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Europawahlen

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Derzeit gibt es 705 Abgeordnete aus 27 Mitgliedstaaten. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Sitze. Nach dem Europawahlgesetz können ausschließlich Bundeslisten oder Landeslisten der Parteien für einzelne Bundesländer zur Wahl zugelassen werden. Einzelkandidaten wie bei den Bundes- oder Landtagswahlen gibt es nicht.
In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts statt. Die Wählerinnen und Wähler haben je eine Stimme.
Die Amtszeit der Europaabgeordneten dauert fünf Jahre.