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Ohne Visum für einen Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen

Für bestimmte Staatsangehörige ist die legale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auch ohne Visum möglich.

Beachten Sie hierzu bitte die nachfolgenden Hinweise:

Erteilung eines Aufenthaltstitels

Angehörige bestimmter Staaten können für einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen auch ohne ein Visum einreisen.

Wichtiger Hinweis:
Ein Aufenthaltstitel kann ohne Visum aber nur dann erteilt werden, wenn folgende drei Voraussetzungen vorliegen:

  1. Es besteht ein rechtlicher Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz.
  2. Dieser Anspruch ist nach der Einreise und
  3. im Bundesgebiet entstanden.
     

Kein Anspruch besteht insbesondere in diesen Fällen:

  • Eheschließung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (zum Beispiel in Dänemark)
  • Geplante Aufnahme einer Ausbildung oder Erwerbstätigkeit
  • Geburt eines Kindes ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Ausnahmeregelungen für besondere Staaten

Für einige Staaten gelten besondere Vergünstigungen. Die Staatsangehörigen der nachfolgenden Staaten können in der Bundesrepublik Deutschland jeden Aufenthaltstitel ohne Visum beantragen:

  • Andorra 1
  • Australien
  • Brasilien 1
  • El Salvador 1
  • Honduras 1
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Monaco 1
  • Neuseeland
  • Republik Korea (Südkorea)
  • San Marino 1
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
  • Vereinigte Staaten von Amerika
     

1 Ausgenommen sind Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit. Angehörige dieser Staaten müssen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zwecke der Erwerbstätigkeit mit einem nationalen Visum einreisen.

Erwerbstätigkeit

Während Ihres visumfreien Kurz-Aufenthalts dürfen Sie in Deutschland nicht arbeiten.

Reisen im Schengen-Raum

Wenn Sie durch Ihre Staatsangehörigkeit berechtigt sind, für einen Kurzaufenthalt visumfrei einzureisen, können Sie in einem Umfang von maximal 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen in die folgenden Staaten des sogenannten Schengenraums reisen:

  • Belgien,
  • Bundesrepublik Deutschland,
  • Dänemark,
  • Estland,
  • Finnland,
  • Frankreich,
  • Griechenland,
  • Island,
  • Italien,
  • Kroatien,
  • Lettland,
  • Liechtenstein,
  • Litauen,
  • Luxemburg,
  • Malta,
  • Niederlande,
  • Norwegen,
  • Österreich,
  • Polen,
  • Portugal,
  • Schweden,
  • Schweiz,
  • Slowakei,
  • Slowenien,
  • Spanien,
  • Tschechische Republik,
  • Ungarn


Wichtige Mitteilung
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