Asylangelegenheiten
Die Entscheidung über die Anerkennung politisch Verfolgter als Asylberechtigte, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes sowie die Feststellung von Abschiebeverboten fällt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg mit seinen verschiedenen Außenstellen.
Das Team Asylangelegenheiten bearbeitet alle völkerrechtlichen, humanitären und politischen Aufenthalte in Deutschland während des Asylverfahrens. Für den Fall, dass Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen (rechtskräftigen) Schutzstatus zuerkannt bekommen haben, erhalten Sie für die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels zeitnah unaufgefordert einen Termin. Wir bitte um etwas Geduld.
Zu den Aufgaben gehören:
- Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen
- Zuweisungsangelegenheiten
- Bearbeitung von Umverteilungswünschen nach Abschluss des Asylverfahrens
- Bearbeitung von Anträgen auf Erlaubnis zum Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereiches
- Entgegennahme/ Bearbeitung von Anträgen für die Aufnahme einer Beschäftigung
- Beendigung der Aufenthalte bei negativem Abschluss des Asylverfahrens und bei freiwilliger Ausreise
- Ersterteilung von Aufenthaltstiteln für Asylberechtigte, Flüchtlinge, subsidiäre Schutzberechtigte, Abschiebeverbote
Hinweis Die Bearbeitung von Asylanträgen wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt. Sollten Sie Fragen zu dem aktuellen Status Ihres Asylverfahrens haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. |