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Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung

Einer Fachkraft mit Berufsausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der ihre erworbene Qualifikation sie befähigt.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für bis zu 4 Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot (Es sollte bereits ein Arbeitsvertrag vorliegen, mindestens aber ein Entwurf.)
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    • Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung kann in der Regel nur erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat
  • Berufsausübungserlaubnis
    • Ist für eine Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. Krankenpflege), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw. deren Zusage vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nachgewiesen werden
  • Gleichwertigkeit der Qualifikation
    • Für die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist der Besitz eines deutschen Berufsabschlusses nach einer mindestens 2-jährigen Ausbildung oder der Besitz einer gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation notwendig. In der Regel muss eine ausländische Berufsqualifikation von einer Anerkennungsstelle geprüft und die Gleichwertigkeit festgestellt werden. Mehr zum Thema im Abschnitt „Weiterführende Informationen“
  • Angemessene Altersversorgung (nur, wenn Sie das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben)
    • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist in der Regel ab dem vollendeten 45. Lebensjahr der Besitz einer angemessenen Altersversorgung notwendig.
    • Das Gehalt muss deshalb mindestens 55 Prozent der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung entsprechen. Derzeit entspricht dies einem monatlichen Einkommen von mindestens 3.595,17 Euro brutto.
    • Das Gehalt kann niedriger sein, wenn bereits aus anderen öffentlichen oder privaten Quellen eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Gültiges Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel und ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto:
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
    • Aktueller Arbeitsvertrag im Original. Im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
    • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Nachweis der Qualifikation als Fachkraft mit Berufsausbildung (im Original) über
    • eine abgeschlossene deutsche Berufsausbildung, Mindestdauer 2 Jahre, oder
    • eine als gleichwertig anerkannte ausländische Berufsqualifikation (Anerkennungsbescheid)
  • Berufsausübungserlaubnis (Nur wenn erforderlich (siehe Voraussetzungen))
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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