Beurkundungen der Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmungserklärung der Mutter sowie die gemeinsame Sorgeerklärung.
Amtsvormundschaft - Beistandschaft - Sorgerecht
Die Amtsvormundschaft kümmert sich um Kinder und Jugendliche, wenn die Eltern sie rechtlich nicht vertreten können. Die Beistandschaft hilft Alleinerziehenden, die Vaterschaft festzustellen und Unterhalt für ihr Kind zu bekommen.
Um diese Dienstleistungen zu nutzen, müssen Sie in Darmstadt wohnen. Wenn Sie in einem anderen Landkreis leben (z. B. Darmstadt-Dieburg), wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt dort.
Dienstleistungen
Sorgerecht und schriftliche Auskunft gem. § 58a SGB VIII
Das Jugendamt des Wohnortes der Mutter stellt auf Anfrage der Mutter eine Bescheinigung darüber aus, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde (sog. Negativattest, Nachweis über alleiniges Sorgerecht).
Kindesunterhalt und Unterhaltstitel
Beurkundung von Unterhaltstiteln sowie Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen gemäß § 18 SGB VIII.
Beistandschaften
Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Kindesunterhalt).
Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft
Wird Eltern die gesamte oder Teile der elterlichen Sorge entzogen, kann das Familiengericht einen Amtsvormund oder Amtspfleger bestellen.