Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 - Niersteiner Straße

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Luftbild Bessunger Straße - Niersteiner Straße © Wissenschaftsstadt Darmstadt / Vermessungsamt

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner jüngsten Sitzung die Teilaufhebung des Bebauungsplans W 6 - Niersteiner Straße beschlossen. Ermöglicht wird dadurch die Nutzungsänderung der vorhandenen Bebauung in diesem Quartier des westlichen Bessungens. So soll unter anderem der denkmalgeschützte Kasernenkomplex, in dem lange die Bauverwaltung untergebracht war, zu einem attraktiven Wohnstandort werden.

„Die Aufhebung wird die Nachnutzung des Technischen Stadthauses in der Bessunger Straße nach dem Wegzug der dortigen Ämter rechtlich erlauben“, erklärt Planungsdezernent Michael Kolmer. „Die Gebäude und die zugehörigen Freiflächen bleiben in ihrer äußeren Form erhalten, da sie als Gesamtanlage ,Neue Artilleriekaserne‘ unter Schutz stehen. Der Gebäudebestand ist jedoch auch für eine Wohnnutzung sehr gut geeignet. Bislang war dies durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgeschlossen. Vorrangiges Ziel ist die Entwicklung eines lebendigen Stadtquartiers mit dem Nutzungsschwerpunkt Wohnen.“

Das Areal grenzt direkt an das neue Wohnquartier „Ingelheimer Gärten“, das am früheren Standort des EAD entstanden ist und mit 240 neu geschaffenen Wohnungen kurz vor der Fertigstellung steht. Damit wird eine Entwicklung fortgesetzt, bereits erschlossene und zum Teil bebaute Flächen für Wohnnutzung zu öffnen und so einen weiteren Beitrag zur Schaffung von neuem Wohnraum in innerstädtischer Lage zu leisten. Bei einer Veräußerung der freiwerdenden Flächen können vertraglich Ziele verankert werden, die über die Festsetzungen eines Bebauungsplanes hinausgehen. Dazu gehören Regelungen der sozialgerechten Bodennutzung (geförderter Wohnraum), Vereinbarungen zur Grün- und Freiflächengestaltung, zur Erhaltung des Baumbestandes, Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität, zum Klima- und Artenschutz sowie Regelungen zum Mobilitätskonzept und zum Energiestandard.

Nach dem Magistratsbeschluss wird die Stadtverordnetenversammlung über die Vorlage entscheiden. Stimmt eine Mehrheit zu, wird der am 29. Januar 1971 in Kraft getretene Bebauungsplan W 6 in diesem Teilbereich am Tag nach der Bekanntmachung außer Kraft treten.

Weitere Informationen finden sich unter: www.darmstadt.de/bauleitplan