Luisenplatz

(stip)

Videoüberwachung wird für zwei weitere Jahre fortgesetzt.

Videokamera an einem Masten mit einem Baum im Hintergrund
Quelle: shutterstock, DVKi

Die Videoüberwachung auf dem Luisenplatz wird fortgesetzt. „Für mich ist klar: Ich stehe zur Videoüberwachung und mache mich für ihre Fortführung stark! Die Fallzahlen zeigen deutlich: Kein anderer Bereich in Darmstadt ist ähnlich stark von Straftaten betroffen wie der Luisenplatz“, so Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey. Die auf bzw. am Luisenplatz überwiegend begangenen Straftaten sind dem Deliktsbereich „Körperverletzung“ sowie „Diebstahl“ und damit der typischen Straßenkriminalität zuzuordnen. Insbesondere die beiden erstgenannten Deliktsbereiche berühren die Rechtsgüter „körperliche Unversehrtheit“ und „Eigentum“ und somit auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung. „Deshalb lässt er sich erneut als Kriminalitätsschwerpunkt feststellen“, so Wandrey weiter.

Die Videoüberwachungsanlage auf dem Luisenplatz wurde am 2. Juni 2021 in Betrieb genommen. Gemäß Paragraph 14 Absatz 3 Satz 3 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) ist nach jeweils zwei Jahren zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für den Betrieb einer Videoüberwachungsanlage weiter vorliegen. Eine erste Überprüfung erfolgte am 28. September 2023.

Bei der aktuell durchgeführten Überprüfung war eine Änderung der Rechtslage zu berücksichtigen. Mit Wirkung vom 19. Dezember 2024 wurde der Paragraph 14 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 3 HSOG dergestalt eingefügt, dass eine Videoüberwachung auch an öffentlich zugänglichen Orten zulässig ist, die aufgrund ihrer Lage, Einsehbarkeit und Frequentierung günstige Tatgelegenheiten für Straftaten mit erheblicher Bedeutung im Sinne des Paragraphen 13 Absatz 3 Satz 1 HSOG bieten und deshalb anzunehmen ist, dass sie gemieden werden. Zudem besteht seitdem auch die Möglichkeit einer Videoüberwachung für sogenannte Angsträume.

Bei der Umfrage zu KOMPASS im Jahr 2022 wurde der Luisenplatz als jener Ort identifiziert, an dem die meisten Befragten ein subjektives Unsicherheitsgefühl benannt hatten. Eine Meidung des Platzes ist aufgrund der Funktion als zentraler ÖPNV-Knotenpunkt in der Regel nicht möglich. Viele Menschen würden den Luisenplatz jedoch gerne meiden. Aufgrund des Umfrageergebnisses könnte bereits die Rechtmäßigkeit der Fortsetzung der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz nach der neuen Regelung des Paragraphen 14 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 3 HSOG angenommen werden.

Zusätzlich wurde durch die hessische Landespolizei eine Auswertung zu strafrechtlich relevantem Verhalten auf dem Luisenplatz vorgenommen, um feststellen zu können, ob es sich beim Luisenplatz weiterhin um einen Kriminalitätsschwerpunkt handelt und somit die rechtlichen Voraussetzungen des Paragraphen 14 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 2 HSOG weiterhin gegeben sind.

Nachfolgend zu der Bewertung aus dem Jahr 2023 hat die Landespolizei die Straftatenbelastung der Straßenkriminalität für den Luisenplatz sowie für die Vergleichsörtlichkeiten Platz der Deutschen Einheit und Marktplatz für die Jahre 2022, 2023 und 2024 wie folgt mitgeteilt:
 

Tatort

Jahr

Luisenplatz

Marktplatz

Platz der Deutschen Einheit

2022

123

27

76

2023

177

44

63

2024

162

30

79

Dass der Luisenplatz weiterhin ein Kriminalitätsschwerpunkt ist, zeigen die leicht gestiegenen Fallzahlen der Straßenkriminalität. Die Einrichtung der Videoschutzanlage führte vermutlich zu einem Verdrängungseffekt der unmittelbaren Betäubungsmittelkriminalität, der sich in weiterhin niedrigen Fallzahlen niederschlägt. Bei genauerer Betrachtung der Fallzahlen für den Luisenplatz ergibt sich folgende – auch im Vergleich zu den Vorjahren ersichtliche – Detaildarstellung im Hinblick auf die Verteilung der Straftaten der Straßenkriminalität:
 

Straftat (St.)

Zeitraum

St. gegen das Leben

Rohheitsdelikte

Diebstahl

Betäubungsmittelgesetz

Sachbeschädigung

Sexualdelikte

2022

0

55

49

14

3

2

2023

1

87

64

11

5

9

2024

1

67

81

6

1

7

Losgelöst von der rein zahlenmäßigen Aufzählung der der Polizei bekannt gewordenen Straftaten konnte beispielsweise mit Hilfe der Videoüberwachung auf dem Luisenplatz beim Tötungsdelikt an einem Obdachlosen im Jahr 2023 die Identifizierung des Täters erfolgen.

Ein Rückgang der Betäubungsmittelkriminalität lasst sich anhand des Fallzahlenrückgangs belegen. Es ist festzustellen, dass sich Angehörige der Drogenszene nicht mehr in dem Maße auf dem Luisenplatz aufhalten, wie man es vor der Videoüberwachung festgestellt hat. Eine Verlagerung in andere städtische Bereiche in abgeschwächter Form ist festzustellen. Die Polizei beobachtet diesen Vorgang und begegnet ihm mit erhöhtem Kontrolldruck und zivilen Maßnahmen. Eine weitere Verlagerung von Straftaten in andere Bereiche lässt sich aus Sicht der Polizei nicht feststellen.