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Kurzfristige Mobilität für Forscher
Forschende dürfen kurzfristig (Mobilität bis zu 180 Tage in 360 Tagen) im Bundesgebiet forschen, wenn eine Aufnahmevereinbarung oder ein entsprechender Vertrag mit einer deutschen Forschungseinrichtung besteht.
Wenn Sie bis zu 180 Tage in einem Zeitraum von 360 Tagen in Deutschland forschen möchten, benötigen Sie keinen deutschen Aufenthaltstitel. Der Aufenthalt in Deutschland gilt durch den Aufenthaltstitel des anderen EU-Staates als erlaubt.
Die aufnehmende Forschungseinrichtung in Deutschland muss hierzu für Sie eine Mitteilung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schicken. Dies sollte erfolgen, sobald Ihre Absicht der Forschung in Deutschland bekannt ist. Die Mitteilung muss auf jeden Fall vor Ihrer Einreise vollständig eingegangen sein.
Über die Berechtigung zur kurzfristigen Mobilität als Forscher stellt Ihnen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bescheinigung aus. Ihr persönliches Vorsprechen bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig.