Das Frauenbüro der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat jetzt den Bericht zur Umsetzung des ersten Darmstädter Gleichstellungsaktionsplanes vorgelegt. „Die politische Gestaltung unserer Zukunft hängt entscheidend von der echten Gleichstellung von Frauen und Männern ab. Deshalb bin ich stolz darauf, dass jetzt fast alle 21 Maßnahmen aus dem Aktionsplan umgesetzt werden konnten“, erklärt Sozialdezernentin Barbara Akdeniz. „Der nun vorgelegte Umsetzungsbericht zeigt, in welchen Bereichen Geschlechtergerechtigkeit bereits verankert ist und an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. Der Darmstädter Weg, die Gleichstellungscharta in einem transparenten Beteiligungsprozess umzusetzen, verdeutlicht die Schubkraft, die das europäische Instrument auch auf lokaler Ebene entfaltet. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement.“
„Mit der Unterzeichnung der Charta, der Aufstellung des ersten Gleichstellungsaktionsplanes und seiner Umsetzung konnten wir einen nachhaltigen Prozess starten, den wir mit einem zweiten Gleichstellungsaktionsplan verstetigen werden“ ergänzt Frauenbeauftragte Edda Feess. „Es ist uns wichtig, dass mit dem Instrument Gleichstellungscharta insbesondere benachteiligende Strukturen bearbeitet werden können.“
Gutes Beispiel dafür sind – auch mit Blick auf die 2021 anstehenden Kommunalwahlen – die Maßnahmen „Statistik zum Geschlechteranteil in den kommunalpolitischen Gremien“ sowie „Übernahme der Kinderbetreuungskosten während Sitzungen für PolitikerInnen“. Diese zielen auf die Verantwortung der Parteien, Frauen zu fördern und Kinderbetreuungsmöglichkeiten für Politiker und Politikerinnen und sachkundige Bürger und Bürgerinnen anzubieten. Zu erwähnen ist weiterhin die Maßnahme „Überprüfen der Gendersensibilität in der Berufsberatung“, denn am entscheidenden Knotenpunkt Berufswahl Geschlechterstereotype abzubauen, hat enorme Auswirkungen auf ein existenzsicherndes Einkommen von Frauen, deren gesellschaftliche Teilhabe und nicht zuletzt auf den Abbau von Gewalt gegen Frauen.
Der zweite Gleichstellungsaktionsplan wird – unter entsprechender politischer Bewertung der inhaltlichen Priorisierung – ab 2021 erarbeitet werden. Darin wird der Status quo der im vorliegenden Bericht aufgeführten Maßnahmen berücksichtigt. Die Erkenntnisse aus dem ersten Gleichstellungsbericht sowie der gesetzliche Auftrag des Frauenbüros fließen mit ein. In die weiteren Handlungsschritte werden aber insbesondere die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) einen Schwerpunkt setzen.
Mit der Unterzeichnung der Europäischen Gleichstellungscharta im Mai 2015 hatte der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein klares Bekenntnis und eine starke Selbstverpflichtung zur Umsetzung des Gleichstellungsgrundsatzes von Frauen und Männern abgelegt. Wichtiges Ziel war, das Gleichstellungsthema durch Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten noch tiefer in der Stadtgesellschaft zu verankern und Transparenz zur Umsetzung herzustellen. In einem umfassenden Beteiligungsprozess waren bei der Aufstellung des ersten Gleichstellungsaktionsplanes 21 Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern entwickelt worden.
Der jetzt vorliegende Umsetzungsbericht ist in digitaler Form ab sofort auf der Internetseite des Frauenbüros (www.frauenbuero.darmstadt.de) zu finden und ist ab März als Druckexemplar im Bürgerinformationszentrum (BIZ) am Luisenplatz erhältlich.
