Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Kindernachzug

Zum Zweck der Familienzusammenführung können deutsche oder ausländische Staatsangehörige, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.

Visumspflicht

Staatsangehörige von außerhalb der EU brauchen ein entsprechendes Visum zum Familiennachzug. Sobald uns der  Visumantrag von der zuständigen Auslandsvertretung vorliegt, müssen Sie je nach Grund für den Familiennachzug noch weitere Unterlagen bei uns einreichen. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Der Aufenthaltstitel muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden.

Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Das Kind muss minderjährig und ledig sein
  • Beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil besitzt
    • eine gültige Aufenthaltserlaubnis-
    • Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte,
    • Niederlassungserlaubnis oder
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils:
    bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer:
    • Aktueller Arbeitsvertrag im Original. Im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich oder
    • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
    • Fragenkatalog zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • bei Selbstständigen/ Freiberuflichen:
  • Krankenversicherungsnachweis
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)​​​​​​​
  • Nachweise über ausreichenden Wohnraum:
    Ausreichender Wohnraum ist vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume wie Küche, Bad und WC mitbenutzt werden können.
  • Geburtsurkunde im Original
  • Nachweis über das Sorgerecht

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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