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Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner von Ausländern

Sofern Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben, können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner nachziehen lassen.

Visumspflicht

Staatsangehörige von außerhalb der EU brauchen ein entsprechendes Visum zum Familiennachzug. Sobald uns der Visumantrag von der zuständigen Auslandsvertretung vorliegt, müssen Sie je nach Grund für den Familiennachzug noch weitere Unterlagen bei uns einreichen. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Der Aufenthaltstitel muss innerhalb von 90 Tagen ab Einreise im Bundesgebiet eingeholt werden.

Nach der Einreise müssen Sie als Erstes Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anschließend müssen Sie vor Ablauf Ihres Einreisevisums eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Wenn Sie visumsfrei eingereist sind, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Beide Ehepartner/ Lebenspartner müssen 18 Jahre alt sein.
  • Der nachziehende Ehepartner/ Lebenspartner muss sich vor der Einreise auf einfache Art in deutscher Sprache (A1) verständigen können.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt:
    bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer:
    • Aktueller Arbeitsvertrag im Original. Im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
    • Fragenkatalog zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • bei Selbstständigen/ Freiberuflichen:
  • Krankenversicherungsnachweis
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police  
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
  • Nachweise über ausreichenden Wohnraum:
    Ausreichender Wohnraum ist vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume wie Küche, Bad und WC mitbenutzt werden können.
  • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung (auch mit Apostille oder Legalisation). Wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer
  • Nachweise über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1)
  • Erklärung/Belehrung über die eheliche Lebensgemeinschaft​​​​​​​

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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