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Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche

Erteilung und Verlängerung eines Aufenthaltstitels für ehemalige Deutsche. Eingebürgerte Personen, die ab dem 01.01.2000 auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben und damit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, benötigen einen Aufenthaltstitel.

Einer/ einem ehemaligen Deutschen wird:

eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens fünf Jahren ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Deutsche oder Deutscher bestand

oder

eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seit mindestens einem Jahr ein gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet bestand.

Der Antrag auf den Aufenthaltstitel ist innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis vom Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (ab dem 01.01.2000) und gleichzeitiger Besitz eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
  • Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Deutscher Personalausweis, deutscher Reisepass
  • Wenn die deutschen Personaldokumente verloren gegangen sind, ist darüber eine Verlustanzeige vorzulegen.
  • Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt

  • bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer:

  • Aktueller Arbeitsvertrag im Original. Im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
  • bei Selbstständigen/ Freiberuflichen:

    • Bescheinigung über den durchschnittlichen Nettogewinn
    • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich
  • Krankenversicherungsnachweis
  • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
  • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
  • Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
  • Nachweis über den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit
  • Im Original und in Kopie: z. B. Erwerbsurkunde, Auszug aus dem Personenstandsregister oder Bescheinigung des Generalkonsulats oder der Botschaft, bei türkischen Staatsangehörigen auch den „Nüfus Kayit Örnegi“ (mit Übersetzung).
  • Nachweis über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerungsurkunde (im Original und in Kopie)

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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