Informationen und Antragsformulare

für Wählende, Wahlbewerber und Parteien

Wählende

Anlage 2 BWO: 
Versand an waehlerverzeichnis@darmstadt.de

Anlage 2A BWO: 
Übersendung nur auf dem Postweg möglich.

Über den folgenden Link kommen Sie zu den Formularen und Informationen der Bundeswahlleitung.
Antragsformular für Deutsche im Ausland

Alle Informationen zur Briefwahl finden Sie über diesen Link.

Häufige Fragen

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:

  • die Deutsche Staatsbürgerschaft nach Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz besitzt,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Ebenfalls wahlberechtigt sind auch volljährige Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. 

Weitere Informationen zum Wahlrecht für die sogenannten Auslandsdeutschen finden Sie oben bei Antragsformulare für Deutsche im Ausland.

Personen, die sich gewöhnlich in Darmstadt aufhalten, aber keine Wohnung innehaben, können auf Antrag in Darmstadt in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag muss dem Wahlamt bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl vorliegen.

Das Antragsformular ist beim Wahlamt verfügbar bzw. kann dort direkt gestellt werden und wird über die Fachberatungsstelle Teestube KONKRET, Alicenstraße 29, 64293 Darmstadt zur Verfügung gestellt.

In Darmstadt sind 105.506 Personen wahlberechtigt (Stand 16.12.2024).

Die Anzahl der Wahlberechtigten kann sich bis zum Wahltag noch verändern.

In Darmstadt waren zum Juni 2024 insgesamt 168.457 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet.

In Darmstadt gibt es 99 Urnenwahlbezirke und 55 Briefwahlbezirke. Eine Übersicht finden Sie unter Wahllokale und Wahlbezirke.

Es wurden keine Änderungen im Vergleich zur Europawahl 2024 vorgenommen.

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der vergangenen Wahlen.

Von Amts wegen, also ohne dass es eines Antrags bedarf, werden in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde die folgenden Wahlberechtigten eingetragen,

  • Deutsche, die am 12.01.2025 in der Gemeinde mit Hauptwohnung gemeldet waren.

Nur auf Antrag bis spätestens zum 02.02.2025 werden in das Wählerverzeichnis die folgenden Wahlberechtigten eingetragen:

  • Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz im Bundesgebiet (Anträge sind bei der letzten Hauptwohnsitzgemeinde im Bundesgebiet zu stellen).
  • Deutsche, die zwischen dem 13.01. und 02.02.2025 ihren Wohnsitz innerhalb des Bundesgebietes wechseln und am neuen Wohnsitz nicht eingetragen sind. Anträge sind bei der neuen Wohnsitzbehörde zu stellen.
  • (ehemalige) Auslandsdeutsche, die in der Zeit vom 13.01. bis 02.02.2025 nach Deutschland zurückkehren.
  • Personen, die sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten, ohne eine Wohnung innezuhaben (z. B. Obdachlose, Landfahrer)

Wenn Sie bis zum 01. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, dann setzen Sie sie bitte umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung.

 

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben, dann können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung an der Wahl teilnehmen. Hierzu legen Sie bitte im Wahllokal ein geeignetes Ausweisdokument vor.

Die Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten unaufgefordert per Post bis zum 01. Februar 2025. Mit der Wahlbenachrichtigung kann man an der Urnenwahl teilnehmen ohne sich zwingend zusätzlich Ausweisen zu müssen. Zudem finden Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung das Antragsformular für die Briefwahlunterlagen.

 

Der Wahlschein wird mit den Briefwahlunterlagen beantragt. Mit dem Wahlschein kann entweder per Briefwahl gewählt oder in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises an der Urne gewählt werden. Wenn Briefwahl beantragt wurde kann also nur noch mit dem Wahlschein gewählt werden - unabhängig davon, ob man per Briefwahl oder an der Urne wählt.

Der Wahlkreis 185 - Darmstadt umfasst das gesamte Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die Wahlkreiskommunen 

Alsbach-Hähnlein, 

Bickenbach

Eppertshausen

Erzhausen

Griesheim

Messel

Modautal

Mühltal

Münster (Odenwald)

Ober-Ramstadt, 

Pfungstadt

Roßdorf

Seeheim-Jugenheim und 

Weiterstadt

Jede Kommune im Wahlkreis hat ein eigenes Wahlamt.

Wahlbewerber und Parteien

Sie können uns die Unterlagen auf folgenden Wegen zukommen lassen:

Ohne persönlichen Termin per Post:

Sie senden uns den Vordruck “Bescheinigung der Wählbarkeit” des Kandidaten bzw. der Kandidatin als E-Mail (kein eingescanntes Dokument, nur in der PDF Vorlage ausgefüllt) oder per Post, vollständig ausgefüllt zu und erhalten bei Eingang, per E-Mail eine Eingangsbestätigung von uns (bitte E-Mail-Kontakt beifügen). 
Nach Bearbeitung wird die Bescheinigung an die eingetragene Adresse (Meldeadresse) des Kandidaten bzw. der Kandidatin direkt gesendet, die auf der Bescheinigung angegeben ist (Sie erhalten ebenfalls eine E-Mail bei Versand). 
Eine persönliche Vorsprache mit Personalausweis ist hierbei nicht erforderlich.
Oder Sie vereinbaren einen Termin zur Abholung (siehe unten Abschnitt “mit Termin”).

Die Unterlagen senden Sie bitte an:

Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat
Bürger- und Ordnungsamt
- Abt. Wahlen -
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
 

Ohne Termin, bei persönlicher Abgabe:

können Sie, Ihre Unterlagen mit dem Vermerk “Abt. Wahlen” und Ihrer E-Mail-Adresse, an der Info-Theke (2. OG, Luisencenter im Meldeamt) abgeben oder in den Briefkasten des Bürger- und Ordnungsamtes (auf dem Luisenplatz, neben dem Glasaufzug), einwerfen.
Der weitere Verlauf, siehe oben “Ohne Termin per Post”.

 

Mit Termin:

Für eine Terminvereinbarung nutzen Sie bitte folgenden Link: Terminanfrage

Für die persönliche Herausgabe der Wählbarkeitsbescheinigung an den Kandidaten bzw. die Kandidatin, ist der Personalausweis notwendig. Alternativ muss der Kandidat bzw. die Kandidatin die Vollmacht unterzeichnen, damit eine berechtigte Person die Bescheinigung abholen darf.

Informationen für Kandidatinnen und Kandidaten zur Teilnahme an der Bundestagswahl

Bundeswahlleitung

Infobroschüre der Bundeswahlleitung

Häufige Fragen

Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) in den Ländern teilnehmen. Eine Partei darf in jedem Land nur eine Landesliste einreichen. Landeslisten können nur von Parteien eingereicht werden. Weitere Informationen zum Einreichen von Landeswahlvorschlägen finden Sie imInternetangebot des Landeswahlleiters und der Bundeswahlleiterin. Insbesondere sei hier auf dieAufforderung zur Einreichung von Landeslisten des Landeswahlleiters verwiesen. Die Formulare zum Einreichen einer Landesliste sind nur bei der Landeswahlleitung erhältlich.

Einem Kreiswahlvorschlag einer Partei oder einer Einzelbewerberin bzw. eines Einzelbewerbers ist als Anlage beizufügen:

  • Zustimmungserklärung der Bewerberin/des Bewerbers, zugleich Versicherung an Eides statt, dass keine Mitgliedschaft zu einer anderen als den Wahlvorschlag einreichenden Partei vorliegt.
  • Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers, durch die zuständige Gemeindebehörde am Wohnsitz,
  • gegebenenfalls wenigstens 200 gültige Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts (im Wahlkreis) der Unterzeichnenden. Die Unterschriften müssen auf den amtlichen Formblättern eingereicht werden. Diese Formulare sind ausschließlich bei der Geschäftstelle des Kreiswahlleiters (siehe Kontakdaten unten) erhältlich.
    Für sogenannte etablierte Parteien, das heißt Parteien, die im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, entfällt die Pflicht zur Vorlage von Unterstützungsunterschriften.
     

Einem Kreiswahlvorschlag einer Partei sind außerdem beizufügen:

  • eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt worden ist; gegebenenfalls auch über eine wiederholte Abstimmung und
  • der Versicherung an Eides statt der Versammlungsleiterin / des Versammlungsleiters und zwei von der Versammlung bestimmten Teilnehmerinnen oder Teilnehmern.

Weitere Informationen für Kandidatinnen und Kandidaten zur Teilnahme an der Bundestagswahl hält die Bundeswahlleiterin auf dieser Seite vor.

Einreichungsschluss für die vollständigen Unterlagen, schriftlich im Original, bei der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters (Kontakt: siehe rechte Spalte) ist nach der Rechtsverordnung der 34. Tag vor der Wahl, also am 20. Januar 2025, um 18 Uhr. Eine möglichst frühzeitige Einreichung der Unterlagen wird dringend empfohlen, so dass gegebenenfalls noch Korrekturen vorgenommen werden können. Die Einreichungsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist; eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen.

Alle wichtigen Fristen und Termine finden Sie übersichtlich dargestellt auf der Seite der Bundeswahlleiterin.