Wissenschaftsstadt Darmstadt

Telefon: +49 (0)6151-115

E-Mail: info@1sp4mdarmstadt.abde

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Terminvergabe Einwohnermeldeamt

Wichtiger Hinweis

  • Termine werden nur für einen Zeitraum von zwei Monaten im Voraus freigeschaltet. Dies ist die maximale Vorausbuchungszeit
  • Sofern Ihnen kein Termin angezeigt werden sollte, sind aktuell alle freigeschalteten Termine ausgebucht.
  • Bitte beachten Sie, dass täglich um 7 Uhr (mit Ausnahme an den Wochenenden) neue Termine freigeschaltet werden.
  • Gegebenenfalls werden kurz vor Öffnung für den gleichen Tag weitere Termine freigeschaltet.

Bei Notfällen und sehr dringlichen Anliegen, wenden Sie sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 06151-115 oder per E-Mail an meldeamt@1sp4mdarmstadt.abde.
Sollten Sie sich bei Notfällen per E-Mail melden, bitten wir ebenfalls um Angabe einer Rufnummer, damit wir uns gegebenenfalls telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen können.

 

Melde- und Passwesen

Terminvereinbarung

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin.
Nutzen Sie im Falle einer Verhinderung bitte unbedingt den Stornierungslink in der Terminbestätigung oder kontaktieren Sie uns per Email (meldeamt@darmstadt.de).
Bitte beachten Sie dass Termine nicht übertragbar sind!

Offene Sprechzeiten
Ab 31. Mai 2023 bieten wir jeden Mittwoch in den Zeiten von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr offene Sprechzeiten an, in denen eine Vorsprache ohne Termin stattfindet. Bitte beachten Sie, dass ggf. nicht über die volle Zeitspanne Tickets ausgegeben werden können, da nur ein bestimmtes Ticketkontingent zur Verfügung steht. Sobald dieses aufgebraucht ist, können ggf. keine weiteren Tickets ausgegeben werden.

Sicherung des Wahlrechts bei Zuzügen nach Darmstadt im Vorfeld der Landtagswahl am 08. Oktober 2023
Wahlberechtigt für die Landtagswahl ist u. a., wer spätestens seit 6 Wochen vor dem Wahltag mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet ist. Wer aus einem anderen Bundesland nach Darmstadt zuzieht und von seinem Wahlrecht Gebrauch machen möchte, muss seiner Meldepflicht bis spätestens 25.08.2023 nachkommen. Bei verspäteter Anmeldung können Zuziehende eventuell nur noch im Einspruchsverfahren in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Wahlberechtigte die innerhalb Hessens umziehen, bleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlbezirks eingetragen und können vor Beginn der Einsichtsfrist für das Wählerverzeichnis, also vor dem 18.09.2023, auf Antrag in das Wählerverzeichnis des Zuzugsortes eingetragen werden.

Wichtige Mitteilung
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