Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch (21.) für die Durchführung einer Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) bezüglich einer Straßenbahnverbindung von Griesheim-West nach Riedstadt gestimmt.
Der Abschnitt Griesheim-Wolfskehlen der seit längerem weitgehend stillgelegten Eisenbahnstrecke zwischen Darmstadt, Griesheim, Wolfskehlen und Riedstadt-Goddelau gehört zu den vom Land Hessen gelisteten Strecken, die für eine Reaktivierung im Personenverkehr im Rahmen des Arbeitskreises „Potential stillgelegter Strecken“ des Landes Hessen betrachtet werden.
Die im Frühjahr 2023 von der Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA) und der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft des Kreises Groß-Gerau (LNVG GG) vorgelegte Machbarkeitsstudie empfiehlt statt einer klassischen Eisenbahnreaktivierung eine zweigleisige Straßenbahntrasse zwischen Griesheim-West und Riedstadt. Als nächster Schritt wurde die Durchführung einer NKU empfohlen, um die Förderfähigkeit des Projekts nachzuweisen.
Um diese Untersuchung umzusetzen, haben die HEAG mobilo, die DADINA, die LNVG GG und der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) im Jahr 2025 einen Kooperationsvertrag geschlossen. Die Gesamtkosten der NKU werden derzeit auf rund 238.000 Euro brutto geschätzt, wobei vorgesehen ist, dass die DADINA, an der die Wissenschaftsstadt Darmstadt beteiligt ist, 40 Prozent und die LNVG GG 60 Prozent der Kosten tragen.
„Mit der Nutzen-Kosten-Untersuchung wird eine Voraussetzung geschaffen, um über eine zukunftsfähige, leistungsstarke und umweltfreundliche Schienenanbindung zwischen Darmstadt, Griesheim und Riedstadt entscheiden zu können“, so Mobilitätsdezernent Paul Georg Wandrey. „Eine gut vernetzte und attraktive Schieneninfrastruktur sorgt dafür, dass mehr Menschen auf den öffentlichen Verkehr umsteigen. Das entlastet die Straßen insgesamt, reduziert den Autoverkehr und verbessert damit auch den Verkehrsfluss für diejenigen, die weiterhin auf das Auto angewiesen sind. Von einer leistungsfähigen Schienenanbindung profitieren somit alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.“
