Betreuungsangebote

(dk)

Magistrat beschließt Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagesentwicklung an Darmstädter Grundschulen

Kinder unterschiedlichsten Alters sitzen an einem Tisch und spielen mit Spielzeug
Quelle: shutterstock - ibragimova

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom vergangenen Mittwoch (3.) einer Magistratsvorlage zur Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagesentwicklung an den Darmstädter Grundschulen zugestimmt. Hintergrund ist ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern, der ab dem 1. August 2026 zunächst für alle Grundschulkinder in der ersten Klasse gelten wird und dann jährlich um je eine Klassenstufe erweitert wird. Der Rechtsanspruch in Stufen führt auch dazu, dass die Betreuungsverträge für Hortbetreuung und den Pakt für den Ganztag ab dem Kitajahr 2026/2027 für ein Jahr befristet abgeschlossen werden. Diese Regelung gilt nur für Neuverträge.

In Darmstadt gibt es ein differenziertes Betreuungsangebot für Grundschulkinder, dies besteht aus Plätzen im Pakt für den Ganztag und Plätzen in Horten, insgesamt handelt es sich derzeit um 4.713 Betreuungsplätze. Der bereits vorhandene und weiter stattfindende Ausbau der Betreuungskapazitäten im Pakt für den Ganztag hat Auswirkungen, insbesondere auf die Nachfrage nach Hortplätzen. 

„Das Betreuungsangebot in Horten wird durch die Eltern weniger nachgefragt, hier muss allerdings genau differenziert werden nach den Stadtteilen, da die Nachfrage sehr unterschiedlich ausfällt. Es ist daher unsere Verantwortung, bei zu geringer oder fehlender Nachfrage nach dem Hortangebot zu reagieren und zu überprüfen, ob nicht mehr nachgefragte Horte zugunsten einer U3- oder Ü3-Kinderbetreuung umgewandelt werden können“, erklärt Bürgermeisterin Barbara Akdeniz. „Somit werden natürlich nicht alle Horte zu einem bestimmten Stichtag geschlossen, vielmehr werden wir die Bedarfe und Nachfragen nach Grundschulbetreuung in jedem Sozialraum prüfen, die künftigen Bedarfe in den Blick nehmen und davon abhängig das Hortangebot entsprechend nachsteuern und anpassen. Horte, die benötigt werden, bleiben erhalten, bis ein ausreichendes Angebot an Plätzen im Pakt für den Ganztag aufgebaut ist.“

Bildungsdezernent Holger Klötzner sagt mit Blick auf den Rechtsanspruch: „Die Betreuungsplätze an den Darmstädter Grundschulen wurden in den letzten Jahren erheblich ausgebaut. Trotz Fachkräftemangel können im Vergleich zum Vorjahr rund 250 zusätzliche Plätze angeboten werden. Insgesamt gibt es nun 3.604 Betreuungsplätze an Grundschulen im Modul I und II. Somit nutzen bereits über 80 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind in der Grundschule oder im Hort. Der Rechtsanspruch ab dem kommenden Schuljahr wird die Nachfrage sicher nochmals ansteigen lassen, hierauf bereiten wir uns als Stadt zusammen mit den Betreuungsträgern vor. Gemeinsam schaffen wir das.“ Darüber hinaus begrüßt Klötzner die stetige Verlagerung in die Grundschule auch aus pädagogischer Sicht: „Unabhängig von den Gründen der Eltern ist dies ein großer Schritt in Richtung der rhythmisierten Ganztagsschule. Wenn Klassenverbände vollständig am Standort Schule unterrichtet und betreut werden, können sich die Einheiten abwechseln. Das bringt nicht nur mehr Abwechslung in den Schulalltag, sondern stärkt darüber hinaus auch das pädagogische Angebot.“

Aufgrund des kommenden Rechtsanspruchs und der veränderten Bedarfe ist es notwendig, dass eine strategische Steuerung des Platzangebots und somit der Betreuungsinfrastruktur für die Darmstädter Grundschulkinder entwickelt wird. „Wir sehen vor, dass ein abgestimmtes Vorgehen für jeden Sozialraum entwickelt wird. Das Jugendamt und das Schulamt werden eine Zusammenstellung und einen Abgleich der Daten für jeden Sozialraum vornehmen und fortschreiben. Dies wird eine gute Entscheidungsgrundlage darstellen, auf der die Bedarfe zur Anpassung der Betreuungsangebote für Grundschulkinder je Grundschulstandort vorgenommen werden können“, so Akdeniz und Klötzner abschließend.