Die asiatische Hornisse ist seit März 2025 gemäß EU-Verordnung Nr. 1143/2014 als „weit verbreitete Art“ eingestuft (Umstufung innerhalb der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 von einer melde- und beseitigungspflichtigen Art (Artikel 16 „Früherkennung“) zu einer etablierten Art (Artikel 19 „Managementmaßnahmen“)). Dies bedeutet, dass sich die Art in Hessen - trotz intensiver Bekämpfungsmaßnahmen - so weit verbreitet hat, dass sie eine selbsterhaltende Population bildet und die Entfernung der Nester nicht mehr zu einer Reduzierung der Verbreitung führt. Aktuell gilt die asiatische Hornisse in verschiedenen Bundesländern - darunter auch Hessen - als weit verbreitet bzw. etabliert.
Mit diesem Status entfällt die bisherige Pflicht zur sofortigen Beseitigung aller Nester.
Das Land Hessen übernimmt entsprechend seit dem 1. August 2025 grundsätzlich keine Kosten mehr für die Beseitigung von Nestern der asiatischen Hornisse, sondern diese müssen von den jeweiligen Grundstücksbesitzenden getragen werden (ggf. greifen Versicherungen wie Hausrat- oder Gebäudeversicherungen).
Gemäß § 43 Abs. 1 des Hessischen Naturschutzgesetztes (HeNatG) liegt die Zuständigkeit für Managementmaßnahmen der Arten des Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 bei den Unteren Naturschutzbehörden. Dabei erfolgt die Entscheidung, ob Managementmaßnahmen durchgeführt werden sollen (bei der asiatischen Hornisse sind dies i. d. R. Nestentfernungen), unter dem Gesichtspunkt, ob die Art Naturschutzbelange gefährdet. Es wird im Einzelfall geprüft, ob hochwertige Lebensräume betroffen oder geschützte (seltene) Arten gefährdet sind bzw. ob eine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt vorliegt. Bei der Bewertung werden zudem der Standort sowie die Art des Nestes berücksichtigt.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bestrebt, Nester der asiatischen Hornisse auf öffentlichen Flächen zu entfernen. Hierfür ist sie weiterhin auf Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen: bitte melden Sie daher auf städtischen Grundstücken gesichtete Nester der asiatischen Hornisse (nicht einzelne Tiere) mit einem Fotonachweis (zur sicheren Bestimmung, dass es sich auch um die asiatische Hornisse handelt) an umweltamt@darmstadt.de.
Bei einer Gefährdung des öffentlichen Raums ist das Bürger- und Ordnungsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt zuständig. Dieses kann im Einzelfall auch die Entfernung auf Privatgrundstücken veranlassen, wenn z. B. das Grundstück mit einem Nest der asiatischen Hornisse an eine Schule oder einen Kindergarten angrenzt und hierdurch eine akute Gefahr durch die Hornissen besteht. Die Untere Naturschutzbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt empfiehlt dringend, Nester der asiatischen Hornisse auf Privatflächen durch Fachpersonen entfernen zu lassen.