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Teilhabecard

Teilhabecard

Die Teilhabecard ist das Ergebnis der Zusammenarbeit des Darmstädter Bündnis für Soziale Gerechtigkeit und der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Teilhabecard ist ein wertvoller Beitrag zu mehr Teilhabegerechtigkeit und sie ermöglicht die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Mit dieser Karte können folgende Darmstädterinnen und Darmstädter Vergünsigungen im sozialen und kulturellen Bereich in Anspruch nehmen:

  • Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
    Zweites Buch (SGB II),
  • Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
    Zwölftes Buch (SGB XII), 
  • Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AylbLG),
  • Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoG)
  • Seniorinnen und Senioren sowie
  • Kinder und Jugendliche aus kinderreichen Familien, deren monatliches Einkommen weniger als das Dreifache des Eckregelsatzes beträgt.

Die Karte ist mindestens ein Kalenderjahr gültig. Eine Verlängerung für das folgende Jahr kann auf Nachfrage immer dann erfolgen, wenn die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder dem AsylbLG für mindestens einen Monat des Folgejahres weiterbewilligt werden. Die Teilhabecard ist nicht auf andere Personen übertragbar und gilt nur zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument.

An wen muss ich mich wenden, um die Karte zu erhalten?

Die Teilhabecard wird ganz unbürokratisch, das heißt ohne gesonderte Antragstellung - einfach auf Nachfrage - an folgenden Stellen ausgegeben:

- Für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II erfolgt die
  Ausgabe beim Eingangsservice im Jobcenter Darmstadt (montags bis freitags
  von 08.00 - 12.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 13.30 - 15.00 Uhr).
- Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII, dem
  AsylbLG, dem WoG sowie Seniorinnen und Senioren erhalten die Karte entweder bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder nach vorheriger Terminvereinbarung bei den
  Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sachgebiet Bildung und Teilhabe im Amt für Soziales und Prävention.
- Kinder und Jugendliche aus kinderreichen Familien erhalten die Karte montags
  bis freitags von 9.00 - 12.00 Uhr und donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr im
  Jugendamt, Bereich Familienbildung.

Wo kann ich welche Vergünstigungen in Anspruch nehmen und wie funktioniert das?

Die Karte funktioniert als "Vorlegekarte" und muss daher in Verbindung mit einem Ausweisdokument einfach nur bei den Kooperationspartnern vorgezeigt werden. Weitere Nachweise, wie zum Beispiel Bescheide oder Ähnliches, sind nicht mehr notwendig.

Eine aktuelle Auflistung der sich beteiligenden Kooperationspartner/-innen finden Sie hier.

Ein Flyer mit allen wichtigen Informationen und den Vergünstigungen steht hier für Sie zum Download bereit und liegt bei allen Kooperationspartnern und vielen weiteren öffentlich zugängigen Stellen und Einrichtungen aus.

Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich Kooperationspartner/-in werden möchte?

Vereine, Organisationen und Unternehmen in und um Darmstadt, die sich gerne mit einem vergünstigten Angebot für einkommensschwache Darmstädterinnen und Darmstädter beteiligen möchten, wenden sich bitte an:

Amt für Soziales und Prävention
Frau Katrin Werner
Frankfurter Str. 71
64293 Darmstadt
Tel.: 06151/13 32 63
Fax: 06151/13 21 87
E-Mail: amt-fuer-soziales-und-praevention@1sp4mdarmstadt.abde

 

Was hat die Teilhabecard mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe zu tun?

Parallel zur Nutzung als Vorlegekarte, können anspruchsberechtigte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres die Karte auch zur Inanspruchnahme der Leistungen für Bildung und Teilhabe nutzen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie hier.

Kooperationspartner/
-innen

Hier finden Sie unsere Kooperationspartner/-innen auf einen Blick.

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