Einbürgerung in Darmstadt
Sie sind Ausländerin oder Ausländer und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Bitte beachten Sie, dass wir nur dann für die Entgegennahme Ihres Antrags zuständig sind, wenn Sie in Darmstadt wohnen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen und Anliegen helfen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail weiter.
Terminvereinbarung Erstberatung oder Antragsabgabe
Wie kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?
Ein Antrag kann nur im Rahmen eines Termins gestellt werden. Eine Zusendung der Unterlagen per Post ist nicht ausreichend und wir bitten, davon abzusehen. Alle Antragsunterlagen werden erst im Termin benötigt.
Für die Terminvergabe senden Sie uns bitte das Terminformular ausgefüllt zu. Eine telefonische Terminvergabe ist nur bei bereits gestellten Anträgen möglich.
Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Terminvergabe aktuell nach einer Wartezeit von ca. 12 Monaten möglich. Sie erhalten einen Termin, sobald alle Anfragen bearbeitet sind. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie nur, wenn Sie die Anfrage per E-Mail an uns senden. Wir danken für Ihr Verständnis.
Was sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung?
- Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens- 5 Jahren (Regelfall) oder
- 3 Jahren, wenn Sie seit zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
- 3 Jahren, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Leistungen sichern können und Sie über ein C1-Sprachniveau verfügen und Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen können
Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen, gelten für diese kürzere Fristen.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
- Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
- Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis (NICHT möglich ist die Einbürgerungen mit einem Aufenthalt nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes)
- Freizügigkeit (für Personen mit EU-Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz bzw. deren Familienangehörige)
- Blaue Karte EU
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere zum Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Für jede Antragstellung sind Antragsformulare erforderlich. Diese finden Sie in der rechten Spalte. Die mitzubringenden Nachweise unterscheiden sich je nach Einzelfall.
Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen (Urkunden, Zeugnisse, etc.) immer im Original und in einer A4-Kopie mit zum Termin!
Mit der Termineinladung erhalten Sie von uns eine Checkliste über die mitzubringenden Nachweise. Die Einladung erfolgt ca. 8 Wochen vor dem Termin.
Ich habe eine Terminanfrage gesendet. Wie geht es weiter?
Eine Eingangsbestätigung können wir aktuell nur leisten, wenn Ihre Anfrage per E-Mail oder über das Kontaktformular eingeht.
Sobald alle vorliegenden Anfragen bearbeitet sind, werden Sie postalisch oder per E-Mail zu einem Termin eingeladen. Die Einladung erfolgt i. d. R. mehrere Wochen im Voraus. Sollten Sie den angebotenen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte frühzeitig ab.
Die Wartezeit bis zum Termin beträgt aktuell ca. 12 Monate nach Eingangsdatum der Anfrage.
Bereits gestellte Einbürgerungsanträge
Wie kann ich Dokumente für meinen Antrag nachreichen?
Sie können Kopien gerne per Post oder E-Mail an uns senden. Sollten Sie Urkunden oder Zeugnisse nachreichen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin, da wir diese im Original sehen müssen.
Bitte geben Sie stets Ihr Aktenzeichen an!
Adresse:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat
Bürger- und Ordnungsamt
Abt. 1 - Ausländerbehörde und Staatsangehörigkeitsstelle
Luisencenter (4. Stockwerk)
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Wie kann ich Änderungen in meinen persönlichen Verhältnissen mitteilen?
Änderungen können Sie gerne per Post oder E-Mail mitteilen. Sollten Nachweise erforderlich sein, kommen wir auf Sie zu.
Wie ist der Bearbeitungsstand meines Antrags?
Ihr Antrag wurde zur Bearbeitung und Entscheidung dem Regierungspräsidium Darmstadt vorgelegt. Den Bearbeitungsstand können wir daher nicht einsehen. Aktuelle Informationen dieser Behörde (auch zur Verzögerung in der Bearbeitung) finden Sie unter https://rp-darmstadt.hessen.de/gesellschaft-und-integration/migration/einbuergerung.
Ich habe ein Schreiben bekommen, dass meine Einbürgerungsurkunde abgeholt werden kann. Wann kann ich die Urkunde abholen?
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Informationsschreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt Sie oftmals erreicht, bevor die Einbürgerungsurkunde bei uns eingeht. Für die Terminvergabe müssen wir den Erhalt Ihrer Urkunde abwarten.
Sobald Ihre Einbürgerungsurkunde bei uns angekommen ist und zur Aushändigung vorbereitet wurde, werden Sie zu einem Termin eingeladen.
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind aktuell nur mit einem Termin möglich.
Wenn Sie in Darmstadt wohnen und einen Termin mit uns vereinbaren möchten, füllen Sie bitte das Terminformular aus.
Telefonische Terminvereinbarung ist nur bei bereits gestellten Einbürgerungsanträgen möglich.
Kontakt
Sie wohnen in Darmstadt und konnten auf Ihre Frage hier keine Antwort finden?
Kontaktieren Sie uns bevorzugt per E-Mail.
Frau Brotrück 06151 13-2258
Frau Greim 06151 13-3687
Frau Krentscher 06151 13-3962
Telefonische Terminvereinbarung ist nur bei bereits gestellten Einbürgerungsanträgen möglich.
Fax: 06151 13-479779
Formulare
Basis Formulare
Diese sechs Formulare sind von jeder Person über 16 Jahre auszufüllen. Sollte der Antrag alleine für ein Kind gestellt werden, nutzen Sie bitte die ersten drei Formulare.
Erklärung zum Einbürgerungsantrag
Merkblatt zur Verfassungstreue
Informationsblatt zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit
Zusätzliches Formular für Personen mit deutscher Ehegattin/deutschem Ehegatten
Datenschutz
Hier erhalten Sie Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Staatsangehörigkeitsstelle.