Hier finden Sie Antworten auf die gängigsten Anfragen.
FAQ Presse
Häufig gestellte Fragen zu den Kommunalwahlen
Hier finden Sie die Pressemitteilung sowie die öffentliche Bekanntmachung über die zugelassen Wahlvorschläge.
Wahlberechtigt zur Gemeindewahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen),
- die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 6 Wochen in Darmstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder ihren dauernden Aufenthalt in Darmstadt haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt zur Ortsbeiratswahl Wixhausen sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen),
- die am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 6 Wochen in Wixhausen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder ihren dauernden Aufenthalt in Darmstadt haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt zur Ausländerbeiratswahl sind alle (meldepflichtigen) ausländischen Einwohner*innen, auch Staatenlose,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 6 Wochen in Darmstadt mit Hauptwohnung gemeldet sind oder ihren dauernden Aufenthalt in Darmstadt haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Personen, die sich gewöhnlich in Darmstadt aufhalten, aber keine Wohnung innehaben, können auf Antrag in Darmstadt in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Wahl(en) eingetragen werden. Der Antrag muss dem Wahlamt bis spätestens 22.02.2026 vorliegen.
Das Antragsformular ist beim Wahlamt verfügbar und wird über die Fachberatungsstelle Teestube KONKRET, Alicenstraße 29, 64293 Darmstadt zur Verfügung gestellt.
In Darmstadt sind
zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung 115.188 Personen,
zur Wahl des Ortsbeirates Wixhausen 4.548 Personen und
zur Wahl des Ausländerbeirates 38.921 Personen wahlberechtigt.
(Stand 19.01.2026)
Die Anzahl der Wahlberechtigten kann sich bis zum Wahltag noch verändern.
In Darmstadt waren zum 31.12.2025 insgesamt 170.599 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet.
In Darmstadt gibt es 99 Urnenwahlbezirke und 55 Briefwahlbezirke. Eine Übersicht finden Sie hier.
Folgende Wahllokale wurden im Vergleich zur letzten Wahl in Benennung oder Örtlichkeit verändert:
- Das Wahllokal „ehem. Kyritzschule“ (Wahlbezirke 130, 140, 150) wurde umbenannt zu „Kyritzschule“. Das Wahllokal befindet sich noch am üblich Standort, wurde jedoch umbenannt, da sich im Gebäude wieder die eigenständige Kyritzschule und keine Außenstelle der Goetheschule mehr befindet.
- Auch das Wahllokal „Interimsgebäude Erasmus-Kittler-Schule“ (Wahlbezirk 60) verbleibt am gleichen Standort, wurde nun jedoch zu „Peter-Behrens-Schule – Nebengebäude“ umbenannt.
- Die Wahlbezirke 540, 550 und 560 (bisher: Alice-Eleonoren-Schule (Kapellplatz)) befinden sich nun wieder im Ludwig-Georgs-Gymnasium, da die dortigen Umbauarbeiten inzwischen abgeschlossen wurden. Die Räumlichkeiten im Ludwig-Georgs-Gymnasium sind barrierefrei zugänglich.
Es werden insgesamt rund 1400 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingesetzt. In jedem Wahllokal sind bis zu 9 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig. Hiervon ist jeweils eine Person Wahlvorsteher*in, stellv. Wahlvorsteher*in bzw. Schriftführer*in und stellv. Schriftführer*in. Alle weiteren Mitglieder der Wahlvorstände sind Beisitzer*innen.
Wer einen Wahlschein beantragen will, um per Briefwahl zu wählen, kann dies grundsätzlich bis zum 13. März 2026 tun. Um die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post gewährleisten zu können, sollte der Wahlscheinantrag möglichst spätestens am 10. März 2026 im Wahlamt eingegangen sein. Für Personen, die nach dem 10. März 2026 Briefwahl beantragen möchten, empfehlen wir den Antrag persönlich im Wahlamt zu stellen, da die Wahlunterlagen dort sofort ausgehändigt werden können.
Darüber hinaus kann in Fällen von nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, Briefwahl beantragt werden, wenn aufgrund der Erkrankung das Aufsuchen das Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist.
Hier finden Sie die Wahlergebnisse der vergangenen Europawahlen.
