Covid-19-Virus AKTUELL | > Alle Informationen zum Thema Covid-19-Virus auf einen Blick |
Terminvergabe Einwohnermeldeamt
Wichtiger Hinweis
- Termine werden nur für einen Zeitraum von zwei Monaten im Voraus freigeschaltet. Dies ist die maximale Vorausbuchungszeit
- Sofern Ihnen kein Termin angezeigt werden sollte, sind aktuell alle freigeschalteten Termine ausgebucht.
- Bitte beachten Sie, dass täglich über Nacht (mit Ausnahme an den Wochenenden) neue Termine freigeschaltet werden.
- Gegebenenfalls werden kurz vor Öffnung für den gleichen Tag weitere Termine freigeschaltet.
Melde- und Passwesen
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin und beachten Sie die aktuellen Corona-Regelungen.
Nutzen Sie im Falle einer Verhinderung bitte unbedingt den Stornierungslink in der Terminbestätigung oder kontaktieren Sie uns per Email (meldeamt@darmstadt.de).
Bitte beachten Sie dass Termine nicht übertragbar sind!
Sicherung des Wahlrechts bei Zuzügen nach Darmstadt im Vorfeld der Wahlen (Oberbürgermeister/in-Direktwahl im Frühjahr 2023 und Landtagswahl im Herbst 2023)
Wahlberechtigt für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist u. a., wer spätestens seit 6 Wochen vor dem Wahltag mit Hauptwohnsitz in Darmstadt gemeldet ist. Wer in Darmstadt zuzieht und von seinem Wahlrecht Gebrauch machen möchte, muss seiner Meldepflicht bis spätestens 03.02.2023 für die Hauptwahl und bis spätestens 17.02.2023 für die Stichwahl nachkommen. Bei verspäteter Anmeldung können Zuziehende eventuell nur noch im Einspruchsverfahren in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.