Beurkundungen der Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmungserklärung der Mutter sowie die gemeinsame Sorgeerklärung.
Amtsvormundschaft - Beistandschaft - Sorgerecht

Unterstützung bei Sorgerecht, Vaterschaft und Unterhalt
Die Amtsvormundschaft kümmert sich um Kinder und Jugendliche, wenn die Eltern sie rechtlich nicht vertreten können. Die Beistandschaft hilft Alleinerziehenden, die Vaterschaft festzustellen und Unterhalt für ihr Kind zu bekommen.
Um diese Dienstleistungen zu nutzen, müssen Sie in Darmstadt wohnen. Wenn Sie in einem anderen Landkreis leben (z. B. Darmstadt-Dieburg), wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt dort.
Dienstleistungen
Sorgerecht und schriftliche Auskunft gem. § 58a SGB VIII
Das Jugendamt des Wohnortes der Mutter stellt auf Anfrage der Mutter eine Bescheinigung darüber aus, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde (sog. Negativattest, Nachweis über alleiniges Sorgerecht).
Kindesunterhalt und Unterhaltstitel
Beurkundung von Unterhaltstiteln sowie Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen gemäß § 18 SGB VIII.
Beistandschaften
Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und/oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (Kindesunterhalt).
Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft
Wird Eltern die gesamte oder Teile der elterlichen Sorge entzogen, kann das Familiengericht einen Amtsvormund oder Amtspfleger bestellen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet es, das Sorgerecht zu verlieren?
Wenn das Familiengericht Ihnen das Sorgerecht entzieht, bedeutet das, dass Sie bestimmte oder alle Entscheidungen über das Leben Ihres Kindes nicht mehr selbst treffen dürfen. Das Gericht trifft diese Entscheidung immer zum Wohl des Kindes – zum Beispiel, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass das Kind nicht gut versorgt oder geschützt wird.
Wer übernimmt die Verantwortung für mein Kind?
Je nachdem, wie viel Sorgerecht entzogen wurde, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Amtsvormundschaft: Wenn Ihnen das gesamte Sorgerecht entzogen wird, übernimmt ein Amtsvormund alle Entscheidungen für Ihr Kind. Der Amtsvormund kümmert sich um Erziehung, Bildung, Gesundheitsvorsorge und andere wichtige Angelegenheiten.
- Ergänzungspflegschaft: Wenn Ihnen nur einzelne Teile des Sorgerechts entzogen werden (z. B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht), wird für diese Bereiche ein Ergänzungspfleger bestellt. Sie behalten dann die übrigen Sorgerechte.
Welche Aufgaben hat ein Amtsvormund?
Ein Amtsvormund übernimmt viele Aufgaben, die normalerweise die Eltern haben, wie zum Beispiel:
- Pflege und Erziehung: Das Kind wird gut betreut und erzogen.
- Vermögen des Kindes: Das Geld und Eigentum des Kindes werden verwaltet.
- Wohnort des Kindes: Der Vormund entscheidet, wo das Kind wohnen soll.
- Schule und Ausbildung: Der Vormund sorgt dafür, dass das Kind zur Schule geht und eine Ausbildung bekommt.
- Gesundheit: Der Vormund kümmert sich um die medizinische Versorgung des Kindes.
- Unterhalt: Der Vormund sorgt dafür, dass das Kind genügend Geld zum Leben hat.
- Hilfen beantragen: Der Vormund kann Hilfe für das Kind anfordern, wenn nötig.
- Unterhalt fordern: Wenn das Kind Geld von den Eltern bekommt, sorgt der Vormund dafür, dass es auch bezahlt wird.
Wann wird ein Amtsvormund eingesetzt?
Ein Amtsvormund wird immer dann eingesetzt, wenn die Eltern ihre Pflichten nicht erfüllen können oder das Wohl des Kindes gefährdet ist. Dies passiert zum Beispiel, wenn die Eltern ihre Rechte über das Kind verlieren.
Bei einem Kind von einer minderjährigen, unverheirateten Mutter tritt die Amtsvormundschaft automatisch in Kraft, ohne dass ein Gericht darüber entscheiden muss.
Was macht das Jugendamt als Amtsvormund?
Wenn das Jugendamt die Amtsvormundschaft übernimmt, kümmert sich das Jugendamt um alle wichtigen Angelegenheiten des Kindes. Der Amtsvormund sorgt dafür, dass das Kind die Unterstützung bekommt, die es braucht.
Wem kann ich zum Thema Amtsvormundschaft Fragen stellen?
Melden Sie sich bei der Abteilung Amtsvormundschaften / Beistandschaften vom Jugendamt
Was ist eine Beistandschaft?
Eine Beistandschaft ist eine Unterstützung durch das Jugendamt für alleinerziehende Eltern. Sie hilft insbesondere bei der Feststellung der Vaterschaft und der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.
Wer kann eine Beistandschaft beantragen?
Die Beistandschaft kann von einem sorgeberechtigten Elternteil beantragt werden, der mit dem Kind zusammenlebt.
Was macht der Beistand?
Der Beistand (eine Fachkraft des Jugendamts) unterstützt Eltern in folgenden Bereichen:
- Vaterschaftsfeststellung
Aufforderung an den Vater, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen.
Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim Familiengericht, falls der Vater nicht zustimmt. - Unterhaltsansprüche des Kindes
Berechnung des Unterhaltsanspruchs gemäß gesetzlichen Richtlinien.
Regelmäßige Überprüfung, ob der Unterhalt noch angemessen ist.
Antrag auf Festsetzung des Unterhalts beim Familiengericht, falls der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt.
Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wenn der Unterhalt gerichtlich festgelegt, aber nicht gezahlt wird.
Muss ich für die Beistandschaft etwas bezahlen?
Nein, die Beistandschaft wird kostenlos vom Jugendamt angeboten.
Wie kann ich eine Beistandschaft beantragen?
Bitte vereinbaren Sie für die Beantragung der Beistandschaft oder einer Beratung einen Termin. Zur Bearbeitung der Beistandschaft ist ein persönliches Gespräch notwendig. Die Ansprechpersonen finden Sie hier im digitalen Rathaus.
Kann die Beistandschaft wieder beendet werden?
Ja, die Beistandschaft endet automatisch, wenn das Kind volljährig wird oder wenn der antragstellende Elternteil sie schriftlich beendet.
Damit der biologische Vater auch rechtlich als Vater eines Kindes gilt, muss er entweder mit der Mutter verheiratet sein oder die Vaterschaft urkundlich anerkennen. Die Mutter muss dieser Anerkennung ebenfalls zustimmen.
Was ist eine gemeinsame Sorgeerklärung?
Wenn Sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben möchten, muss zusätzlich eine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet werden. Diese sorgt dafür, dass beide Elternteile das Sorgerecht für das Kind teilen.
Kann das Kind den Nachnamen des Vaters erhalten?
Das Kind kann den Familiennamen des Vaters tragen, wenn die rechtliche Vaterschaft festgestellt wurde. Ohne die Feststellung der Vaterschaft wird der Nachname der Mutter vergeben. Die Namenserteilung erfolgt beim Standesamt.
Wann kann die Vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet werden?
Die Vaterschaftsanerkennung, die Zustimmung der Mutter und die gemeinsame Sorgeerklärung können sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes beurkundet werden. Es wird jedoch empfohlen, diese Beurkundungen vor der Geburt zu erledigen, um späteren bürokratischen Aufwand zu vermeiden.
Wo kann die Beurkundung erfolgen?
Die Beurkundung kann bei verschiedenen Stellen vorgenommen werden:
- Jugendamt: Beurkundet sowohl die Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmungserklärung der Mutter als auch die gemeinsame Sorgeerklärung. Diese Beurkundungen sind kostenfrei.
- Standesamt: Beurkundet nur die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung der Mutter. Auch diese Beurkundung ist kostenfrei.
- Notar: Beurkundet die Anerkennung der Vaterschaft, die Zustimmung der Mutter und die gemeinsame Sorgeerklärung. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmung sind gebührenfrei. Die Beurkundung der Sorgeerklärung ist jedoch kostenpflichtig.
Welche Unterlagen brauche ich?
Beim Jugendamt wird nur der Personalausweis/Reisepass benötigt.
Was kostet die Anerkennung der Vaterschaft?
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung sowie der Sorgeerklärung ist beim Jugendamt kostenlos.
Terminvereinbarung und Zuständigkeit:
Alles zur Terminvereinbarung und den zuständigen Personen erfahren Sie im digitalen Rathaus