Herkunft und Ausbreitung

Die asiatische Hornisse (Vespa velutina) stammt ursprünglich aus Südostasien und wurde vermutlich über Warentransporte aus Asien nach Europa eingeschleppt. Erste Nachweise in Europa stammen aus dem Jahr 2004 aus der Region Bordeaux in Frankreich. Von dort aus hat sich die Art rasch über Westeuropa verbreitet.

In Deutschland wurde Vespa velutina erstmals 2014 bei Waghäusel (Baden-Württemberg) nachgewiesen. Inzwischen ist sie in weiten Teilen von Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen etabliert. Seit 2019 werden auch in Südhessen regelmäßig Nester gefunden. Besonders verbreitet sind sie in den Regionen Darmstadt, Darmstadt-Dieburg und im Kreis Bergstraße.

Der Klimawandel bewirkt in diesen Regionen u.a. mildere Winter und sehr warme Sommer, was die Verbreitung und eine dauerhafte Etablierung der invasiven Art begünstigt.

Aktueller rechtlicher Status

Die asiatische Hornisse ist seit März 2025 gemäß EU-Verordnung Nr. 1143/2014 als „weit verbreitete Art“ eingestuft (Umstufung innerhalb der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 von einer melde- und beseitigungspflichtigen Art (Artikel 16 „Früherkennung“) zu einer etablierten Art (Artikel 19 „Managementmaßnahmen“)). Dies bedeutet, dass sich die Art in Hessen - trotz intensiver Bekämpfungsmaßnahmen - so weit verbreitet hat, dass sie eine selbsterhaltende Population bildet und die Entfernung der Nester nicht mehr zu einer Reduzierung der Verbreitung führt. Aktuell gilt die asiatische Hornisse in verschiedenen Bundesländern - darunter auch Hessen - als weit verbreitet bzw. etabliert.
Mit diesem Status entfällt die bisherige Pflicht zur sofortigen Beseitigung aller Nester. 

Das Land Hessen übernimmt entsprechend seit dem 1. August 2025 grundsätzlich keine Kosten mehr für die Beseitigung von Nestern der asiatischen Hornisse, sondern diese müssen von den jeweiligen Grundstücksbesitzenden getragen werden (ggf. greifen Versicherungen wie Hausrat- oder Gebäudeversicherungen).

Gemäß § 43 Abs. 1 des Hessischen Naturschutzgesetztes (HeNatG) liegt die Zuständigkeit für Managementmaßnahmen der Arten des Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 bei den Unteren Naturschutzbehörden. Dabei erfolgt die Entscheidung, ob Managementmaßnahmen durchgeführt werden sollen (bei der asiatischen Hornisse sind dies i. d. R. Nestentfernungen), unter dem Gesichtspunkt, ob die Art Naturschutzbelange gefährdet. Es wird im Einzelfall geprüft, ob hochwertige Lebensräume betroffen oder geschützte (seltene) Arten gefährdet sind bzw. ob eine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt vorliegt. Bei der Bewertung werden zudem der Standort sowie die Art des Nestes berücksichtigt. 

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bestrebt, Nester der asiatischen Hornisse auf öffentlichen Flächen zu entfernen. Hierfür ist sie weiterhin auf Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen: bitte melden Sie daher auf städtischen Grundstücken gesichtete Nester der asiatischen Hornisse (nicht einzelne Tiere) mit einem Fotonachweis (zur sicheren Bestimmung, dass es sich auch um die asiatische Hornisse handelt) an umweltamt@darmstadt.de

Bei einer Gefährdung des öffentlichen Raums ist das Bürger- und Ordnungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zuständig. Dieses kann im Einzelfall auch die Entfernung auf Privatgrundstücken veranlassen, wenn z. B. das Grundstück mit einem Nest der asiatischen Hornisse an eine Schule oder einen Kindergarten angrenzt und hierdurch eine akute Gefahr durch die Hornissen besteht. Die Untere Naturschutzbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt empfiehlt dringend, Nester der asiatischen Hornisse auf Privatflächen durch Fachpersonen entfernen zu lassen.

Auf einen Blick - Zuständigkeiten in Darmstadt
  • Untere Naturschutzbehörde Darmstadt: Fachliche Bewertung und gegebenenfalls Anordnung von Managementmaßnahmen im Falle zu erwartender ökologischer Schäden. Sichtungen mit Fotobeleg von Nestern der asiatischen Hornisse (nicht einzelne Tiere) auf städtischen Flächen bitte an
    das Umweltamt melden. Auf öffentlichen Flächen entfernt die Wissenschaftsstadt Darmstadt Nester nach Möglichkeit weiterhin.
     
  • Bürger- und Ordnungsamt Darmstadt: Kontaktstelle bei unmittelbarer Gefährdung des öffentlichen Raums, insbesondere in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen.
     
  • Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG): Die Art ist zwar etabliert, Meldungen werden dennoch zur Erfassung der Ausbreitung erbeten. Auf diese Weise kann das Monitoring der Art weitergeführt und potenzielle Auswirkungen auf Ökosysteme und die biologische Vielfalt erfasst werden. Zudem werden dort eingehenden Meldungen auch an die zuständigen Unteren Naturschutzbehörden weitergeleitet. Einfache Online-Meldung mit Foto.

Entfernung von Nestern

Die Nester sollten ausschließlich von fachkundigem Personal (Wespenberater, Imker, Schädlingsbekämpfer) beseitigt werden, da die Tiere ihre Nester vehement verteidigen und diese oft in großer Höhe bauen. Eine entsprechende Kontaktliste ist über das Umweltamt erhältlich. Die Entfernung von Primärnestern  ist i. d. R. wirksamer (effektiver und kostengünstiger), als die Entfernung von Sekundärnestern (siehe Kapitel “Biologie und Lebensweise"), da das Hornissenvolk bekämpft werden kann, bevor es zu mehreren tausend Tieren angewachsen ist. Zudem sind diese Nester noch wesentlich kleiner und meist auch leicht zugänglicher.

Für den Menschen ist die asiatische Hornisse nicht gefährlicher als die heimische europäische Hornisse (Vespa crabro), da beide Arten nur zur Verteidigung stechen und ihr Gift ähnlich toxisch ist. Personen mit Insektenstichallergie sollten aber auch hier - wie bei Artverwandten - mit Vorsicht agieren. 

Es ist wichtig, vor der Entfernung von Hornissennestern sicherzustellen, dass es sich um die asiatische und nicht um die europäische Hornisse handelt. Die europäische Hornisse ist, wie auch alle heimischen Hummeln und Wildbienen, nach der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)). Für die Umsiedlung / Nestentfernung der europäischen Hornisse sowie aller heimischen Hummeln und Wildbienen ist eine Ausnahmegenehmigung (§ 67 BNatSchG) durch die untere Naturschutzbehörde erforderlich. Diese kann nur aus triftigen Gründen erteilt werden. Da es sich bei der asiatischen Hornisse um eine etablierte, invasive Art handelt, wird für die Nestentfernung dieser Art keine behördliche Zustimmung benötigt.
 

Erkennungsmerkmale


Ein erster Überblick zur Unterscheidung der Hornissenarten kann der oberen Abbildung entnommen werden. Bei Unsicherheit sollte stets eine fachkundige Bestimmung erfolgen, um eine Verwechselung der beiden Arten zu vermeiden.

Biologie und Lebensweise

Asiatische Hornissen beginnen schon deutlich früher im Jahr mit dem Nestbau (bereits im Februar / März), als die europäische Hornisse. Sie baut i. d. R. zwei Nesttypen:

  • Primärnest (Gründungsnest): im Frühjahr von der Königin gegründet, es ist klein (handgroß) und wird meist an geschützten Plätzen errichtet, wie in Gebäudenischen oder Sträuchern.
  • Sekundärnest (Filialnest): wird ab Sommer gebaut. Es ist kugelig bis eiförmig und bis zu 1 m groß. Es befindet sich meist hoch in Bäumen. 

In seltenen Fällen wird das Primärnest auch zum Sekundärnest ausgebaut.

Im Herbst (Oktober/November) erreichen die Nester der asiatischen Hornisse ihre maximale Größe und es schlüpfen neben zahlreichen Drohnen auch bis zu 350 junge Königinnen. Die Nester sind meist bis in den Dezember hinein belebt und sterben erst bei strengem Frost ab. Das Nest wird im nächsten Jahr nicht wieder besiedelt. Nur die befruchteten Königinnen überwintern in Totholz oder Bodenverstecken, alle anderen Individuen (Arbeiterinnen, Drohnen, alte Königin) sterben. 

Bei der asiatischen Hornisse können im Mittel bis zu 15 Nester pro Quadratkilometer angetroffen werden. Damit erreicht sie eine wesentlich höhere Dichte an Nestern, als die europäische Hornisse, die im Mittel mit ein bis zwei Nestern pro Quadratkilometer zu finden ist. Zudem sind die Nester der asiatischen Hornisse wesentlich individuenstärker als die der europäischen Hornisse (im Mittel ca. 3.000 bis 5.000 asiatische Hornissen pro Sekundärnest im Vergleich zu etwa 400-700 Individuen pro Nest der europäischen Hornisse).

Asiatische Hornissen gelten als Allesfresser. Zur Ernährung der Brut wird tierisches Protein benötigt. Dafür werden verschiedene Insekten – und Spinnenarten bejagt. Honigbienen können dabei einen hohen Anteil ausmachen. Erwachsene Hornissen ernähren sich hauptsächlich von kohlenhydrathaltiger Nahrung, wie z.B. Nektar, Obst und Baumsäften.
 

Auswirkungen auf Umwelt und Imkerei

Die Anpassungsfähigkeit der asiatischen Hornisse an unterschiedliche Lebensräume unterstützt ihre Ausbreitung in ländlichen wie urbanen Bereichen. Als invasive Art besitzt die asiatische Hornisse ein breites Beutespektrum, das neben Honigbienen (diese können bis zu 80% ihrer Beute ausmachen) auch zahlreiche andere Insekten- und auch Spinnenarten umfasst. Wissenschaftliche Studien belegen, dass sie insbesondere Honigbienenvölker durch gezielte Jagd belastet, was in einigen Regionen zu Schäden und erhöhtem Schutzaufwand für die Imkerei führt. In Darmstadt werden regelmäßig Schäden in der Imkerei durch die asiatische Hornisse bekannt, die sich mit anderen Beeinträchtigungen wie fortschreitendem Lebensraumverlust und einer Verarmung an Acker-Begleitflora, vor allem im landwirtschaftlichen Raum, summieren.

Für die ökologische Umwelt sind potenzielle Auswirkungen auf Bestäuberpopulationen (wie Bienen und Hummelarten, aber auch andere Bestäuberinsekten) und damit auf die Bestäubungsleistung von Wild- und Nutzpflanzen relevant. Es besteht der Verdacht, dass gerade bei hohen Populationsdichten der asiatischen Hornisse im Spätsommer und Herbst sowie bei einer großen Anzahl an Nestern, es zu einer Minderung der Bestäuberleistung kommen kann. Zudem können geschützte (seltene) Tierarten gefährdet werden, die die asiatische Hornisse jagt und zur Ernährung ihrer Brut benötigt. Hierzu, sowie auch bezüglich einer potenziellen Verdrängung der europäischen Hornisse, liegen allerdings noch keine gesicherten / abschließenden Erkenntnisse vor. Der Einfluss auf die Biodiversität wird derzeit weiter wissenschaftlich untersucht, da Langzeitdaten noch begrenzt sind.

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