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Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung

Einer ausländischen Person, die im Besitz einer Duldung ist und einer Erwerbstätigkeit nachgehen beziehungsweise nachgehen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Die Beschäftigung darf erst aufgenommen werden, wenn eine entsprechende Arbeitserlaubnis vorliegt. Die Arbeitserlaubnis muss bereits für die bestehende Duldung beantragt worden sein.

Geduldete mit einer Ausbildungsduldung haben nach erfolgreichem Abschluss ihrer qualifizierten Berufsausbildung einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine der erworbenen beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung für die Dauer von zwei Jahren, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot (Es sollte bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen, mindestens aber ein Entwurf.)
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    • Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat
  • Berufsausübungserlaubnis
    • Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Krankenpflege), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden
  • Sie verfügen über
    • eine in Deutschland absolvierte qualifizierte Berufsausbildung oder einen in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss oder
    • einen im Ausland erworbenen Hochschulabschluss und eine ununterbrochene zweijährige berufliche Erfahrung in Deutschland oder
    • eine im Ausland erworbene qualifizierte Berufsausbildung und eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Fachkraft in diesem Beruf in Deutschland.
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Duldung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
    • Aktueller Arbeitsvertrag im Original. Im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Nachweis Ihrer Berufsausbildung oder Ihres Studiums beziehungsweise Nachweis Ihrer qualifizierten Beschäftigung in den letzten drei Jahren
  • Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
  • Berufsausübungserlaubnis (Nur wenn erforderlich (siehe Voraussetzungen))
  • Nachweise über ausreichenden Wohnraum:
    Ausreichender Wohnraum ist vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume wie Küche, Bad und WC mitbenutzt werden können.
  • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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