Die Wissenschaftsstadt Darmstadt sorgt mit einer differenzierten Parkraumbewirtschaftung dafür, dass der vorhandene Parkraum im öffentlichen Raum möglichst gerecht verteilt wird. In den bestehenden Parkzonen rund um die Kernstadt schützen diese die Anwohnerinnen und Anwohner vor dem Parkdruck der Einpendler.
„Es lässt sich eine positive Bilanz ziehen, die einen Rückgang des Parksuchverkehrs und des Parkdrucks zeigt“, erläutert Verkehrsdezernent Paul Georg Wandrey. „Wir haben in Darmstadt aber auch ein umfassendes Parkangebot für Gewerbetreibende, Freiberufler, Soziale Dienste und Technische Dienste. Wenn es um den Mobilitätsfrieden geht, dann muss eindeutig auch der Wirtschaftsverkehr betrachtet werden.“
Für Handwerker ist bereits seit 2006 der Regionale Handwerkerparkausweis fester Bestandteil des Parkraummanagements in der Region Frankfurt RheinMain und gilt mittlerweile in Teilen über die Landesgrenzen von Hessen hinaus.
„Der Handwerkerparkausweis ist seit fast 20 Jahren ein bewährtes Instrument zur Unterstützung des Handwerks in der Region Frankfurt RheinMain. Städte und Gemeinden in der Region Frankfurt RheinMain haben sich damals auf einheitliche Regelungen für die Erteilung und die gegenseitige Anerkennung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe verständigt, damit Handwerksbetriebe so während ihrer Tätigkeit vor Ort auch problemlos in bewirtschafteten Parkzonen, Zonen mit eingeschränkter Haltedauer, in Bereichen mit Parkscheibenpflicht und auf Bewohnerparkplätzen parken und ihre Baustellen erreichen können. Seitdem haben sich immer mehr Kommunen und Landkreise angeschlossen“, so Wandrey.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet seit 2001 für Handwerker außerdem sogenannte „Handwerkerblöcke“ an. In einem Block sind zehn Einzelgenehmigungen enthalten, die je nach Bedarf vom Betrieb auszufüllen sind. Mit einer Einzelgenehmigung darf ein Handwerker an Werktagen von 7 bis 20 Uhr ohne Gebühren und über die Höchstparkdauer hinaus parken, auch im eingeschränkten Halteverbot. Die Handwerker können entweder an einem Einsatzort bis zu sieben Tage oder an einem Tag an bis zu fünf Einsatzorten parken. Oder sie dürfen das Fahrzeug einen Tag lang in der Fußgängerzone abstellen. Die Kosten für einen Handwerkerblock mit 10 Einzelgenehmigungen belaufen sich auf 140 Euro.
Handwerkerparkausweis und Handwerkerblock können formlos, unter Beifügung einer Kopie der Handwerkskarte oder eines Nachweises der Gewerbeanmeldung, bei der Straßenverkehrsbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt via E-Mail beantragt werden: Strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de.
Das Parken am Firmensitz wird durch den Handwerkerparkausweis oder den Handwerkerblock nicht abgedeckt. „Deshalb haben wir zum 1. Juli 2025 die Regelungen für Sonderparkausweise nach Paragraph 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) für Gewerbetreibende, Freiberufler, Soziale Dienste und Technische Dienste neu aufgestellt beziehungsweise angepasst“, so Wandrey weiter.
Gewerbetreibende, Freiberufler, Soziale Dienste und Technische Dienste können damit Anträge für Sonderparkausweise stellen, welcher sie berechtigt, in der Parkraumbewirtschaftungszone am Geschäftssitz zu parken, wenn auf dem Betriebsgelände keine Stellplätze vorhanden sind und auch keine Anmietung in der Nähe des Betriebsstandortes möglich ist. Ein weiterer Baustein der Neuregelung ist eine neue Staffelung zur Begrenzung von Ausweismengen.
„Kleine gewerbliche Nutzerinnen und Nutzer profitieren weiterhin von günstigen und flexibel einsetzbaren Sonderparkausweisen zum Preis von 120 Euro pro Jahr. Für größere Fuhrparks steigen die Gebühren in Korrelation zur beantragten Ausweismenge“, so Wandrey abschließend.
Der Antrag steht im Digitalen Rathaus als PDF zum Download zur Verfügung und ist nach dem Ausfüllen per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde zu senden (strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de).
Soziale Dienste (beispielsweise Pflegedienste) und Technische Dienste können zudem Ausnahmegenehmigungen beantragen, die in allen Parkraumbewirtschaftungszonen gelten, außer in der Parkzone, in der das Gewerbe seinen Sitz hat. Die Kosten belaufen sich auf 120 Euro pro Jahr; die Antragstellung erfolgt formlos per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde.
Geltungsbereich Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain
Der Handwerkerausweis gilt – neben Darmstadt - in Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. H., Hanau, Offenbach am Main, Rüsselsheim, Mainz, Wiesbaden, Aschaffenburg, Worms, den Städten und Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg, im Kreis Offenbach, im Kreis Groß-Gerau, im Wetteraukreis, im Hochtaunuskreis, im Main-Taunus-Kreis, im Main-Kinzig-Kreis, im Kreis Bergstraße, im Rheingau-Taunus-Kreis, im Odenwaldkreis, im Landkreis Fulda, im Vogelsbergkreis, im Landkreis Alzey-Worms, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg, Landkreis Bad Kissingen und im Landkreis Mainz-Bingen. Seit 1. Juni 2025 gilt der Regionale Handwerkerparkausweis auch in den Städten und Gemeinden im Lahn-Dill-Kreis.
Beantragt werden kann der Handwerkerparkausweis beim Straßenverkehrsamt bzw. der Straßenverkehrsbehörde der Kommune, in der der Betriebssitz liegt. Weitere Details zu Antragsvoraussetzungen und Kosten können dem Infoflyer der ivm GmbH entnommen werden.