- Veranstaltungen bis zu 3 Tagen
- Freizeiten und Ferienfahrten ab 4 Tagen
- Ferienspiele
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
für Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine

Gruppen der Jugend, Jugendverbände, Vereine oder andere Träger der Jugendhilfe können für ihre Kinder- und Jugendarbeit Zuschüsse erhalten.
Vorgaben zur Förderung:
Sitz der Jugendgruppe, des Jugendverbandes, Vereins oder anderen Trägers der Jugendhilfe in Darmstadt
direkte Anerkennung oder Anerkennung der jeweiligen Landesorganisation nach § 75 SGB VIII
eine Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII mit der Wissenschaftsstadt
Eine der wichtigen Fördervoraussetzung ist die Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII. Alle Träger, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen, müssen nach bestem Wissen und Gewissen dafür Sorge tragen, dass in ihrer Verantwortung keine Menschen haupt-, neben- oder ehrenamtlich tätig sind, die rechtskräftig wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt wurden, die dem Kindesschutz entgegensteht. Daher ist die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis bei der Einstellung oder Vermittlung von Personen zwingend. Diese Einsichtnahme soll in regelmäßigen Abständen bei allen in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzten Personen wiederholt werden. Die Einsichtnahme / Vorlage muss dokumentiert werden.
Die Verwaltungsvorschrift (ehemals Richtlinie) zur Gewährung von Zuschüssen der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendgruppen, Jugendverbände und Vereine, das dazugehörige Zuschussformular und Teilnahmeliste sowie alle wichtigen Unterlagen und Informationen zum § 72a SGB VIII finden Sie zum Download auf dieser Seite.
Zuschüsse gibt es in den Bereichen:
Freizeit und Erholung
Internationale Begegnungen
- Internationale Jugendbegegnungen im In- oder Ausland ab 4 Tagen
Bildung und Fortbildung
- Außerschulische Bildungsangebote
- Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen
Hier können Sie die gültige Verwaltungsvorschrift, das Zuschussformular Jugendpflegeetat, eine Vorlage Teilnahmeliste und Dokumente und Formulare zum §72a SGB VIII herunterladen.
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