Das Familienzentrum der Wissenschaftsstadt Darmstadt bietet als anerkannter Bildungsträger die Qualifizierung und Aufbauqualifizierung von in der Kindertagespflege tätigen Personen an. Die Kindertagespflege ist eine familiennahe, nichtinstitutionelle Betreuung für maximal fünf Kinder, die in der Regel im Haushalt der in der Kindertagespflege tätigen Personen stattfindet.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat nun beschlossen, die Qualifizierung auf der Basis des Qualitätshandbuches des Deutschen Jugendinstituts (DJI) umzusetzen. Kernelemente sind dabei die Kompetenzorientierung und der Praxisbezug, um den hohen Anforderungen der frühkindlichen Förderung und Bildung gerecht zu werden. Auf der Basis des Qualitätshandbuches erhöhen sich die Anzahl der Unterrichtseinheiten, die Inhalte der Grundqualifizierung und der Umfang der Praktikumszeiten bei einer Kindertagespflegeperson in einer Kindertageseinrichtung. Die ab 2023 zusätzlich eingesetzte pädagogische Fachkraft wird die künftig in der Kindertagespflege tätigen Personen kontinuierlich in den Kursen begleiten, um die Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen zu fördern.
Zudem wurden die Honorare für die eingesetzten Referentinnen und Referenten erhöht, um der Konkurrenz in den umliegenden Städten und Gemeinden entgegentreten zu können.
„Mit dieser Entscheidung“, so Bürgermeisterin Barbara Akdeniz, „hat der Magistrat eine wichtige Basis für die Qualitätssicherung in der Kindertagespflege in Darmstadt geschaffen. Die Qualität der Betreuung ist elementar für die Entwicklung der Kinder und betont die Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und den in der Kindertagespflege tätigen Personen. Wir entwickeln so die hochwertige Qualifizierung und Aufbauqualifizierung in Darmstadt weiter.“
Seit 1993 finden im Familienzentrum Seminare für in der Kindertagespflege tätige Personen statt. Ab 2002 erfolgte schrittweise die Umsetzung der Themen orientiert am DJI-Curriculum für die Qualifizierung der Kindertagespflege. Mittlerweile ist die Qualifizierung und Fortbildung für in der Kindertagespflege tätige Personen obligatorisch.
Das zum Dezember 2008 in Kraft getretene Hessische Kinderförderungsgesetz definiert den Mindestumfang der Qualifizierung für angehende Kindertagespflegepersonen. Es folgte die Einführung der Grundqualifizierung mit 160 Unterrichtseinheiten. Seitdem wird die Pflegeerlaubnis nach der vollständigen Teilnahme an der Grundqualifizierung und nach einem bestandenen Kolloquium erteilt. Die Aufbauqualifizierung stellt die fortlaufende Auseinandersetzung mit den pädagogischen Inhalten für den Bereich Kindertagespflege sicher.