Wissenschaftsstadt Darmstadt

Telefon: +49 (0)6151-115

E-Mail: info@1sp4mdarmstadt.abde

ImpressumDatenschutz und Nutzungsbedingungen

1

Mit der "Google benutzerdefinierten Suche" kann diese Internetseite durchsucht werden. Wenn Sie JA anklicken und die Google Suche nutzen, werden Inhalte auf Servern von Google abgerufen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Klicken Sie NEIN an wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden. Weitere Informationen zur Google benutzerdefinierten Suche finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://www.darmstadt.de/datenschutz
Informationen von Google über den Umgang mit Nutzerdaten (Datenschutzerklärung) erhalten Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de.

Einzelansicht

Novellierung des „Förderprogramms Photovoltaik“

(stip) – Mittwoch, 25.05.2022

© Pixabay

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch, 25. Mai 2022, die Novellierung des „Förderprogramms Photovoltaik“ vom Juli 2021 beschlossen.

Im Unterschied zum bisherigen Förderprogramm sind nun nicht nur Privatpersonen, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen antragsberechtigt. Dazu gehören selbständig und freiberuflich tätige Personen, Handwerksbetriebe sowie Vereine, Stiftungen, Organisationen und Körperschaften, die Photovoltaikanlagen in Darmstadt betreiben.

„Die aktuelle Preissteigerung auf dem Solarmarkt durch Lieferengpässe und erhöhte Nachfrage einerseits, das in den vergangenen Jahren deutliche Absinken der Einspeisevergütung nach dem EEG andererseits machen die Anschaffung von Photovoltaikanlagen zur Zeit wirtschaftlich unattraktiver. Die Novellierung trägt diesen Umständen Rechnung und hilft dabei, die durch das Förderprogramm zuletzt gestiegene Zubaurate von Photovoltaik in der Wissenschaftsstadt Darmstadt weiter zu stützen“, so Oberbürgermeister Jochen Partsch. Und er ergänzt: „Da uns hier andere erneuerbare Energien wie Wind- oder Wasserkraft nicht zur Verfügung stehen, können wir nur über den Ausbau der Photovoltaik die Energiewende und Klimaschutzziele in unserer Stadt erreichen. Mithilfe des Förderprogramms soll die installierte Solarleistung im Stadtgebiet zügig verdoppelt werden.“

Auf der Basis des bisherigen Förderprogramms wurden bis zum 26. April 2022 insgesamt 47 Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlagen und 90 Mini-PV-Anlagen („Balkonmodule“) gefördert. Dies entspricht einem Zubau der Photovoltaikleistung um etwa 500 Kilowatt-Peak (kWp). „Besonders bei Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlagen nimmt die Fördernachfrage stark zu. Die großen Aufdach- und Fassadenflächen von Gewerbegebäuden wiederum bieten ein hohes Potential für die Belegung mit Photovoltaik und damit für den raschen Ausbau von regenerativen Energien“, führt Oberbürgermeister Partsch weiter aus.

Klima- und Umweltdezernent Michael Kolmer hebt hervor: „Die jetzt beschlossene Novellierung sieht vor, dass der Zuschuss pro installiertem kWp einer Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlage von 150 Euro auf 200 Euro steigt. Zugleich wird die maximale Fördersumme von bisher 1500 Euro auf 6000 Euro angehoben, womit es möglich sein wird, Anlagen bis 30 kWp zu fördern. Die Novellierung betrifft auch die Förderung von Mini-PV-Anlagen (‚Balkonmodulen‘): Die Förderhöhe beträgt pauschal 200 Euro für ein Standard-Solarmodul (300 Wp) bzw. pauschal 400 Euro für zwei Standard-Solarmodule (2 x 300 Wp), maximal jedoch 50 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten. Die somit vorgesehene gestaffelte Förderung von Mini-PV-Anlagen nach installierter Leistung macht die Installation der – gemäß Netzbetreiber – maximal zulässigen Leistung von 600 Wp attraktiver und soll Mieterinnen und Mieter motivieren, Photovoltaikanlagen zu installieren.“

Innovative und individuelle Photovoltaik-Lösungen, die es möglich machen, über Dachflächen hinausgehende Flächen wie Fassaden intelligent und effizient Stromproduktion zu nutzen, können mit einer bis zu zehn Prozent erhöhten Förderung bezuschusst werden. Dies gilt auch für innovative Anwendungen, die auf ein Mehrfachnutzen von Gebäudeflächen abzielen, zum Beispiel durch die Kombinationen von Gründach und Photovoltaik oder Solarthermie und Photovoltaik (sog. PVT-Module). Neueste Technologien ermöglichen frei wählbare Materialien, Formate und Farben für integrierte Module, wie zum Beispiel Solarziegel und können geeignet sein, etwa Auflagen des Denkmalschutzes zu erfüllen. Weitere positive Bewertungskriterien hinsichtlich des Innovationsgrades sind Recyclingfähigkeit, Ressourcenschonung und besondere Effizienz. Bei der Antragsstellung müssen die jeweiligen Projektbeschreibungen eingereicht werden.

Mit Bezug auf einkommensschwache Haushalte wird das Amt für Soziales und Prävention außerdem ein Förderkonzept für eine erhöhte Förderung von Mini-PV-Anlagen im Rahmen des bereits seit mehreren Jahren bestehenden Programms „Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieeffizienter Geräte“ ausarbeiten.

Für die Förderung von Photovoltaikanlagen stehen seit dem Haushaltsjahr 2022 aktuell jährlich 500 000 Euro als Budget zur Verfügung. Für Anlagen mit Rechnungsdatum ab 29. Juni 2022 gilt das novellierte Förderprogramm Photovoltaik. Für Anlagen mit Rechnungsdatum vom 16. Juli 2021 bis 28. Juni 2022 gilt das Förderprogramm Photovoltaik vom 16. Juli 2021. Weitere Informationen zum Förderprogramm Photovoltaik und Ansprechpersonen für Fragen dazu sind auf der Webseite https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/klimaschutz/foerderprogramme/foerderprogramm-photovoltaik abrufbar.

Der von der Darmstädter Stadtverordnetenversammlung im September 2019 beschlossene Antrag „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt“ enthält u.a. ein Bekenntnis zu den Pariser Klimaschutzzielen und das Ziel der CO2-Neutralität bis 2035 dort wo der Magistrat Einfluss hat. Danach ist neben der CO2- auch die Treibhausgasneutralität (THG) anzustreben. Mit dem „Sofortprogramm Klimaschutz“ beschlossen der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung ein Sofortprogramm, das bereits in den ersten Jahren nach Beschlussfassung und damit parallel zur Neuaufstellung des Klimaschutzkonzeptes, relevante Minderungen des THG-Ausstoßes erzielen soll. Eine zentrale Maßnahme daraus ist die Förderung von privaten Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet.

Wichtige Mitteilung
×