Nachdem der Bund Deutscher Architekten (BDA) Darmstadt am Dienstag (2.) per Pressemeldung für die Sanierung der Rheinstraßenbrücke einen sofortigen Planungsstopp und eine Rückkehr zur Planung auf der Grundlage des prämierten Ursprungsentwurfs gefordert hat, reagiert Mobilitätsdezernent Paul Georg Wandrey auf die dortigen Aussagen. Vorab weist er darauf hin, dass die Rheinstraßenbrücke eines der zentralen Infrastrukturprojekte Darmstadts ist und zuverlässig, wirtschaftlich und im Einklang mit allen technischen, baulogistischen und denkmalpflegerischen Anforderungen realisiert werden muss.
Wandrey: „Darmstadt braucht eine Brücke, die gebaut werden kann – nicht eine, die nur gut aussieht. Die aktuelle Planung verbindet Ingenieurbaukunst, Denkmalschutz und realistische Bauabläufe. So setzen wir ein zeitgemäßes Zeichen für eine wachsende Wissenschaftsstadt. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, eine sichere, wirtschaftliche und zukunftsfähige Lösung für die Rheinstraßenbrücke zu realisieren. Die Bürgerinnen und Bürger, die Pendler und alle Verkehrsteilnehmer erwarten zu Recht, dass wir nun verlässlich liefern. Dafür setzt sich die Stadt mit aller Kraft ein.“
Zum ursprünglichen Entwurf:
Der prämierte Ursprungsentwurf war in der vorgesehenen Zeit und innerhalb der absehbaren Kostenrisiken nicht mehr umsetzbar. Er hätte eine Vielzahl zusätzlicher Sperrpausen im Bereich der DB InfraGo erfordert – Sperrpausen, die in dieser Form nicht genehmigungsfähig sind. Die Entscheidung, auf eine freigespannt ausgeführte Lösung umzustellen, hat das Projekt stabilisiert und erhebliche Mehrkosten vermieden.
Zur Machbarkeitsstudie:
Die Machbarkeitsstudie stellt einen technischen Untersuchungsstand dar, keine endgültige Planung. Wie bei großen Infrastrukturprojekten üblich, werden Studien schrittweise in Entwurfs- und Ausführungsplanung überführt und dabei optimiert. Schon jetzt ist klar: Die damals untersuchte Gradientenanhebung wird in dieser Form nicht erforderlich sein.
Zum Baumbestand und Planfeststellungsstatus:
Entgegen der Behauptung des BDA bleibt der geltende Planfeststellungsbeschluss vollständig eingehalten. Die Brückengeometrie, die Baustelleneinrichtungsflächen und Vormontagebereiche liegen weiterhin zu 100 Prozent im genehmigten Rahmen. Es wird – entsprechend den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses – kein weiterer Baum gefällt, als bereits damals freigegeben.
Zur städtebaulichen Einordnung:
Die neue Brücke wird ein hochwertiges Ingenieurbauwerk, das den Stadteingang funktional und gestalterisch angemessen ausbildet. Auch im Ursprungsentwurf handelte es sich um ein Verkehrsbauwerk. Die nun geplante Lösung verbindet Ingenieurbaukunst, Denkmalschutz und Wirtschaftlichkeit – ein Anspruch, der einer Wissenschaftsstadt gut zu Gesicht steht.
Zum Zeitplan:
Wir arbeiten mit voller Konzentration daran, den angekündigten Zeitplan einzuhalten. Der geplante Betriebsbeginn der Straßenbahn über die neue Brücke im letzten Quartal 2029 ist mit der aktuellen Lösung realistisch erreichbar – mit dem vom BDA geforderten alternativen Vorgehen wäre dieser Termin klar verfehlt worden.
Zum Dialog:
Die Stadt ist jederzeit zu einem konstruktiven Austausch bereit. Ein solcher Dialog kann jedoch nur auf Basis der tatsächlichen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen stattfinden. Wandrey weiter: „Ich respektiere die baukulturelle Perspektive des BDA, erwarte aber auch eine realistische Bewertung der ingenieurtechnischen, logistischen und genehmigungsrechtlichen Anforderungen. Der BDA kritisiert aus der Distanz, während wir die Verantwortung für Zeitplan, Kosten und Genehmigungen tragen. Darmstadt kann sich keine symbolischen Debatten mehr leisten.“
