Die Kunsthalle, Steubenplatz 1, ist als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Rheintor

Von dem 1819 errichteten Tor ist nur noch der Säulenportikus des nördlichen Pavillons erhalten. Alle Stadttore Moller bestanden aus Wachstube für 30 Mann, Wohnung des Torwächters und vorgelagerter Säulenhalle, angeordnet spiegelbildlich auf beiden Seiten der Straße. Die Tore hatten für Moller städtebaulich die Funktion, dass die Bauwilligen sich vorstellen konnten, wie groß die neue Stadt gedacht war. Sie waren im übrigen Kontrollpunkte, hatten aber keine Verteidigungsfunktion mehr, sondern waren in ihrer Durchlässigkeit eher ein Willkommen in die Stadt.
(Text Wolfgang Lück, Werkbundakademie Darmstadt)
Kunsthalle mit Rheintor
Beim Neubau der Kunsthalle (1884) integrierte Architekt Herrmann Müller den nördlichen Portikus des Rheintores als Eingang in dem im Neorenaissance-Stil gehaltenen Bau.