Delegationsvereinbarung zwischen Darmstadt und Griesheim
Entwicklung der Baulandflächen östlich und westlich der auf Griesheimer Gemarkung gelegenen Flughafenstraße
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und die Stadt Griesheim haben am 03.11.2025 einen öffentlich-rechtlichen Koordinationsvertrag zur Entwicklung der Baulandflächen östlich und westlich der auf Griesheimer Gemarkung gelegenen Flughafenstraße geschlossen. Der abgeschlossene Koordinationsvertrag zwischen den beiden Städten enthält im Teil B eine Delegationsvereinbarung, die die Erschließung der Grundstücke in der Gemarkung Darmstadt, durch die Übertragung von Erschließungsaufgaben an die Stadt Griesheim, sicherstellt. Die Delegationsvereinbarung wurde am 26.11.2025 durch das Regierungspräsidium Darmstadt/Kommunalaufsicht genehmigt. Sie wurde mit dem Genehmigungsvermerk im Darmstädter Echo öffentlich bekanntgemacht am 28.11.2025. Die Delegationsvereinbarung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Parallel dazu werden die Satzungen der beiden Städte angepasst, um einen rechtssicheren Übergang zu gewährleisten.
Unterlagen:
1. Bekanntmachung der Delegationsvereinbarung (PDF-Datei, Xx MB)
2. Anlage 4 der Delegationsvereinbarung (Zuständigkeitsbereich – Aufgabenübertragung: Gebietskarte) (PDf-Datei, 0,2 MB)
Link:
Pressemitteilung vom 03.11.2025: Koordinationsvertrag zur Entwicklung des ehemaligen Airfield-Areals