Finanzielle Familienleistungen auf einen Blick

Ihre Ansprechpartner in der Region Darmstadt

Kindergeld

  • Für die grundlegende Versorgung ihrer Kinder erhalten Familien das Kindergeld. Der Anspruch besteht bis max. zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • 255 €* pro Monat für jedes Kind
  • zuständige Stelle: Familienkasse Hessen

 

Kinderzuschlag

  • Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit geringem Einkommen. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld.
  • max. 297 €* pro Monat pro Kind, seit 2022 dynamische Anpassung entsprechend des Existenzminimumberichts. Die Höhe ist abhängig von Einkommen und Vermögen.
  • zuständige Stelle: Familienkasse Hessen
     

Bildungs- und Teilhabepaket

  • Die unterschiedlichen Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien. Somit können Leistungen aus den Bereichen Schule, KiTa, Kultur, Sport und Freizeit in Anspruch genommen werden.
  • Die Höhe richtet sich nach der Leistung, die in Anspruch genommen wird
  • zuständige Stelle: Jobcenter

Mutterschaftsgeld

  • Das Mutterschaftsgeld sichert das Einkommen einer werdenden Mutter grundsätzlich für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
  • Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei Monate
  • zuständige Stelle: Die Krankenkasse, bei der Sie versichert sind

Elterngeld / ElterngeldPlus

  • Für die Betreuung nach der Geburt gleicht das Elterngeld / ElterngeldPlus das Einkommen aus.
  • min. 300 € (150 € bei ElterngeldPlus)* max. 1.800 € (900 € bei ElterngeldPlus)* Die Höhe ist abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen
  • zuständige Stelle: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales

     

Wohngeld

  • Das Wohngeld bietet einen Mietzuschuss bei Mietwohnungen bzw. Lastenzuschuss bei Eigentum zur Entlastung einkommensschwacher Familien.
  • Die Höhe des Wohngeldes wird an drei Faktoren bemessen: Haushaltsmitglieder, Höhe der Belastung und Einkommen.
  • zuständige Stelle: Amt für Wohnungswesen
     

Unterhaltsvorschuss

  • Der Unterhaltsvorschuss wird Kindern gewährt, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und gar keinen, keinen regelmäßigen oder keinen ausreichenden Unterhalt erhalten.
  • 227 €* für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 299 €* für Kinder von 6 bis 11 Jahren, 394 €* für Kinder von 12 bis 17 Jahren
  • zuständige Stelle: Jugendamt, Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe/UVG und AfA

Erstausstattung

  • Die Erstausstattung können Empfänger von Bürgergeld beantragen, um einen Zuschuss für die erste Babyausstattung zu erhalten. Der Anspruch kann ggf. auch bei Bezug von aufstockenden Leistungen bestehen.
  • Die Höhe wird im Einzelfall entschieden, der Zuschuss erfolgt als Geld- bzw. Sachleistung.
  • zuständige Stelle: Jobcenter

Zuschuss für Kinderbetreuung

  • Werden für die Kinderbetreuung Elternbeiträge erhoben, ist ggf. eine Beitragsreduzierung oder -befreiung einkommensabhängig möglich. Auch Arbeitergeber/-innen können einen Zuschuss für die Kinderbetreuung gewähren.
  • Eine teilweise oder vollständige Übernahme oder Befreiung von Betreuungskosten ist ggf. einkommensabhängig möglich
  • zuständige Stelle: Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung

BAföG / Aufstiegs-BAföG

  • Das BAföG ist eine staatliche Unterstützung und setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen zusammen. Es bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren.
  • Die Höhe des BAföG wird individuell berechnet und fällt unterschiedlich hoch aus.
  • zuständige Stelle: Studierendenwerk Darmstadt
     

Berufsausbildungsbeihilfe

  • Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt.
  • Die Höhe der BAB richtet sich nach der Art der Unterbringung. Eigenes Einkommen, sowie das von Personen in Ehe- /Lebenspartnerschaft und Eltern kann die Höhe beeinflussen.
  • zuständige Stelle: Agentur für Arbeit

Bildungskredit

  • Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.
  • 1.000 €* bis 7.200 €* Kreditsumme in monatlichen Auszahlungen sowie eine zusätzliche Einmalzahlung von 3.600 €* ist möglich.
  • zuständige Stelle: Bundesverwaltungsamt

Schüler BAföG

  • Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss erreichen wollen, BAföG beziehen. Sie erhalten BAföG als vollen Zuschuss und müssen nichts zurückbezahlen.
  • Die Höhe der BAföG Leistung hängt von verschiedenen Faktoren ab und fällt somit je Fall unterschiedlich hoch aus
  • zuständige Stelle: Jugendamt, Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe/UVG und AfA

Familieninfotag

Beratung, Information und Wissenswertes für alle Familien in Darmstadt

Beim Familieninfotag der Wissenschaftsstadt Darmstadt können Sie sich direkt und unkompliziert beraten lassen – persönlich, kostenlos und ohne Termin.

Fachleute informieren und beraten Sie:

  • ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag oder Wohngeld haben
  • welche Kinderbetreuungsmöglichkeiten es in Darmstadt gibt
  • welche Frühen Hilfen Sie in Anspruch nehmen können
  • welche Angebote das Familienzentrum bereithält
  • und welche Unterstützung es durch Jobcenter, Schuldnerberatung, das Bildungs- und Teilhabepaket oder die Teilhabecard gibt

Mehr dazu

* Bei den angegebenen Werten handelt es sich um den Stand 01/2025. Beratung und Informationen zu aktuellen Beträgen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern der jeweiligen Institution.