Die Entscheidung über die Anerkennung politisch Verfolgter als Asylberechtigte, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes sowie die Feststellung von Abschiebeverboten fällt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg mit seinen verschiedenen Außenstellen.
Das Team Asylangelegenheiten bearbeitet alle völkerrechtlichen, humanitären und politischen Aufenthalte in Deutschland während des Asylverfahrens. Für den Fall, dass Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen (rechtskräftigen) Schutzstatus zuerkannt bekommen haben, erhalten Sie für die erstmalige Erteilung eines Aufenthaltstitels zeitnah unaufgefordert einen Termin. Wir bitte um etwas Geduld.
Zu den Aufgaben gehören:
Hinweis Die Bearbeitung von Asylanträgen wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt. Sollten Sie Fragen zu dem aktuellen Status Ihres Asylverfahrens haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. |