Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internet-Auftritt von der Wissenschaftsstadt Darmstadt - veröffentlicht unter https://www.darmstadt.de.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes (BGG) sowie zugänglich zu machen. 
Sowie in Verbindung mit der Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung (BITV 2.0) sowie WCAG 2.2 und der Norm EN 310 549 barrierefrei zugänglich zu machen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstmalig erstellt und wird zum 31.12.2025 aktualisiert werden. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine durch unabhängige Experten Heinrich & Reuter Solutions GmbH durchgeführte vollumfängliche BITV-Prüfung gemeinsam mit Mitarbeitenden im Rahmen einer Schulung zu Barrierefreiheit nach BITV am 30.06.2025 bis 01.07.2025.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen nur teilweise mit den Vorgaben des BFSG in Verbindung mit der BITV 2.0 und der WCAG vereinbar. Ziel ist eine kontinuierliche Verbesserung hin zu Barrierefreiheit, um die Webseite allen Menschen zugänglich zu machen.

Nicht barrierefreie Inhalte

BITV 5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen
Das Layer-Tool DigiAccess ist nicht korrekt per Tastatur erreichbar und ist zudem nicht sinnvoll in der Bedienung, so dass Betroffenen kaum hilft.

BITV 6.2.1.2 Gleichzeitige Sprache und Text
Dem Bürgertelefon hat keine sofort offensichtliche textuelle Variante z. B. als Chat oder Email für Menschen mit Hörschädigungen.

BITV 9.1.1.1 b Alt-Text bei Grafiken
Es fehlen einige Alt-Texte bei Grafiken. Manche Alt-Texte sind teils schwer verständlich formuliert.

BITV 9.1.2.1 Alternativen für Audiodateien und stumme Videos
Es fehlen beschreibende Alternativ-Texte zu Sichtbaren und Texten in Videos.

BITV 9.1.2.5 Audio-Deskription für Videos
In den Videos fehlen Erklärung bei Sichtbarem - zu Sprechern und Hörbarem.

BITV 9.1.3.1 a Klare Überschriften nach technischer Hierarchie
Insbesondere der Startseite fehlen H1 generell und H2 ist falsch umgesetzt.

BITV 9.1.3.1 f Tabellenzellen -  technisch korrekt umgesetzt
Bei einigen Tabellen fehlen die Header-Zellen – nur reine Zellen umgesetzt.

BITV 9.1.3.1 h Beschriftung von Formularelementen - als Label
Grundlegend ist das Label vorhanden, aber in falscher Reihenfolge zum Input.  

BITV 9.1.3.3 Mehrere sensorische Merkmale / frei
Karten-Applikationen wie der Stadtatlas sind nur visuell nutzbar.

BITV 9.1.3.4 Responsivität bei Ausrichtung und Screengröße
Das Menu verschwindet schon bei leicht verkleinerter Ansicht in den Burger.

BITV 9.1.4.1 Farben frei von Leitfunktion / nur als Dekoration
Insbesondere Links sind nicht als solche erkennbar, da sie teils gar nicht oder nur über Farben gezeichnet sind.

BITV 9.1.4.4 Kontrast Text und Icons zu Hintergrund 1 : 4,5
Die Farben sind nicht kontrastreich genug wie hellgrün zu weiß 2,4 : 1 und. grau zu weiß 2,8 : 1. Zudem weiße Texte über Fotos im Hintergrund. Zudem sind die Linkfarben Grün, Ocker, Lila im Text zu schwach vom Kontrast.

BITV 9.1.4.3 Veränderbare Textgröße - bis zu 200 % sichtbar
Bei einer Vergrößerung auf 200 % überlappt das Menu leicht mit Logo.

BITV 9.1.4.5 Keine Schriftgrafiken, Schrift als purer Text
Einige Flyer oder Spezialgrafiken enthalten Texte. Social Media Grafiken auf LinkedIn und Co enthalten häufig auch Texte.

BITV 9.1.4.11 Nicht-Text-Kontraste für Grafiken und Foto 1:3
Bei der Kernfarbe grün, aber auch Grau ist der Kontrast zu gering - unter 1: 3.

BITV 9.1.4.13 Eingeblendete Inhalte bedienbar - Öffnen / Schließen
Das Menu ist in der mobilen Fassung nicht nur nicht schließbar, sondern gar nicht barrierefrei bedienbar.

BITV 9.2.1.1 Tastaturbedienbarkeit sichergestellt
Im Grunde ist die Seite voll per Tastatur bedienbar. Im Vorlesemodus per Screenreader springt allerdings das DigiAccess-Tool an und die Untermenus sind nicht mehr erreichbar. Das Burgermenu ist dann nicht bedienbar. Hier greift das Digitool automatisch - per Zwang als "Setting".

BITV 9.2.2.2 Animationen vermeiden oder ausschalten
Der Slider auf der Startseite ist nicht anhaltbar über einen Button.

BITV 9.2.4.4 Zweck eines Links als aussagekräftige Texte
Bei externen Links stehen Kürzel und Zahlen im Link-Text, was verwirrend ist.

BITV 9.2.4.7 Sichtbarer Fokus als Standort beim Durchtabben
Bei Meldungen und Veranstaltungen ist der Fokus nur sehr schwach erkennbar.

BITV 9.2.5.1 Zeigergesten auf Touchgeräten als Alternativen
Auf den Karten sind wahlweise keine Knöpfe zur Steuerung oder sie funktionieren nicht richtig.

BITV 9.3.1.2 Anderssprachiges gekennzeichnet
Englische Worte oder Phrasen sind nicht als anderssprachlich gekennzeichnet.

BITV 9.4.1.1 Korrekte Syntax nach Plattform-Standards
Einige Syntax-Fehler im Code, die Folgen auf Barrierefreiheit haben könnten.

BITV 9.4.1.2 Name-Rolle-Wert-Kombination in jedem Element
Im Grunde in Ordnung. Bis auf Checkbox, die ein Label ist. Rollenverdrehung.

BITV 9.4.1.3 Statusmeldungen programmatisch klar verfügbar
Das Formular wurde als versendet angezeigt, aber keine eingegebenen Inhalte.

BITV 11.7 Benutzerdefinierte Einstellungen
Bei Änderungen der Kontrasteinstellungen ist das Logo ist nicht gut erkennbar.

BITV 12.2.3 Effektive Kommunikation
Bürgertelefon hat keine ersichtlichen textuelle Variante wie Chat oder Email.

BITV 2.0 Barrierefreie PDFs
Die auf der Webseite angebotenen PDFs sind weitest gehend nicht barrierefrei. Leicht belegbar nach stichprobenartiger fachlicher Prüfung.

Ihr Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt

Über dieses Formular können Sie uns bestehende Barrieren oder einen Fehler auf der gerade besuchten Seite mitteilen. Das können alle Probleme sein, die beim Besuch unserer Internetseite aufgetreten sind oder die es Ihnen schwer gemacht haben, sich auf unsere Seite zurechtzufinden.

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Durchsetzungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle bei Landesbeauftragte für barrierefreie IT wenden. 

Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Organisationen sowie Unternehmen zu suchen und außergerichtlich beizulegen.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de 

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