Sondernutzungen im öffentlichen Raum
Satzung über Sondernutzungen (gesamtes Stadtgebiet)
Die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für den öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet sind im Hessischen Straßengesetz sowie in der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt geregelt. Dies betrifft beispielsweise Außengastronomie, Werbeaufsteller / Kundenstopper, Warenauslagen und ähnliches.
Download: Satzung über Sondernutzungen gesamtes Stadtgebiet (PDF-Datei, 179 KB)
Richtlinie Gestaltung von Sondernutzungen Bereich Innenstadt
Aufgrund der Vielzahl an Sondernutzungen im Bereich der Innenstadt / Fußgängerzone ist es erforderlich, über die oben beschriebene Satzung hinausgehende Regelungen für dieses Gebiet festzulegen. Damit wird die Attraktivität der City als kommerzielles und kulturelles Zentrum der Stadt und des Umlandes erhalten beziehungsweise gesteigert. Die Richtlinie Gestaltung von Sondernutzungen Bereich Innenstadt gilt auf allen öffentlichen Flächen im angegebenen Geltungsbereich.
Eine erste Version dieser Richtlinie ist 2010 in Kraft getreten. Nach einer Überprüfung wurde am 15.02.2018 eine überabreitet Fassung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Download:Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen Bereich Innenstadt (PDF-Datei 5,2 MB)
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Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Besuchern der Stadt Darmstadt eine moderne und lebendige Stadt mit geordneten und barrierefreien Räumen zu präsentieren. Hierzu trägt die Atmosphäre der Stadträume, der Charakter der öffentlichen Straßen und Plätze wesentlich bei. Die Innenstadt ist die Visitenkarte der Stadt. Der Forderung, die Gestaltqualität zu sichern, kann die Stadt entsprechen, indem sie die "dauerhafte" Inanspruchnahme öffentlicher Flächen durch Werbung, Straßengastronomie und Straßenhandel angemessen regelt. Die vorliegende Richtlinie in Verbindung mit der Sondernutzungssatzung geben den Rahmen für die Sondernutzungen im öffentlichen Raum vor. Sie erleichtert die tägliche Genehmigungspraxis und trägt zur Gleichbehandlung der Antragsteller und zur Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen bei. Stadtbild und -identität können nur wahrgenommen werden, wenn Auslagen und Werbung nicht raumgreifend oder fassadenüberdeckend sind und somit das Gesamtbild beeinträchtigen.