Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84

- Veröffentlichung von Entwürfen von Bauleitplänen -

Vorhabenbezogener Bebauungsplan N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 –

zur teilweisen Änderung des Bebauungsplans N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße – für das Gebiet Gemarkung Darmstadt, Flur 34 mit den Flurstücken Nr. 362/1, 362/8, 362/9, 362/17, 362/18, 363, 364/1, 362/24, 326/25 sowie 362/26 (tlw.).

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 24.06.2025 beschlossen, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan N 84 mit der dazugehörigen Begründung einschließlich Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 30.06.2025 bis einschließlich 30.07.2025  für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme und zum Download auf dieser Webseite bereitzustellen (siehe unten).

Um die Entwicklung des Bebauungsplans N 84 aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu gewährleisten, erfolgt im Parallelverfahren die 16. Änderung des Flächennutzungsplans.

Hinweise zur Beteiligung und Abgabe von Stellungnahmen

Die Planungsunterlagen werden vom 30.06.2025 bis einschließlich 30.07.2025 
zusätzlich zu dieser Veröffentlichung im Internet auch im Stadtplanungsamt zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt: Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-Rees-Straße 12, 64295 Darmstadt, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.02, montags bis donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr, freitags von 8.00 – 12.00 Uhr.

Anregungen und Vorschläge zur Planung können während der oben genannten Beteiligungsfrist formlos per E-Mail an bauleitplanung@darmstadt.de oder bei Bedarf beim Stadtplanungsamt (Anschrift siehe oben) schriftlich, mündlich, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Alternativ kann das untenstehende ausfüllbare Formular verwendet werden.

Formular zur Abgabe von Anregungen
Download: Formular zur Abgabe von Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (pdf-Datei, 82 KB).

Informationen zum Datenschutz
Bitte beachten Sie unsere Informationen zum Datenschutz in Bauleitplanverfahren.
Download:  Informationen zum Datenschutz (PDF-Datei, 42 KB).

Anlass und Ziel der Planung

Die Firma EMON Vermögensverwaltung GmbH (Vorhabenträger) ist Eigentümerin des Grundstücks Gräfenhäuser Straße 71 und beabsichtigt eine städtebauliche Neuentwicklung des Areals herbeizuführen. Dafür ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 – Gräfenhäuser Straße 71 – erforderlich. Die Nutzung des Grundstücks Gräfenhäuser Straße 71, dessen Fläche bisher durch die Firma EMON gewerblich in Anspruch genommen wurde und mit einer Montagehalle und Lagerflächen bebaut ist, wurde aufgegeben und soll nach Abriss und Rückbau der Bestandsgebäude einer neuen Nutzung zugeführt werden. Angesichts des hohen Bedarfs an Wohnbauflächen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt soll ein gemischtes Quartier mit überwiegend Wohnnutzung und einem gewerblichen Schwerpunkt entlang der Gräfenhäuser Straße entstehen, welches das südöstlich angrenzende bestehende Mischgebiet ergänzt. Mit der Umplanung des Areals wird die Strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt, durch Umstrukturierung und Bebauung von bislang nicht für das Wohnen genutzten Flächen, den steigenden Wohnraumbedarf zu decken.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans N 6.2.1.2 – Gräfenhäuser und Leydheckerstraße –. Dieser Bebauungsplan setzt für das Plangebiet des Vorhabens eine gewerbliche Nutzung der Flächen fest. Um Planungsrecht für die angestrebte Nachnutzung mit einer gemischten Nutzung, Schwerpunkt Wohnnutzung, zu schaffen, ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 erforderlich. Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans N 84 aus dem Flächennutzungsplan zu gewährleisten, ist die Änderung der Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 2006 für diesen Teil von „Gewerbliche Baufläche“ in „Gemischte Baufläche“ erforderlich. Das Verfahren für die 16. Änderung des Flächennutzungsplans (Gräfenhäuser Straße / Leydheckerstraße) wurde durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 16.05.2019 eingeleitet. Es erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans N 84.




 

Adresse

Stadtplanungsamt, Abt. 61.2 - Planungsrecht und Bauleitplanverfahren

Stadthaus West (12)

Mina-Rees-Straße 12
64295 Darmstadt
ÖPNV Mina-Rees-Straße

Rühl, Harald

Ansprechperson für laufende Bauleitplanverfahren (Zimmer 2.02)

Telefon (06151) 13-2604
E-Mail bauleitplanung@darmstadt.de