Wissenschaftsstadt Darmstadt

Telefon: +49 (0)6151-115

E-Mail: info@1sp4mdarmstadt.abde

ImpressumDatenschutz und Nutzungsbedingungen

1

Mit der "Google benutzerdefinierten Suche" kann diese Internetseite durchsucht werden. Wenn Sie JA anklicken und die Google Suche nutzen, werden Inhalte auf Servern von Google abgerufen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Klicken Sie NEIN an wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden. Weitere Informationen zur Google benutzerdefinierten Suche finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://www.darmstadt.de/datenschutz
Informationen von Google über den Umgang mit Nutzerdaten (Datenschutzerklärung) erhalten Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de.

Sozialer Zusammenhalt Pallaswiesenviertel/Mornewegviertel

Problemlagen

Mehrere Hauptverkehrsstraßen verlaufen durch das Fördergebiet beziehungsweise direkt daran vorbei. In unmittelbarer Nachbarschaft der Wohnquartiere befinden sich große gewerblich geprägte Bereiche. Diese Bedingungen führen zu einer starken Belästigung durch Verkehr, Lärm, Geruch und Schadstoffe, attraktive nutzbare öffentliche Räume und wohnungsnahe Grünflächen sind kaum oder nicht vorhanden. Ebenso fehlen Orte und passende Angebote für verschiedene Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel junge Menschen, Kinder und ältere Menschen.

Planungsziele

  •  Schaffung eines positiven Bildes für das Quartier: Dies betrifft die Wahrnehmung des Stadtteils durch Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Sicht der übrigen Stadtgesellschaft auf das Gebiet.
  •  Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen
  • Maßnahmen zur Vernetzung der Wohnquartiere untereinander und Schaffung von Übergängen zu den angrenzenden Gewerbegebieten
  • Beteiligungsmaßnahmen: Aufbau einer Struktur, die es der Bewohnerschaft ermöglicht, aktiv und verantwortlich an der Stadtentwicklung mitzuarbeiten.
  • Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für Kinder und Jugendliche
  • Einbindung von Klimaschutzmaßnahmen

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen gelten für das Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“?
Die Rechtsgrundlagen finden sich im Kapitel 2 "Besonderes Städtebaurecht" des Baugesetzbuches. Im vierten Teil (§ 171e BauGB) sind die diesbezüglichen Regelungen unter dem Titel "Maßnahmen der Sozialen Stadt" aufgeführt.

Wie werden Maßnahmen im Fördergebiet finanziert?
Projekte im Rahmen des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt werden zu einem Drittel mit Fördermitteln des Bundes finanziert, die anderen beiden Drittel werden vom Land Hessen und der Kommune hinzugesteuert.

Ich verfüge über Grundstücks-, Wohnungs- beziehungsweise Gewerbeeigentum im Fördergebiet. Wie wirkt sich das Förderprogramm auf mich als Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer aus?
Aufgrund der Aufnahme des Fördergebietes in das Programm Sozialer Zusammenhalt ergeben sich für Ihr Anwesen keine zusätzlichen rechtlichen oder finanziellen Verpflichtungen. Es gelten weiterhin die allgemein gültigen Bestimmungen des Baugesetzbuches in Bezug auf Grundstückseigentum. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt begrüßt es, wenn Sie sich an der Verbesserung der Lebensqualität im Quartier beteiligen und Projektideen einbringen. Hierzu finden noch besondere Beteiligungsangebote statt. Sollten Maßnahmen, die im Entwicklungskonzept vorgeschlagen werden, Ihr Anwesen betreffen, wird die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Ihnen in Kontakt treten, um mögliche Vorgehensweisen zu erörtern. In einem solchen Fall bestünde auch die Möglichkeit, dass Sie Fördermittel des Programms Sozialer Zusammenhalt erhalten.
 
Wie werden die Bürgerinnen und Bürger an den Maßnahmen des Förderprogramms beteiligt?
In den Fördergebieten sind die Betroffenen sowie öffentliche Aufgabenträger nach dem Baugesetzbuch frühzeitig an der Erstellung eines Entwicklungskonzeptes und bei seiner Umsetzung in geeigneter Form zu beteiligen (BauGB § 171e, Absatz 4 und 5 sowie § 137 und 139). Die Kommune kann selbst entscheiden, welche Maßnahmen zur Beteiligung angewendet werden.

An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?
Für Rückfragen steht Ihnen im Stadtplanungsamt Frau Holmgren und Frau Bingert zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie in der Infobox oben rechts.  

Wichtige Mitteilung
×