Nachdem Beschwerden aus der Nachbarschaft zur sonntäglichen Schließung von Alaras Getränkeshop im Martinsviertel geführt hatten, suchte Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey das Gespräch mit dem Inhaber und stellte die Erarbeitung einer Lösung in Aussicht. Dieser Einsatz zeigt nun Wirkung: Alaras Getränkeshop darf ab sofort sonntags wieder öffnen – unter klar definierten Einschränkungen. Um sicherzustellen, dass der Verkaufsraum nicht betreten wird, hat der Betreiber ein deutliches Zugangshindernis im Eingangsbereich aufgestellt. Die enge Abstimmung zwischen dem Betreiber und verschiedenen städtischen Stellen führte zu einer Lösung, die den gesetzlichen Rahmen wahrt und gleichzeitig dem Geschäftsinhaber, Mehmet Ünal, entgegenkommt.
Parallel dazu hat Stadtrat Wandrey ein Schreiben an die hessische Arbeitsministerin Heike Hofmann geschickt, die für das Ladenöffnungsgesetz zuständig ist. Darin macht er auf die Herausforderungen aufmerksam, mit denen kleine Geschäftsinhaber konfrontiert sind, und wirbt für praxistaugliche Lösungen. Wandrey setzt sich insbesondere dafür ein, die Sonntagsöffnung für sogenannte Spätis zu ermöglichen und die bislang geltende Kioskdefinition zu modernisieren, da sie nach seiner Auffassung nicht mehr zeitgemäß ist.
Wandrey erklärt: „Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam eine Lösung gefunden haben. Vielen Dank an die gute Mitarbeit der Verwaltung. Es ist wichtig, dass wir es Geschäftsinhabern hier in unserer Stadt möglichst leicht machen. Alaras Getränkeshop ist nun schon seit mehr als 15 Jahren ein fester Bestandteil der Versorgung im Martinsviertel und ich bin sehr froh, dass es so weitergehen kann.“
Hintergrund für die zeitweilig erwirkte sonntägliche Schließung ist das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG), das grundsätzlich vorsieht, dass Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geschlossen sind (Paragraph 3 HLöG). Nur wenige Bereiche bilden Ausnahmen, etwa Tankstellen, Reisebedarfsverkauf an Bahnhöfen und Flughäfen sowie Bäckereien für wenige Stunden. Ein regulärer Verkauf innerhalb eines Ladengeschäfts ist sonntags daher nicht zulässig, Beschwerden aus der Anwohnerschaft hatten die Stadt zum Handeln gezwungen.
