Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Unterlagen für Führerscheinbeantragung

Fahrerlaubnisbehörde Darmstadt

Aufgrund einer extrem hohen Antragslage bitten wir aktuell von einer Anfrage bzgl. des Bearbeitungsstandes abzusehen. 

Die Bearbeitungszeit aller Anträge beträgt aktuell leider mehrere Monate. 

 

Wichtig:

Folgende Dienstleistung kann ab sofort digital beantragt werden:

Antrag zum Ersterwerb eines Führerscheins (ekom21.de)

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre postalisch eingereichten Unterlagen vollständig sind und wenn möglich zusätzlich durch eine Klarsichthülle geschützt werden.

Folgende Dienstleistungen können ab sofort postalisch beantragt werden:

  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, B oder BE
  • Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF 17)
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen A, A1, A2, B oder BE
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse B196 oder B96
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C,CE,C1,C1E,D,DE,D1,D1E
  • Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation
  • Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Ersatzführerschein bei Verlust
  • Ersatzführerschein bei Namensänderung oder Austragung einer Sehhilfe
  • Beantragung eines Führerschein-Umtauschs (von alt auf neu)
  • Internationaler Führerschein
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
  • Ersterteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung
     

Eine Vorsprache ist somit nicht erforderlich. Näheres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationen der Checkliste.

 

Für alle sonstigen Dienstleistungen, benötigen Sie einen Termin.

Eine Vorsprache ohne Termin ist aktuell nicht möglich!

Im Moment ist eine Terminvereinbarung nur online möglich!


Hier gelangen Sie zur Terminvereinbarung 

Bitte Prüfen Sie vor Terminvereinbarung nochmals, ob Ihr Anliegen per Post beantragt werden kann. 

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie am Seitenende.
 

Bei allen weiteren Fragen und Anliegen helfen wir Ihnen gerne per Email an fahrerlaubnisbehoerde@1sp4mdarmstadt.abde weiter.

Führerscheinwesen

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A,A1,A2,B oder BE

Es ist eine digitale Beantragung möglich:

Antrag zum Ersterwerb eines Führerscheins (ekom21.de)

Alternativ können Sie den Führerschein auch postalisch beantragen:

  • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
  • Erste-Hilfe-Nachweis im Original
  • Nachweis über einen bestandenen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) – nicht älter als zwei Jahre - im Original
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Gebühr: 44,70 Euro

 

weitere Informationen

Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung digital und postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Begleitetes Fahren (BF 17) - Führerschein mit 17 Jahren

  • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie des gültiges Personalausweises (EU-Staaten) oder gültigen Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Kopie Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
  • Erste-Hilfe-Nachweis im Original
  • Nachweis über einen bestandenen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) - nicht älter als zwei Jahre - im Original
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten (siehe Antrag)
  • Beiblatt der benannten Begleitperson/en (siehe Antrag - Achtung: je 1 Beiblatt pro Begleitperson inkl. Kopie des Passes/ Ausweises und des Führerscheins erforderlich!)
  • Gebühr: 57,40 Euro + 8,40 Euro pro Begleitperson
     

Wichtig:
Da für die Begleitpersonen ggf. Karteikartenabschriften anderer Behörde angefordert werden müssen, und die Fahrerlaubnisbehörde Darmstadt hierbei von der Reaktionszeit der anderen Behörde abhängig ist, ist eine Express-Beantragung für das Begleitete Fahren mit 17 Jahren leider nicht möglich.
 

weitere Informationen

Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Ersatzführerschein - bei Verlust

  • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses (alternativ genügt auch eine Geburtsurkunde/Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch),
  • bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Falls vorhanden: die Strafanzeige der Polizeibehörde
  • Gebühr: 41,30 Euro (bei Vorlage einer Strafanzeige einer dt. Polizeibehörde)

Wichtig:
Sie hatten zuletzt einen grauen oder rosa Papierführerschein?
Dann benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht von der Stadt Darmstadt ausgestellt wurde.

weitere Informationen

Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Ersatzführerschein - bei Namensänderung oder Austragung einer Sehhilfe

  • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie des aktuellen Führerscheins
  • Gebühr: 25,30 Euro

bei Namensänderung:

  • behördlicher Nachweis über die Namensänderung bzw. Heiratsurkunde

bei Austragung einer Sehhilfe:

  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als zwei Jahre
     

Wichtig:
Sie hatten zuletzt einen grauen oder rosa Papierführerschein?
Dann benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht von der Stadt Darmstadt ausgestellt wurde.

weitere Informationen

Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen A, A1, A2, B oder BE

  • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie Ihres gültigen Personalausweises (EU-Staaten) oder gültigen Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung) / (Eine Kopie der Vorder- und Rückseite wird benötigt)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Erste-Hilfe-Nachweis im Original
  • Nachweis über einen bestandenen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) - nicht älter als zwei Jahre - im Original
  • Kopie Ihres Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
  • Gebühr: mind. 43,90 Euro
     

Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse B196 oder B96

  • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie des gültigen Personalausweis (EU-Staaten) oder gültigen Reisepass (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie des aktuellen Führerschein
  • Prüfbescheinigung der Klasse B96 / B196 im Original
  • Gebühr: 48,70 Euro
     

Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C,CE,C1,C1E,D,DE,D1 oder D1E

  • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels/ der Fiktionsbescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie Ihres aktuellen Führerscheins
  • Erste-Hilfe-Nachweis im Original
  • Gebühr: mind. 43,90 Euro

Bei Erweiterung auf Klassen C/ CE zusätzlich:

  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als zwei Jahre - im Original
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV – nicht älter als ein Jahr - im Original
  • bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation - im Original

Bei Erweiterung auf Klassen D/ DE zusätzlich:

  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als zwei Jahre - im Original
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV – nicht älter als ein Jahr - im Original
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart „0“) beim Einwohnermeldeamt – die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde
  • bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation - im Original

 

Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Verlängerung der Fahrerlaubnis

  • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie des gültigen Personalausweis oder gültigen Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels/ der Fiktionsbescheinigung)
  • Kopie des aktuellen Führerscheins
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Gebühr:
    48,90 Euro für die Verlängerung
    32,50 Euro zusätzlich für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)

für die Klassen C, C1, CE, C1E:

  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als zwei Jahre - im Original
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV – nicht älter als ein Jahr - im Original
  • bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation - im Original

 

für die Klassen D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart „0“) beim Einwohnermeldeamt – die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde
  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – nicht älter als zwei Jahre - im Original
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV – nicht älter als ein Jahr - im Original
  • bei gewerblicher Nutzung: Nachweis über die Schulung zur Berufskraftfahrerqualifikation - im Original

 

weitere Informationen

Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Internationaler Führerschein

  • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie des gültigen Personalausweises (EU-Staaten) oder gültigen Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie Ihres aktuellen Führerscheins
  • Gebühr: 16,00 Euro

Wichtig:

Sie sind noch im Besitz eines grauen oder rosa Papierführerscheins?
Dann müssen Sie Ihren Papierführerschein zunächst in einen Kartenführerschein umtauschen. Bitte beachten Sie die hierfür erforderlichen Unterlagen unter „Führerschein-Umtausch (Wechsel von einem Papier- auf einen Kartenführerschein)“.

 

weitere Informationen

Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:

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Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Führerschein-Umtausch

Wechsel von einem Papier- auf einen Kartenführerschein (Umtausch von alt auf neu)

  • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Kopie des aktuellen Führerscheins
  • Gebühr: 25,30 Euro

Wichtig:

Wenn der Papier-Führerschein nicht von der Stadt Darmstadt ausgestellt wurde, dann benötigen Sie zudem eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde.

 

weitere Informationen


Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Antrag auf Neu-/ Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

(nach vorangegangenem Entzug/ Verzicht)

  • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie des gültigen Personalausweises oder gültigen Reisepasses + Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Nachweis über einen bestandenen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) - nicht älter als zwei Jahre - im Original
  • Erste-Hilfe-Nachweis im Original
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart „0“) beim Einwohnermeldeamt – die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde
  • Gebühr: 239,40 € + ggf. weitere Gebühren für behördliche Anordnungen

 

Bei Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) –
    nicht älter als zwei Jahre - im Original
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV – nicht älter als ein Jahr i m Orgininal

 

weitere Informationen

Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Ausland (nicht EU/EWR)

  • einen gültigen Nationalausweis, Nationalpass oder Reisepass
  • Nachweis über Aufenthalt/Visum
  • den ausländischen Führerschein im Original zur Echtheitsprüfung
  • erste Meldebescheinigung in der Bundesrepublik Deutschland, die das Zuzugsland erkennen lässt (zur Dokumentation der Ersteinreise)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Übersetzung des Führerscheins durch eine amtlich anerkannte Stelle
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Nachweis über einen bestandenen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) - nicht älter als zwei Jahre
  • Benennung der Fahrschule
  • Gebühr: 48,90 Euro

Bitte beachten Sie: Für Führerscheine für Bus- und Lkw-Klassen werden weitere Unterlagen benötigt. Auskunft hierüber erhalten Sie auf telefonische Anfrage.

 

weitere Informationen

Bitte beachten Sie:
Zur Beantragung dieser Dienstleistung benötigen Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache! Terminvereinbarung

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Ausland (EU/ EWR)

Sie sind im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU oder EWR-Staat und Ihr Führerschein verliert bald seine Gültigkeit?

Dann können Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis durch eine deutsche Fahrerlaubnis ersetzen. Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:

  • gültiger Nationalausweis, Nationalpass oder Reisepass
  • ausländischer Führerschein des EU- oder EWR-Staates im Original
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • erste Meldebescheinigung in der Bundesrepublik Deutschland, die das Zuzugsland erkennen lässt (zur Dokumentation der Ersteinreise)
  • Gebühr: 41,30 Euro

 

weitere Informationen

Bitte beachten Sie:
Zur Beantragung dieser Dienstleistung benötigen Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache! Terminvereinbarung

Abholung eines beantragten Führerscheins

  • gültiger Personalausweis (EU-Staaten) oder gültigen Reisepass + Aufenthaltstitel
  • alten Führerschein oder die vorläufige Fahrberechtigung
  • ggf. formlose Vollmacht zur Abholung, sowie Personalausweis (EU-Staaten) oder gültigen Reisepass des/der Bevollmächtigten

 

weitere Informationen

 

Bitte beachten Sie:
Zur Abholung eines fertiggestellten Führerscheindokuments ist ebenfalls zwingend ein Termin erforderlich! 

Anforderung einer Karteikartenabschrift aus dem örtlichen Führerscheinregister

Sie sind noch im Besitz eines grauen oder rosa Papierführerscheins und benötigen eine Karteikartenabschrift zur Vorlage bei einer anderen Fahrerlaubnisbehörde?

Hierfür müssen Sie nicht persönlich bei uns vorsprechen!

Senden Sie uns ganz einfach eine Mail mit folgenden Angaben oder nutzen Sie unsere Schnellfunktion:

  • Familienname
  • Vorname
  • ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • aktuelle Anschrift
  • Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
  • sofern bekannt: Listennummer des ausgestellten Führerscheins

Wir übermitteln Ihre Daten dann direkt an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde!

 

weitere Informationen

Personenbeförderung

Ersterteilung/ Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung

  • Antrag (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Kopie eines gültigen Nationalausweis, Nationalpasses oder Reisepasses ggf. inkl. Aufenthalt/Visum
  • augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) –
    nicht älter als zwei Jahre - im Original
  • ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV –
    nicht älter als ein Jahr - im Original
  • Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses (Belegart „0“) beim Einwohnermeldeamt – die Übersendung des Führungszeugnisses erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde
  • für Taxi: ab 02.08.2021 Fachkundenachweis (auf diesen Nachweis wird aktuell verzichtet - Übergangsrecht)
  • Gebühr: 48,90 Euro

 

weitere Informationen

Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Fachkundenachweis (Taxifahrer)

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist ab 02.08.2021 für den Erwerb eines Personenbeförderungsscheins für Taxi ein Fachkundenachweis erforderlich. Die bisher erforderliche Ortskenntnisprüfung entfällt.

Da aktuell noch unklar ist, welche Anforderungen an die Ausstellung des Fachkundenachweises gestellt werden, wurde übergangsweise geregelt, abweichend von § 48 Abs. 4 Nr. 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), auf den Nachweis der Fachkunde zu verzichten. Bis wann diese Ausnahmeregelung gilt, ist aktuell nicht absehbar.

 

Der Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins für Taxi, der den Ortskundenachweis für ein Gebiet erbracht hat, darf ab 02.08.2021 auch in einem anderen Gebiet tätig werden, ohne die Ortskenntnisse für dieses Gebiet nachzuweisen.

 

 

weitere Informationen

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen gem. § 46 PBefG - Taxi und Mietwagen

Sie möchten die Erteilung einer Taxi- und Mietwagenkonzession im Zuständigkeitsbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt beantragen?

Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf über fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de.

 

weitere Informationen

Änderung einer bestehenden Taxi- oder Mietwagen-Konzession

Sie möchten Änderungen in Ihrer bestehenden Taxi- und Mietwagenkonzession vornehmen lassen, wie z.B.: die Änderung des eingesetzten Fahrzeugs oder die Änderung des Betriebssitzes?

Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf über  fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de

Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung!

 

Hinweis:
Es empfiehlt sich der E-Mail bereits folgende Unterlagen eingescannt beizufügen:

bei Änderung des eingesetzten Fahrzeugs:

  • KfZ-Schein (neues Fahrzeug),
  • Konformitätserklärung oder Eichbescheinigung des neuen Fahrzeugs,
  • Konzessionsurkunde
  • betreffender Auszug der Konzessionsurkunde

 

bei Änderung des Betriebssitzes:

  • Nachweis über den neuen Betriebssitz unter Angabe der Anschrift (Mietvertrag oder Bescheinigung der Taxi-Funk)
  • Konzessionsurkunde
  • betreffender Auszug der Konzessionsurkunde

Sonstiges

Antrag auf Erteilung einer Ausnahme zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes bzw. zum Tragen eines Schutzhelmes

Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. Ferienreiseverordnung

Ihr Betriebssitz ist in Darmstadt und Sie benötigen eine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. von der Ferienreiseverordnung für Lastkraftwagen?

Dann übersenden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inkl. der nachfolgend genannten Nachweise an fahrerlaubnisbehoerde@1sp4mdarmstadt.abde.
 

  • Fracht- und Begleitpapiere
  • Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
  • Kraftfahrzeug- und Anhängerschein
  • Genehmigung Güterkraftverkehr
     

Bei der Beantragung einer Dauerausnahmegenehmigung sind ferner folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis über die Notwendigkeit der regelmäßigen Beförderung
  • Nachweis über die Dringlichkeit der Beförderung

 

 

 


 

 

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist die Fahrerlaubnisbehörde aktuell geöffnet?

Die Fahrerlaubnisbehörde ist regulär in Betrieb.
Eine Vorsprache in den Räumen der Fahrerlaubnisbehörde ist jedoch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Um lange Terminwartezeiten zu vermeiden, ist für zahlreiche Dienstleistungen aktuell eine postalische Beantragung möglich. Nähere Informationen finden Sie in der Checkliste am Seitenanfang oder in den folgenden Fragen.

Wie kann ich die Fahrerlaubnisbehörde kontaktieren?

Die Fahrerlaubnisbehörde erreichen Sie per Mail über fahrerlaubnisbehoerde@1sp4mdarmstadt.abde.


Alternativ können Sie sich postalisch an uns wenden. Verwenden Sie hierzu die nachstehende Anschrift:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Oberbürgermeister
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragstellung ist je nach Dienstleistung entweder persönlich vor Ort oder postalisch möglich.


Für folgende Dienstleistung ist eine persönliche Vorsprache vor erforderlich:

  • Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

 

Für folgende Dienstleistungen steht Ihnen die postalische Beantragung zur Verfügung:

Fahrerlaubnisrecht:

  • Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, B oder BE
  • Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF 17)
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen A, A1, A2, B oder BE
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse B196 oder B96
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C,CE,C1,C1E,D,DE,D1,D1E
  • Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation
  • Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Ersatzführerschein bei Verlust
  • Ersatzführerschein bei Namensänderung oder Austragung einer Sehhilfe
  • Beantragung eines Führerschein-Umtauschs (von alt auf neu)
  • Beantragung eines internationalen Führerscheins
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
  • Ausstellung einer Karteikartenabschrift

Personenbeförderungsrecht:

  • Ersterteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung
  • Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen (Taxen oder Mietwagen)
  • Änderung einer bestehenden Taxi- oder Mietwagenkonzession

Sonstiges:

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahme zur Befreiung von der Pflicht zur Anlegung des Sicherheitsgurtes bzw. zum Tragen eines Schutzhelmes
  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. Ferienreiseverordnung

 

Für mein Anliegen ist ein Termin erforderlich - Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Einen Termin zur persönlichen Vorsprache erhalten Sie über unsere Onlineterminvergabe.

 

In der Onlineterminvergabe werden keine freien Termine angezeigt - Was kann ich tun?

Termine werden nur für einen Zeitraum von zwei Wochen im Voraus freigeschaltet. Dies ist die maximale Vorausbuchungszeit!

Bitte beachten Sie, dass täglich über Nacht (mit Ausnahme an Wochenenden) neue Termine freigeschaltet werden. Sollte also aktuell kein freier Termin angezeigt werden, werden Sie gebeten, am Vormittag des nächsten Tages einen erneuten Versuch vorzugenehmen. 

Wie sind die aktuellen Publikumsöffnungszeiten der Fahrerlaubnisbehörde?

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

Wie lange dauert in der Regel die Antragsbearbeitung?

Die Dienstleistungen unterscheiden sich in Ihrer Bearbeitungsdauer.
Wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen, sind grundsätzlich folgende Bearbeitungsdauern zu berücksichtigen:

Ersterteilungen/
BF 17          
mehrere Monate
Erweiterungenmehrere Monate
Ersatzdokumentemehrere Monate
Verlängerungenmehrere Wochen                                                                                     
Umstellungenca. vier Monate
int. Führerscheinca. vier Monate
Umschreibungen6-8 Wochen
Neuerteilungenmehrere Monate                                                                                                                                            
P-Schein             mehrere Monate                                                    

 

Wichtig:
Die Angaben über die Bearbeitungsdauern dienen lediglich als Orientierungshilfe. In Einzelfällen kann die Bearbeitungsdauer geringfügig oder gar stark von der jeweiligen Angabe abweichen.

Inbesondere ist immer dann mit einer verlängerten Bearbeitungsdauer zu rechnen, wenn der/die Antragsteller/in bereits verkehrsauffällig in Erscheinung getreten ist, oder der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt sind, die Zweifel an der Eignung begünden könnten.

Wir bitten Sie, vor Ablauf der genannten Fristen von Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes abzusehen

Ich habe bereits einen Antrag gestellt – Wie kann ich mich über den Bearbeitungsstand erkundigen?

Aufgrund einer extrem hohen Antragslage bitten wir aktuell von einer Anfrage bzgl. des Bearbeitungsstandes abzusehen. 

Sofern Sie bereits einen Antrag gestellt haben (persönlich vor Ort oder postalisch) können Sie sich per Mail über den aktuellen Bearbeitungsstand erkundigen.

Nutzen Sie hierfür ganz einfach unsere Schnellfunktion.

Ich habe meine Theorie- und Praxis-Prüfung bestanden – Wie erhalte ich meinen (neuen) Führerschein?

Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Führerscheinprüfung!


In der Regel erhalten auch wir die Mitteilung über die bestandene Prüfung direkt von der TÜV-Prüfstelle. Damit Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können ist folgende Vorgehensweise erforderlich:

Bei Umschreibungen: übersenden Sie uns bitte die nachfolgend aufgeführten Unterlagen per Post bzw. werfen Sie die genannten Unterlagen gebündelt und verschlossen in den Briefkasten des Bürger- und Ordnungsamts am Luisenplatz in 64283 Darmstadt:

  • gutlesbare Kopie Ihres Ausweises oder Passes
  • ausländischer Führerschein im Original
     

Nach Erhalt der Unterlagen werden wir Ihnen umgehend ein vorläufiges Führerscheindokument übersenden, was Sie ab Zustellung zum Führen von Kraftfahrzeugen der ausgewiesenen Fahrerlaubnisklassen berechtigt.
Der Scheckkartenführerschein wird Ihnen sodann in etwa 3-4 Wochen per Post durch die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt.

 

Bei Ersterteilungen/Erweiterungen/Neuerteilungen: Sie erhalten automatisch eine Fahrberechtigung per Post!! Bitte haben Sie ein wenig Geduld. 

Ich habe per Post eine Nachricht erhalten, dass mein Führerscheindokument fertig gestellt wurde - Wie erhalte ich das fertiggestellte Dokument?

Zur Abholung eines fertiggestellten Führerscheindokuments benötigen Sie nicht zwingend einen Termin! Wie in Ihrer Benachrichtigung erläutert, können Sie den Führerschein am Schalter "Dokumentenausgabe" des Bürger- und Ordnungsamtes im 2. OG des Luisencenters abholen. 

Kann ich eine andere Person zur Abholung meines Führerscheindokuments bevollmächtigen?

Ja, Sie können eine Person Ihres Vertrauens mit der Abholung des fertiggestellten Führerscheindokuments beauftragen. Stellen Sie der Person Ihres Vertrauens hierzu bitte eine entsprechende Vollmacht aus und übergeben Sie der betreffenden Person Ihren Ausweise oder Reisepass sowie Ihren aktuellen Führerschein bzw. die vorläufige Fahrberechtigung im Original.

Kann ich eine andere Person zur Antragstellung bevollmächtigen?

Nein, Sie können leider keine andere Person zur Beantragung vor Ort bevollmächtigen.

Ich möchte meine Original-Dokumente nach Antragstellung wieder zurückbekommen - Wie gehe ich vor?

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