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Reiseausweis für Ausländer

In der Regel müssen alle ausländischen Personen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen.

Nur in besonderen Ausnahmefällen dürfen deutsche Passersatzpapiere an nicht deutsche Staatsangehörige ausgestellt werden, da hiermit in die Passhoheit eines anderen Staates eingegriffen wird.

Der Reiseausweis für Ausländer ist ein solches Passersatzpapier. Er darf Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden, wenn Sie als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzen und einen solchen nicht auf zumutbare Weise erlangen können.

Falls Sie nicht im Besitz eines Passes oder Passersatzes sind, müssen Sie sich daher zunächst bei der Auslandsvertretung Ihres Herkunftsstaates um die Ausstellung eines Passes oder Passersatzes bemühen. Bei der Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer sollten Sie möglichst Nachweise über entsprechende Bemühungen vorlegen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Darmstadt
  • Sie sind bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels oder sollen diesen zusammen mit dem Reiseausweis erhalten.
  • Unzumutbarkeit der Passbeschaffung:

Ein Pass oder Passersatz des Herkunftsstaats kann nachweislich nicht auf zumutbare Weise erlangt werden. Als zumutbar gilt insbesondere

  • rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Passes die Anträge auf Neuerteilung oder Verlängerung zu stellen und an dem behördlichen Verfahren Ihres Herkunftslandes mitzuwirken,
  • die vom Herkunftsstaat allgemein festgelegten Gebühren zu zahlen oder
  • die Wehrpflicht, sofern deren Erfüllung nicht aus zwingenden Gründen unzumutbar ist, und andere zumutbare staatsbürgerliche Pflichten zu erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises
  • 1 aktuelles biometrisches Foto: 35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit: zum Beispiel durch abgelaufene Reisedokumente, Urkunden oder eidesstattliche Erklärungen

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer Ihres Reiseausweises ist an die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels gekoppelt. Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt:

  • für Kinder unter 12 Jahren: 6 Jahre, längstens bis zum Alter von 12 Jahren
  • für Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung noch nicht 24 Jahre alt sind: 6 Jahre
  • für Personen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung 24 Jahre oder älter sind: 10 Jahre
  • in Einzelfällen, beispielsweise wenn der Reiseausweis für die endgültige Ausreise aus Deutschland ausgestellt wird: höchstens einen Monat

Die zuständige Stelle kann bestimmen, dass der Reiseausweis nur für bestimmte Staaten oder Erdteile gültig sein soll.

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reiseausweis beantragt werden, der maximal einen Monat gültig ist.

Gebühren

Die anfallenden Gebühren können Sie unserer Gebührenübersicht entnehmen.


Wichtige Mitteilung
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