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Reiseausweis für Staatenlose

Ausländische Personen, die staatenlos im Sinne des Staatenlosigkeitsübereinkommens sind, können auf Antrag einen Reiseausweis für Staatenlose erhalten.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Nachweisliche Staatenlosigkeit
  • Der Ausländer bzw. die Ausländerin ist entweder bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels oder soll diesen zusammen mit dem Reiseausweis erhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises
  • 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Die Prüfung der Staatenlosigkeit ist stets individuell  und kann daher nicht an konkrete Unterlagen geknüpft werden, bei Palästinensern aus Syrien werden z. B. folgende Unterlagen zur Prüfung angefordert:
  • Syrischer Reiseausweis für Palästinenser („Travel Document for Palestinian Refugies“ [sic])
  • UNRWA-Registrierungsnummer
  • Familienregisterauszug Syrien
  • Geburtsurkunde
  • Bestätigung der Palästinensischen Mission Berlin über die Volkszugehörigkeit

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer Ihres Reiseausweises ist an die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels gekoppelt. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt:

  • für Kinder unter 12 Jahren: 6 Jahre, längstens bis zum Alter von 12 Jahren
  • für Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung noch nicht 24 Jahre alt sind: 6 Jahre
  • für Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung 24 Jahre oder älter sind: 10 Jahre
  • in Einzelfällen, beispielsweise wenn der Reiseausweis für die endgültige Ausreise aus Deutschland ausgestellt wird: höchstens einen Monat

Die zuständige Stelle kann bestimmen, dass der Reiseausweis nur für bestimmte Staaten oder Erdteile gültig sein soll.

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reiseausweis beantragt werden, der maximal einen Monat gültig ist.

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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