Wahlberechtigt zur Gemeindewahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen),
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 6 Wochen in Darmstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder ihren dauernden Aufenthalt in Darmstadt haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt zur Ortsbeiratswahl Wixhausen sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen),
- die am Wahltae das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 6 Wochen in Wixhausen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder ihren dauernden Aufenthalt in Wixhausen haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt zur Ausländerbeiratswahl sind alle (meldepflichtigen) ausländischen Einwohner*innen, auch Staatenlose,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 6 Wochen in Darmstadt mit Hauptwohnung gemeldet sind oder ihren dauernden Aufenthalt in Darmstadt haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.