Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Einbürgerung in Darmstadt

Einbürgerung in Darmstadt

Sie sind Ausländerin oder Ausländer, wohnen in Darmstadt und leben schon längere Zeit in Deutschland? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Bei weiteren Fragen und Anliegen helfen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail weiter.

Terminvereinbarung Erstberatung oder Antragsabgabe

Wie kann ich einen Einbürgerungsantrag stellen?

Ein Antrag kann nur im Rahmen eines Termins gestellt werden. Eine Zusendung der Unterlagen per Post ist nicht ausreichend. Für die Terminvergabe senden Sie uns bitte das Terminformular zu. Eine telefonische Terminvergabe ist derzeit nur bei bereits gestellten Anträgen möglich.

 

Aufgrund der hohen Nachfrage ist eine Terminvergabe aktuell nach einer Wartezeit von ca. 12 Monaten möglich. Sie erhalten einen Termin, sobald alle Anfragen bearbeitet sind. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie nur, wenn Sie die Anfrage per E-Mail an uns senden. Wir danken für Ihr Verständnis.

Was sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung?

  1. Sie leben schon längere Zeit in Deutschland
    Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens
    • 8 Jahren (Regelfall) oder
    • 7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs
    • 3 Jahren, wenn Sie seit zwei Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben
    • 6 Jahren
      Unter bestimmten Bedingungen kann die erforderliche Aufenthaltszeit auf 6 Jahre verkürzt werden. Hierzu beraten wir Sie gerne.

      Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder mit Ihnen zusammen einen Antrag stellen, gelten für diese kürzere Fristen.
       
  2. Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
     
  3. Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
     
  4. Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
     
  5. Sie haben einen der folgenden Aufenthaltstitel
    • Niederlassungserlaubnis
    • Aufenthaltserlaubnis (NICHT möglich ist die Einbürgerungen mit einem Aufenthalt nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes)
    • Freizügigkeit (für Personen mit EU-Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit der Schweiz bzw. deren Familienangehörige)
    • Blaue Karte EU
       
  6. Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben
     
  7. Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden
     
  8. Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
     
  9. Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Über Ausnahmen oder geeignete Nachweise informieren wir Sie gerne.

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Für jede Antragstellung sind Antragsformulare erforderlich. Diese finden Sie in der rechten Spalte. Die mitzubringenden Nachweise unterscheiden sich je nach Einzelfall. Wir haben für Sie verschiedene Checklisten zusammengestellt. Sollten Sie Fragen haben, informieren wir Sie gerne.

 

Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen (Urkunden, Zeugnisse, etc.) immer im Original und in einer A4-Kopie mit zum Termin!

 

Checkliste für Arbeitnehmer

Checkliste für Arbeitnehmer mit (Berufs-) Schulabschluss in Deutschland

Checkliste für Arbeitnehmer mit Studienabschluss in Deutschland

  • ACHTUNG! Bitte nur bei Studienabschlüssen der Fachrichtungen Rechts-, Gesellschafts-, Sozial-, Politik- oder Verwaltungswissenschaften verwenden

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Checkliste für Studenten

Checkliste für Studenten mit (Berufs-) Schulabschluss in Deutschland
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Checkliste für Kinder/Schüler
 

Ich habe eine Terminanfrage gesendet. Wie geht es weiter?

Eine Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage können wir aktuell nicht leisten. Sobald die Anfrage eingeht, werden Sie in die Warteliste aufgenommen.

 

Sobald alle vorliegenden Anfragen bearbeitet sind, werden Sie postalisch oder per E-Mail zu einem Termin eingeladen. Die Einladung erfolgt i. d. R. mehrere Wochen im Voraus. Sollten Sie den angebotenen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte frühzeitig ab.

 

Die Wartezeit bis zum Termin beträgt aktuell ca. 12 Monate nach Eingangsdatum der Anfrage.

Bereits gestellte Einbürgerungsanträge

Wie kann ich Dokumente für meinen Antrag nachreichen?

Sie können Kopien gerne per Post oder E-Mail an uns senden. Sollten Sie Urkunden oder Zeugnisse nachreichen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Termin, da wir diese im Original sehen müssen.

 

Bitte geben Sie stets Ihr Aktenzeichen an!

 

Adresse:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat
Bürger- und Ordnungsamt
Abt. 1 - Ausländerbehörde und Staatsangehörigkeitsstelle

Luisencenter (4. Stockwerk)
Luisenplatz 5

64283 Darmstadt

 

Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt

Wie kann ich Änderungen in meinen persönlichen Verhältnissen mitteilen?

Änderungen können Sie gerne per Post oder E-Mail mitteilen. Sollten Nachweise erforderlich sein, kommen wir auf Sie zu.

Wie ist der Bearbeitungsstand meines Antrags?

Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an.

Telefon:
Frau Brotrück 06151 13-2258
Frau Krentscher 06151 13-3962

Mail:
staatsangehoerigkeit@darmstadt.de

Ich habe ein Schreiben bekommen, dass meine Einbürgerungsurkunde abgeholt werden kann. Wann kann ich die Urkunde abholen?

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Informationsschreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt Sie oftmals erreicht, bevor die Einbürgerungsurkunde bei uns eingeht. Für die Terminvergabe müssen wir den Erhalt Ihrer Urkunde abwarten.

Sobald Ihre Einbürgerungsurkunde bei uns angekommen ist und zur Aushändigung vorbereitet wurde, werden Sie zu einem Termin eingeladen. Sollten wir für Ihren Antrag eine Telefonnummer hinterlegt haben, rufen wir Sie für die Terminvergabe an.

Öffnungszeiten

Vorsprachen sind aktuell nur mit einem Termin möglich.

Bitte füllen Sie das Terminformular aus, um einen Termin zu vereinbaren.

Telefonische Terminvereinbarung ist nur bei bereits gestellten Einbürgerungsanträgen möglich.

Kontakt

Sie wohnen in Darmstadt und haben Fragen oder ein Problem?

Frau Brotrück  06151 13-2258

Frau Krentscher 06151 13-3962

Telefonische Terminvereinbarung ist nur bei bereits gestellten Einbürgerungsanträgen möglich.

E-Mail

Fax: 06151 13-3589

Datenschutz

Hier erhalten Sie Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Staatsangehörigkeitsstelle.

Sie haben ein anderes Anliegen?

Dann kontaktieren Sie die Behördennummer 115

Wichtige Mitteilung
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