Neue Perspektive für Frankfurter Landstraße 171 bis 173

(stip)

Magistrat stimmt der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 43 zu.

Arheilgen Ortsmitte / Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch (20.) für die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 43 (Frankfurter Landstraße 171 bis 173) gestimmt.

Der seit dem 17. März 2022 rechtskräftige Plan hatte die Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes vorgesehen, bestehend aus einem Lebensmittelmarkt, 15 Wohnungen – darunter acht öffentlich geförderte – und einer Tiefgarage mit 41 Stellplätzen. Nach der Entscheidung, dass das Projekt nicht weiterverfolgt wird, sieht das Baugesetzbuch unter Paragraph 12 Absatz 6 vor, vorhabenbezogene Bebauungspläne aufzuheben.

Mit der Aufhebung treten die zuvor in diesem Bereich gültigen Bebauungspläne A 7.1 (An der Reitbahn) und A 7.2 (Um die Kleine Brückenstraße) wieder in Kraft. Damit gelten für künftige Bauvorhaben erneut die dort festgesetzten Vorgaben zur Bebauung.

Dazu Oberbürgermeister und Wirtschaftsdezernent Hanno Benz: „Mit diesem Beschluss haben wir den Weg freigemacht, das von großen Teilen der Arheilger Bürgerschaft abgelehnte Projekt abzuwickeln und dieses Areal – wie von mir wiederholt gefordert – einer von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptierten Nutzung zuzuführen. Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern werden wir entscheiden, was mit der Fläche geschehen wird.“

„Die Aufhebung ist eine formale Konsequenz aus der Entscheidung, das Bauvorhaben nicht umzusetzen. Mit diesem Beschluss stellen die planungsrechtliche Klarheit für die Arheilgerinnen und Arheilger wieder her und reaktivieren die vorher gültigen Festsetzungen des Bebauungsplans A 7.1“, erklärte Planungsdezernent Michael Kolmer.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 24. Juni 2025 den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für das Aufhebungsverfahren gefasst. Die Offenlage erfolgte vom 30. Juni bis 30. Juli 2025. Dabei gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Der Entwurf der Aufhebungssatzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 43 (Frankfurter Landstraße 171 bis 173) soll zeitnah von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen werden. Die Aufhebungssatzung wird anschließend durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft treten.