Informationen zur Briefwahl

Allgemeine Informationen

Wahlberechtigt zur Gemeindewahl sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen),

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 6 Wochen in Darmstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder ihren dauernden Aufenthalt in Darmstadt haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt zur Ortsbeiratswahl Wixhausen sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen),

  • die am Wahltae das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 6 Wochen in Wixhausen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder ihren dauernden Aufenthalt in Wixhausen haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt zur Ausländerbeiratswahl sind alle (meldepflichtigen) ausländischen Einwohner*innen, auch Staatenlose, 

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,  
  • seit mindestens 6 Wochen in Darmstadt mit Hauptwohnung gemeldet sind oder ihren dauernden Aufenthalt in Darmstadt haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Von Amts wegen, also ohne dass es eines Antrags bedarf, werden in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde die folgenden Wahlberechtigten eingetragen,

  • die am 01. Februar 2026 (= Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis) in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren,

Nur auf Antrag bis spätestens 22. Februar 2026 werden in das Wählerverzeichnis die folgenden Wahlberechtigten eingetragen:

  • Personen ohne festen Wohnsitz, hierbei muss ein geeigneter Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie:

Briefwahlunterlagen können bereits jetzt beantragt werden, der Versand der Unterlagen kann jedoch frühestens ab dem 02.02.2026 erfolgen. 

Um die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post gewährleisten zu können, sollte der Wahlscheinantrag möglichst spätestens am 10. März 2026 im Wahlamt eingegangen sein. Für Personen, die nach dem 10. März 2026 Briefwahl beantragen möchten, empfehlen wir den Antrag persönlich im Wahlamt zu stellen, da die Wahlunterlagen dort sofort ausgehändigt werden können. 

Da es bei einem erhöhten Briefaufkommen immer zu Verzögerungen bei der Versendung/Zustellung der Briefwahlunterlagen kommen kann, ist es ratsam, die Unterlagen so frühzeitig wie möglich zu beantragen. 

Sobald die Briefwahlunterlagen beantragt wurden, ist eine nachträgliche Änderung der Versandanschrift nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Antragstellung und prüfen Sie im Vorfeld sorgfältig, an welchem Ort Sie sich zum Zeitpunkt der Zustellung aufhalten werden.

 

Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen:

Der Online-Briefwahlantrag für die Kommunalwahlen steht Ihnen in der Zeit vom 02.02.2026 bis zum 10.03.2026 (23:59 Uhr) zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung mit Ihrem Handy oder klicken Sie auf den folgenden Link:  Zum Online-Briefwahlantrag

(Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.)

Wir empfehlen eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell kontaktieren können. Von einer Mehrfachbeantragung bitten wir abzusehen.

Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich unter 06151 13-3007 telefonisch mit uns in Verbindung.

Ab sofort können Sie das nachfolgende Briefwahlantragsformular herunterladen und ausgefüllt sowie unterschrieben an das Wahlamt senden (E-Mail, Fax, Post) oder persönlich dort abgeben. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Daten bei Beantragung per E-Mail unverschlüsselt übermittelt werden.

Briefwahlantrag (Download)

Ab sofort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu je Person eine separate E-Mail an briefwahl@darmstadt.de erforderlich ist. Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben. Der Versand der Briefwahlunterlagen in das Ausland ist möglich. Wir empfehlen Ihnen, eine Telefonnummer anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen schnell erreichen können. Gerne können Sie unser vorbereitetes E-Mail-Formular oder den nachfolgenden Beispieltext nutzen:

Betreff:  Briefwahlantrag

Text:      Hiermit beantrage ich Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am 15.03.2026

Nachfolgend meine Daten:

Vollständiger Name
Straße Hausnummer
64… Darmstadt
Geburtsdatum
Telefonnummer für eventuelle Rückfragen (freiwillige Angabe)

 Bei einer abweichenden Versandanschrift bitte noch hinzufügen:

Die Briefwahlunterlagen sollen an die folgende abweichende Anschrift versandt werden:

Vollständiger Name
Vollständige genaue Versandanschrift


Grußformel, Name

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 21. Februar 2026 zugesandt wird, ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an das Wahlamt senden. Bei Versand auf dem Postweg müssen Sie keinen Rückumschlag beifügen.

Ab Montag, 02. Februar 2026, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten ohne Termin persönlich beim Wahlamt abholen und - sofern Sie das wünschen - direkt vor Ort wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Ausweis/Pass und - sofern vorhanden - Ihre Wahlbenachrichtigung mit.

Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Sie können hierzu die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Die abholende Person muss dabei den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich. Die Vorlage einer Patientenverfügung reicht nicht aus.

Weitere Informationen zur Briefwahl

Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag an Personen verschickt, die im Wählerverzeichnis der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingetragen sind. Sie können schriftlich (E-Mail, Fax, Post), persönlich oder online beantragt werden, nicht aber telefonisch.

Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen ca. eine Woche in Anspruch nehmen kann. Sollten Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich unter 06151 13-3007 telefonisch mit uns in Verbindung.

Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung beim Wahlamt endet am Freitag, dem 13.03.2026, 13:00 Uhr. Danach ist Briefwahl nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und Verlust sowie nicht zugegangener Wahlscheine am Wahltag bis 15 Uhr möglich (vorherige telefonische Kontaktaufnahme wird empfohlen).

Bitte beachten Sie:

  • Das Wahlamt hat nach dem Versand der Briefwahlunterlagen keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten. Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb einer Woche nach Antragstellung nicht zugegangen sein, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem Wahlamt, Tel. 06151 13-3007 in Verbindung.
  • Die Wählerin/Der Wähler trägt das Risiko des rechtzeitigen Eingangs bei der Wahlbehörde.

Wahlamt / Briefwahlbüro

Anschrift, Öffnungszeiten, Kontakt:

Bürger- und Ordnungsamt
Abt. Einwohnerwesen und Wahlen
Luisenplatz 5, 64283 Darmstadt
(Luisencenter)
2. OG, Schalter 15 und 16

Tel.:  06151 13-3007
Fax:  06151 13-2049
E-Mail: briefwahl@darmstadt.de

Unser Briefwahlbüro ist ab dem 02.02.2026 zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:

Montag              8:00 – 15:30 Uhr
Dienstag            8:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch           7:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag       8:00 – 15:00 Uhr
Freitag               7:00 – 12:30 Uhr
 
Freitag, 13.03.2026,
7:00 – 13:00 Uhr