verfügung und es soll auch keine studienvorbereitende Maßnahme besucht werden
- Schulabschluss, der entweder unmittelbar zum Studium in Deutschland oder jedenfalls zum Besuch eines Studienkollegs befähigt
- gute deutsche Sprachkenntnisse
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
- Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- 1 aktuelles biometrisches Foto:
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
- Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 5.604,00 Euro Informationen des Auswärtigen Amts zum Sperrkonto
- Verpflichtungserklärung
- Krankenversicherungsnachweis
- wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
- wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
- Nachweis über erlangten Hochschulabschluss oder über das laufende Studium in einem Drittstaat
- Nachweis über gute deutsche Sprachkenntnisse – B2
- z. B. durch Vorlage geeigneter Sprachzertifikate
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG)_deutsch, englisch, serbisch, türkisch, russisch, arabisch
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG)_deutsch, englisch, französisch, spanisch, portugiesisch, albanisch
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG)_deutsch, englisch, serbisch, türkisch, russisch, arabisch
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG)_deutsch, englisch, französisch, spanisch, portugiesisch, albanisch
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.