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Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigte
Ausländern, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn der Aufenthalt im Bundesgebiet länger als drei Monate dauern soll.
Langfristig Aufenthaltsberechtigte sind Ausländer, die einen Aufenthaltstitel nach der EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 besitzen, der mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates versehen ist.
Ausgenommen sind Inhaber eines von Großbritannien, Dänemark und Irland ausgestellten Aufenthaltstitels, da diese Staaten die EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 nicht anwenden.
Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für einen deutschen Aufenthaltstitel, wie z.B. ein gesicherter Lebensunterhalt, gelten uneingeschränkt.
Die Aufenthaltserlaubnis gestattet eine Erwerbstätigkeit. Der Umfang der gestatteten Erwerbstätigkeit hängt davon ab, welchem Zweck (z.B. Studium, Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit) der Aufenthalt überwiegend dienen soll. Die §§ 16-21 Aufenthaltsgesetz werden analog angewendet.
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen EU-Mitgliedsstaat
- Ein Anspruch auf die Aufenthaltserlaubnis besteht grundsätzlich nur dann, wenn in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach der EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 ein Aufenthaltstitel mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache erteilt wurde.
- Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ohne diesen Zusatz ist regelmäßig nicht ausreichend.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Pass
- Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“
- Formular Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
- Aktueller Arbeitsvertrag im Original. Im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
- Krankenversicherungsnachweis
- wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Ihre Krankenversicherungskarte
- wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police
- Arbeitsvertrag
Im Original. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland begründet werden. Es ist eine Betriebsstätte in Deutschland erforderlich.
- Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt)
- Mietvertrag oder Formular Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
- Zustimmungsanfrage ausgefüllt zu richten an die Bundesagentur für Arbeit
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG)_deutsch, englisch, serbisch, türkisch, russisch, arabisch
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG)_deutsch, englisch, französisch, spanisch, portugiesisch, albanisch
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG)_deutsch, englisch, serbisch, türkisch, russisch, arabisch
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG)_deutsch, englisch, französisch, spanisch, portugiesisch, albanisch
- Mietbescheinigung (Erklärung über die Größe und Beschaffenheit der an einen Ausländer vermieteten Wohnung),
- Antrag auf Zulassung einer Beschäftigung
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (Stellenbeschreibung)
Gebühren
Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.