Covid-19-Virus AKTUELL | > Alle Informationen zum Thema Covid-19-Virus auf einen Blick |
Geburt eines Kindes im Bundesgebiet
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt.
In Deutschland geborene Kinder mit zwei ausländischen Elternteilen, von denen zum Zeitpunkt der Geburt:
- mindestens ein Elternteil seit acht Jahren ununterbrochen rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland lebt und
- ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger oder als Staatsangehöriger der Schweiz eine Aufenthaltserlaubnis über die Freizügigkeit besitzt,
bekommen seit dem 1. Januar 2000 mit der Geburt sowohl die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern (Abstammungsprinzip) als auch die deutsche Staatsangehörigkeit (Geburtsortprinzip). Die ausländischen Eltern müssen für ihre Kinder keinen Antrag für die deutsche Staatsangehörigkeit stellen. Sie wird von dem für die Beurkundung der Geburt zuständigen Standesbeamten eingetragen, nachdem die Ausländerbehörde die Ausländerakten der Eltern überprüft hat. Sind die Voraussetzungen gegeben, bekommt das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder - Ersterteilung
Erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für ein ausländisches Kind,
- das im Bundesgebiet geboren wird und
- bei dem mindestens ein Elternteil einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Beide Elternteile (bei gemeinsamen Sorgerecht) oder der allein sorgeberechtigte Elternteil sind bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder
- Nur ein Elternteil (bei gemeinsamen Sorgerecht) ist bei Geburt des Kindes im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels
- Geburt im Bundesgebiet
Das Kind muss im Bundesgebiet geboren worden sein und gemeinsam mit den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil in Darmstadt gemeldet sein.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
Das Kind muss entweder über einen eigenen gültigen Pass verfügen oder im Pass eines Elternteils eingetragen sein. - Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- 1 aktuelles biometrisches Foto:
35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund - Ggf. Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt der Eltern oder des allein sorgeberechtigten Elternteils:
bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer:- Aktueller Arbeitsvertrag im Original. Im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich oder
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
- bei Selbstständigen/ Freiberuflichen:
- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters
- Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
- Rentenversicherungs- beziehungsweise Lebensversicherungsnachweis
- Ggf. Nachweis über den Bezug von öffentlichen Leistungen z. B. nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG
- Krankenversicherungsnachweis
- wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
- wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
- Geburtsurkunde im Original
- Gültige Pässe der Eltern/des allein sorgeberechtigten Elternteils
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.