Wichtig:
Folgende Dienstleistung kann ab sofort digital beantragt werden:
Antrag zum Ersterwerb eines Führerscheins (ekom21.de)
Folgende Dienstleistungen können ab sofort postalisch beantragt werden:
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, B oder BE
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahren (BF 17)
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen A, A1, A2, B oder BE
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse B196 oder B96
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen C,CE,C1,C1E,D,DE,D1,D1E
- Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation
- Verlängerung der Fahrerlaubnis
- Ersatzführerschein bei Verlust
- Ersatzführerschein bei Namensänderung oder Austragung einer Sehhilfe
- Beantragung eines Führerschein-Umtauschs (von alt auf neu)
- Internationaler Führerschein
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht
- Ersterteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung
Eine Vorsprache ist somit nicht erforderlich. Näheres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationen der Checkliste.
Für alle sonstigen Dienstleistungen, benötigen Sie einen Termin.
Eine Vorsprache ohne Termin ist aktuell nicht möglich!
Im Moment ist eine Terminvereinbarung nur online möglich!
Bitte Prüfen Sie vor Terminvereinbarung nochmals, ob Ihr Anliegen per Post beantragt werden kann.
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie am Seitenende.
Bei allen weiteren Fragen und Anliegen helfen wir Ihnen gerne per Email an fahrerlaubnisbehoerde@ darmstadt. de weiter.
Es ist eine digitale Beantragung möglich:
Antrag zum Ersterwerb eines Führerscheins (ekom21.de)
Alternativ können Sie den Führerschein auch postalisch beantragen:
Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung digital und postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Wichtig:
Da für die Begleitpersonen ggf. Karteikartenabschriften anderer Behörde angefordert werden müssen, und die Fahrerlaubnisbehörde Darmstadt hierbei von der Reaktionszeit der anderen Behörde abhängig ist, ist eine Express-Beantragung für das Begleitete Fahren mit 17 Jahren leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Wichtig:
Sie hatten zuletzt einen grauen oder rosa Papierführerschein?
Dann benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht von der Stadt Darmstadt ausgestellt wurde.
Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
bei Namensänderung:
bei Austragung einer Sehhilfe:
Wichtig:
Sie hatten zuletzt einen grauen oder rosa Papierführerschein?
Dann benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht von der Stadt Darmstadt ausgestellt wurde.
Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Bei Erweiterung auf Klassen C/ CE zusätzlich:
Bei Erweiterung auf Klassen D/ DE zusätzlich:
Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
für die Klassen C, C1, CE, C1E:
für die Klassen D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Wichtig:
Sie sind noch im Besitz eines grauen oder rosa Papierführerscheins?
Dann müssen Sie Ihren Papierführerschein zunächst in einen Kartenführerschein umtauschen. Bitte beachten Sie die hierfür erforderlichen Unterlagen unter „Führerschein-Umtausch (Wechsel von einem Papier- auf einen Kartenführerschein)“.
Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Wechsel von einem Papier- auf einen Kartenführerschein (Umtausch von alt auf neu)
Wichtig:
Wenn der Papier-Führerschein nicht von der Stadt Darmstadt ausgestellt wurde, dann benötigen Sie zudem eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde.
Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
(nach vorangegangenem Entzug/ Verzicht)
Bei Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Bitte beachten Sie: Für Führerscheine für Bus- und Lkw-Klassen werden weitere Unterlagen benötigt. Auskunft hierüber erhalten Sie auf telefonische Anfrage.
Bitte beachten Sie:
Zur Beantragung dieser Dienstleistung benötigen Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache! Terminvereinbarung
Sie sind im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem EU oder EWR-Staat und Ihr Führerschein verliert bald seine Gültigkeit?
Dann können Sie Ihre ausländische Fahrerlaubnis durch eine deutsche Fahrerlaubnis ersetzen. Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
Bitte beachten Sie:
Zur Beantragung dieser Dienstleistung benötigen Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache! Terminvereinbarung
Bitte beachten Sie:
Zur Abholung eines fertiggestellten Führerscheindokuments ist ebenfalls zwingend ein Termin erforderlich!
Sie sind noch im Besitz eines grauen oder rosa Papierführerscheins und benötigen eine Karteikartenabschrift zur Vorlage bei einer anderen Fahrerlaubnisbehörde?
Hierfür müssen Sie nicht persönlich bei uns vorsprechen!
Senden Sie uns ganz einfach eine Mail mit folgenden Angaben oder nutzen Sie unsere Schnellfunktion:
Wir übermitteln Ihre Daten dann direkt an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde!
Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Aufgrund einer Gesetzesänderung ist ab 02.08.2021 für den Erwerb eines Personenbeförderungsscheins für Taxi ein Fachkundenachweis erforderlich. Die bisher erforderliche Ortskenntnisprüfung entfällt.
Da aktuell noch unklar ist, welche Anforderungen an die Ausstellung des Fachkundenachweises gestellt werden, wurde übergangsweise geregelt, abweichend von § 48 Abs. 4 Nr. 7 Fahrerlaubnisverordnung (FeV), auf den Nachweis der Fachkunde zu verzichten. Bis wann diese Ausnahmeregelung gilt, ist aktuell nicht absehbar.
Der Inhaber eines Fahrgastbeförderungsscheins für Taxi, der den Ortskundenachweis für ein Gebiet erbracht hat, darf ab 02.08.2021 auch in einem anderen Gebiet tätig werden, ohne die Ortskenntnisse für dieses Gebiet nachzuweisen.
Sie möchten die Erteilung einer Taxi- und Mietwagenkonzession im Zuständigkeitsbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt beantragen?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf über fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de.
Sie möchten Änderungen in Ihrer bestehenden Taxi- und Mietwagenkonzession vornehmen lassen, wie z.B.: die Änderung des eingesetzten Fahrzeugs oder die Änderung des Betriebssitzes?
Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf über fahrerlaubnisbehoerde@darmstadt.de
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung!
Hinweis:
Es empfiehlt sich der E-Mail bereits folgende Unterlagen eingescannt beizufügen:
bei Änderung des eingesetzten Fahrzeugs:
bei Änderung des Betriebssitzes:
Bitte beachten Sie:
Für diese Dienstleistung ist die Antragstellung postalisch möglich! Eine Vorsprache vor Ort ist nicht erforderlich.
Übersenden Sie uns die aufgeführten Unterlagen bitte vollständig gebündelt an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Ihr Betriebssitz ist in Darmstadt und Sie benötigen eine Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. von der Ferienreiseverordnung für Lastkraftwagen?
Dann übersenden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular inkl. der nachfolgend genannten Nachweise an fahrerlaubnisbehoerde@ darmstadt. de.
Bei der Beantragung einer Dauerausnahmegenehmigung sind ferner folgende Unterlagen beizufügen:
Die Fahrerlaubnisbehörde ist regulär in Betrieb.
Eine Vorsprache in den Räumen der Fahrerlaubnisbehörde ist jedoch ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Um lange Terminwartezeiten zu vermeiden, ist für zahlreiche Dienstleistungen aktuell eine postalische Beantragung möglich. Nähere Informationen finden Sie in der Checkliste am Seitenanfang oder in den folgenden Fragen.
Die Fahrerlaubnisbehörde erreichen Sie entweder telefonisch über die Behördennummer 115 (Montag - Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr) oder per Mail über fahrerlaubnisbehoerde@ darmstadt. de.
Alternativ können Sie sich postalisch an uns wenden. Verwenden Sie hierzu die nachstehende Anschrift:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Oberbürgermeister
Bürger- und Ordnungsamt
Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Die Antragstellung ist je nach Dienstleistung entweder persönlich vor Ort oder postalisch möglich.
Für folgende Dienstleistung ist eine persönliche Vorsprache vor erforderlich:
Für folgende Dienstleistungen steht Ihnen die postalische Beantragung zur Verfügung:
Fahrerlaubnisrecht:
Personenbeförderungsrecht:
Sonstiges:
Einen Termin zur persönlichen Vorsprache erhalten Sie über unsere Onlineterminvergabe.
Termine werden nur für einen Zeitraum von zwei Wochen im Voraus freigeschaltet. Dies ist die maximale Vorausbuchungszeit!
Bitte beachten Sie, dass täglich über Nacht (mit Ausnahme an Wochenenden) neue Termine freigeschaltet werden. Sollte also aktuell kein freier Termin angezeigt werden, werden Sie gebeten, am Vormittag des nächsten Tages einen erneuten Versuch vorzugenehmen.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Die Dienstleistungen unterscheiden sich in Ihrer Bearbeitungsdauer.
Wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen, sind grundsätzlich folgende Bearbeitungsdauern zu berücksichtigen:
Ersterteilungen/ BF 17 | mehrere Monate |
Erweiterungen | mehrere Monate |
Ersatzdokumente | mehrere Monate |
Verlängerungen | mehrere Wochen |
Umstellungen | ca. vier Monate |
int. Führerschein | ca. vier Monate |
Umschreibungen | 6-8 Wochen |
Neuerteilungen | mehrere Monate |
P-Schein | mehrere Monate |
Wichtig:
Die Angaben über die Bearbeitungsdauern dienen lediglich als Orientierungshilfe. In Einzelfällen kann die Bearbeitungsdauer geringfügig oder gar stark von der jeweiligen Angabe abweichen.
Inbesondere ist immer dann mit einer verlängerten Bearbeitungsdauer zu rechnen, wenn der/die Antragsteller/in bereits verkehrsauffällig in Erscheinung getreten ist, oder der Fahrerlaubnisbehörde Tatsachen bekannt sind, die Zweifel an der Eignung begünden könnten.Wir bitten Sie, vor Ablauf der genannten Fristen von Anfragen bzgl. des Bearbeitungsstandes abzusehen
Aufgrund einer extrem hohen Antragslage bitten wir aktuell von einer Anfrage bzgl. des Bearbeitungsstandes abzusehen.
Sofern Sie bereits einen Antrag gestellt haben (persönlich vor Ort oder postalisch) können Sie sich per Mail über den aktuellen Bearbeitungsstand erkundigen.
Nutzen Sie hierfür ganz einfach unsere Schnellfunktion.
Herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Führerscheinprüfung!
In der Regel erhalten auch wir die Mitteilung über die bestandene Prüfung direkt von der TÜV-Prüfstelle. Damit Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können ist folgende Vorgehensweise erforderlich:
Bei Umschreibungen: übersenden Sie uns bitte die nachfolgend aufgeführten Unterlagen per Post bzw. werfen Sie die genannten Unterlagen gebündelt und verschlossen in den Briefkasten des Bürger- und Ordnungsamts am Luisenplatz in 64283 Darmstadt:
Nach Erhalt der Unterlagen werden wir Ihnen umgehend ein vorläufiges Führerscheindokument übersenden, was Sie ab Zustellung zum Führen von Kraftfahrzeugen der ausgewiesenen Fahrerlaubnisklassen berechtigt.
Der Scheckkartenführerschein wird Ihnen sodann in etwa 3-4 Wochen per Post durch die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt.
Bei Ersterteilungen/Erweiterungen/Neuerteilungen: Sie erhalten automatisch eine Fahrberechtigung per Post!! Bitte haben Sie ein wenig Geduld.
Zur Abholung eines fertiggestellten Führerscheindokuments benötigen Sie nicht zwingend einen Termin! Wie in Ihrer Benachrichtigung erläutert, können Sie den Führerschein am Schalter "Dokumentenausgabe" des Bürger- und Ordnungsamtes im 2. OG des Luisencenters abholen.
Ja, Sie können eine Person Ihres Vertrauens mit der Abholung des fertiggestellten Führerscheindokuments beauftragen. Stellen Sie der Person Ihres Vertrauens hierzu bitte eine entsprechende Vollmacht aus und übergeben Sie der betreffenden Person Ihren Ausweise oder Reisepass sowie Ihren aktuellen Führerschein bzw. die vorläufige Fahrberechtigung im Original.
Nein, Sie können leider keine andere Person zur Beantragung vor Ort bevollmächtigen.
Sofern Sie die Rücksendung Ihrer Original-Dokumente wünschen, vermerken Sie dies bitte gut sichtbar auf dem Antragsformular. Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrages übersenden wir Ihnen die Dokumente auf dem Postweg.