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Geflügelpest

(DK) – Monday, 29.01.2024

Wissenschaftsstadt Darmstadt unterstützt Aufruf des Hessischen Landwirtschaftsministeriums zur Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen

© Wissenschaftsstadt Darmstadt

Das Hessische Landwirtschaftsministerium und die Wissenschaftsstadt Darmstadt bitten Geflügelhalter darum, ihre Tiere durch Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen vor einem Eintrag der Vogelgrippe zu schützen. Grund hierfür ist eine steigende Zahl an Ausbrüchen in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten sowohl bei gehaltenem Geflügel, als auch bei Wildvögeln seit Mitte Oktober 2023. Die Wahrscheinlichkeit, der Weiterverbreitung des Virus in der heimischen Wildvogelpopulation ist mit den Vogelzügen gestiegen, da sich Wildvögel bei kalten Temperaturen und winterlichen Bedingungen in höherer Anzahl an Rast- und Sammelplätzen aufhalten.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, sieht aufgrund der zunehmenden Meldungen von Fällen bei Wildvögeln ein erhöhtes Risiko für einen Viruseintrag in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln. Aus diesem Grund ist die konsequente Einhaltung der (gesetzlich vorgeschriebenen!) Biosicherheitsmaßnahmen unbedingt erforderlich.

Durch die strikte Einhaltung der vorgeschriebenen „Biosicherheitsmaßnahmen“ können sich Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter vor dem Eintrag des Virus schützen. Unter anderem muss der direkte und indirekte Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln zwingend unterbunden werden. Auch der Zugang von wildlebenden Vögeln zu Futter, Einstreu und Gegenständen, die mit Hausgeflügel in Kontakt kommen können, ist unbedingt zu vermeiden. Gewässer, aus denen Wildvögel trinken, dürfen für Geflügel nicht zugänglich sein. Eine regelmäßige Kontrolle der Bestände sowie der ausschließliche Zukauf gesunder Tiere ist zusätzlich zu den vorgenannten Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Es ist wichtig, dass erste Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel immer durch einen Tierarzt untersucht werden. Sofern noch nicht erfolgt, müssen alle Geflügelhaltungen ihre Bestände bei der zuständigen Veterinärbehörde anmelden. Dies gilt auch für Kleinst- und Hobbyhalter.

Die Durchführung von Geflügel- oder Vogelausstellungen sollte im Vorfeld genau abgewägt werden. Sollen diese stattfinden, sind strenge Sicherheitsstandards einzuhalten, zudem sollte ggf. eine koordinierte regionale Risikobewertung durchgeführt werden. Unbedingt zu vermeiden sind ein Zusammenbringen von (Rasse-)Geflügel verschiedener Herkunft und eine Haltung am Ausstellungsort über mehrere Tage. Auf eine Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen sollte im eigenen Interesse verzichtet werden. Bei einer Teilnahme von mehreren Ausstellungen hintereinander, wird eine 21-tägige Karenzzeit empfohlen. Während dieser Zeit sollte sorgfältig auf Krankheitszeichen im Bestand geachtet werden.

Bürgerinnen und Bürger sollten kranke oder tote Tiere, insbesondere Wassergeflügel (Enten, Gänse, Schwäne), an die zuständige Veterinärbehörde melden, damit eine Infektion von wildlebenden Vögeln mit dem Virus der Geflügelpest möglichst früh erkannt werden kann. Bei tot aufgefunden Singvögeln oder Tauben ist eine Meldung nur bei Auffinden mehrerer toter Vögel an einem Ort erforderlich.

Die Geflügelpest ist eine besonders schwerwiegende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, verursacht durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7. Die Krankheit verläuft meist akut und kann sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten. Wildvögel, insbesondere Wasservögel, gelten hierbei als natürliches Reservoir. Eine Infektion anderer Tierarten oder des Menschen kommt nur selten vor, da die Vogelgrippe-Viren sehr stark an Vögel angepasst sind. Menschen oder Säugetiere können sich zwar in seltenen Fällen anstecken und erkranken, allerdings geschieht dies nur bei intensivem Kontakt. Der direkte Kontakt zu erkrankten oder toten Wildvögeln sollte daher vermieden werden. In Deutschland wurde bisher keine Ansteckung des Menschen mit dem Geflügelpest-Virus über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen festgestellt. Treten jedoch nach einem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln Symptome wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute auf, wird das Aufsuchen eines Arztes empfohlen. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Weitere Informationen zum Thema „Geflügelpest“ gibt es auf der Webseite https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest  

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