16. Änderung Flächennutzungsplan

Abgeschlossene Öffentlichkeitsbeteiligung


Verfahrensschritt “Veröffentlichung von Entwürfen von Bauleitplänen”

Die hier abrufbaren Planungsunterlagen entsprechen dem Stand des Verfahrens während der öffentlichen Auslegung, die vom 30.06.2025 bis einschließlich 30.07.2025 stattgefunden hat. Erläuterungen zum Ablauf eines Bauleitplanverfahrens finden Sie auf unserer Themenseite Verfahrensablauf.

Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen in diesem Verfahrensschritt ist mittlerweile abgelaufen.

16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße)

für das Gebiet zwischen Gräfenhäuser Straße, Leydheckerstraße, der Privatstraße in Verlängerung des Benzweges und dem Grundstück des Autohauses Primus GmbH & Co. KG

Gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.2025, wurde der Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 30.07.2025  für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme und zum Download auf dieser Webseite bereitgestellt. (siehe unten).

Das Verfahren für die 16. Änderung des Flächennutzungsplans wurde durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 16.05.2019 eingeleitet. Es erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 –.

Fachgutachten und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Anlass und Ziel der Planung

Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, rechtswirksam seit 01.04.2006, stellt das Gebiet zwischen Gräfenhäuser Straße, Leydheckerstraße, der Privatstraße in Verlängerung des Benzweges und dem Grundstück des Autohauses Primus GmbH & Co. KG als „Gewerbliche Baufläche“ dar. Im westlichen Teil des Gebietes beabsichtigt der Grundstückseigentümer, die ehemalige gewerbliche Immobilie, mit überwiegend Wohnnutzung sowie einem mindestens 30 %-igen Anteil an gewerblicher Nutzung, neu zu entwickeln. Hierfür wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – aufgestellt, der keine Gebietskategorie festlegt, sondern die Art der baulichen Nutzung auf sonstige Weise. 

Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zu gewährleisten, ist die Änderung der Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil von „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ erforderlich. Für den östlichen Teil der Flächennutzungsplanänderung setzt der seit 02.08.2001 rechtskräftige Bebauungsplan N 6.2.1.2. – Gräfenhäuser- und Leydheckerstraße – ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO fest. Der Flächennutzungsplan stellt jedoch noch „Gewerbliche Baufläche“ dar. Daher ist die Darstellung für diesen Teilbereich gleichfalls von „Gewerbliche Fläche“ in „Gemischte Baufläche“ zu ändern.

Adresse

Stadtplanungsamt, Abt. 61.2 - Planungsrecht und Bauleitplanverfahren

Stadthaus West (12)

Mina-Rees-Straße 12
64295 Darmstadt
ÖPNV Mina-Rees-Straße

Rühl, Harald

Ansprechperson für laufende Bauleitplanverfahren (Zimmer 2.02)

Telefon (06151) 13-2604
E-Mail bauleitplanung@darmstadt.de