Waffenverbotszone auf dem Luisenplatz

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Aufbauend auf der Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen auf dem Luisenplatz, die am vergangenen Donnerstag (5.) in Kraft getreten ist, wurde die neue Waffenverbotszone entsprechend ausgeschildert.

Quelle: Wissenschaftsstadt Darmstadt

Aufbauend auf der Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen auf dem Luisenplatz, die am vergangenen Donnerstag (5.) in Kraft getreten ist, wurde die neue Waffenverbotszone entsprechend ausgeschildert. Die neue Beschilderung haben Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey, Hartmut Scherer, Leiter der Polizeidirektion Darmstadt-Dieburg und stellvertretend für den südhessischen Polizeipräsidenten Björn Gutzeit, und Alexander Götz, Leiter des 1. Reviers in Darmstadt, am heutigen Dienstag (10.) vorgestellt.

„Das Ziel ist der größtmögliche Schutz der Bevölkerung“, betont Wandrey. „Die Zahl der in den vergangenen Jahren begangenen Straftaten – darunter auch Delikte unter Einsatz von Waffen und Messern – rechtfertigt diese Maßnahme.“

Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei. Die neue Beschilderung der Waffenverbotszone wurde gemeinsam mit Hartmut Scherer, Leiter der Polizeidirektion Darmstadt-Dieburg, und Alexander Götz, Leiter des 1. Polizeireviers in Darmstadt, vor Ort präsentiert. Wandrey dankte ausdrücklich Polizeipräsident Björn Gutzeit und der Landespolizei für die enge und verlässliche Zusammenarbeit bei der Umsetzung dieser Maßnahme.

„Die Polizei begrüßt die Umsetzung der Waffenverbotszone auf dem Luisenplatz. Mit dieser Rechtsverordnung setzen die Verantwortlichen der Stadt ein klares Zeichen für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Unabhängig von den Straftaten belegen unsere Kontrollmaßnahmen, dass Messer und verbotene Waffen, insbesondere im öffentlichen Raum, eine immer größere Rolle spielen und häufiger mitgeführt werden. Werden Messer bei einem Konflikt genutzt, kommt es oftmals in der Folge zu schweren, teilweise sogar tödlichen Verletzungen. Die Waffenverbotszone ist daher ein wichtiger Baustein in der Sicherheitsarchitektur. Sie hat vor allem auch eine präventive Wirkung, denn wer erst gar keine Waffen oder kein Messer mitführt, kann sie auch nicht einsetzen. Die südhessische Polizei wird gemeinsam mit der Stadtpolizei Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung des Waffenverbots durchführen“, so Polizeipräsident Björn Gutzeit.

Gemäß Paragraph 42 Absatz 5 Waffengesetz kann für bestimmte öffentliche Bereiche eine Waffenverbotszone eingerichtet werden. Dort ist nicht nur das Führen klassischer Waffen, sondern auch das Mitführen von Messern jeglicher Art untersagt. Voraussetzung dafür ist das wiederholte Auftreten schwerwiegender Straftaten wie Raub, Körperverletzung, Bedrohung oder Sexualdelikte – wie sie auf dem Luisenplatz in den vergangenen Jahren vermehrt zu beobachten waren.

Im Jahr 2023 registrierte die Polizei auf dem Luisenplatz 84 Körperverletzungen, 3 Raubdelikte, 12 Bedrohungen, 5 Sexualstraftaten und eine Straftat gegen das Leben. Neun dieser Taten wurden mit Waffen oder Messern begangen. Im Jahr 2024 verzeichnete die Polizei knapp 70 waffenverbotszonen-relevante Delikte, wovon unter anderem sieben mit einem Messer begangen wurden. Hierzu zählen unter anderem rund 60 Rohheitsdelikte, darunter über 40 Körperverletzungen, vier Raubdelikte und über zehn Bedrohungen. Weiterhin wurden sechs Sexualdelikte und ein versuchtes Tötungsdelikt registriert.

„Diese Zahlen erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Waffenverbotszone gemäß § 42 Absatz 5 Waffengesetz“, so Wandrey. Zwar ist der Anteil der mit Waffen begangenen Delikte im Verhältnis zum Gesamtaufkommen gering, doch genügt bereits die wiederholte Begehung schwerer Straftaten in einem abgegrenzten Bereich als rechtliche Grundlage.

Hinzu kommt eine erhöhte Gefährdungslage durch den regelmäßigen Aufenthalt von durch Alkohol- oder Drogen beeinflussten Personen auf dem Luisenplatz sowie eine allgemein hohe Personenfrequenz, die das Konfliktpotenzial erhöht. Die Auswertung der Tatzeiten zeigt auch, dass keine tageszeitliche Eingrenzung der Verbotszone möglich ist: 2023 wurden 48 Taten tagsüber (6 bis 18 Uhr) und 57 nachts (18 bis 6 Uhr) begangen. Auch im Jahr 2024 variierten die Tatzeiten entsprechend.

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit enthält die neue Rechtsverordnung Ausnahmen für Personen mit berechtigtem Interesse am Mitführen von Waffen oder Messern – etwa für den beruflichen oder sportlichen Gebrauch – wie in Paragraph 4 der Verordnung geregelt.

„Die Waffenverbotszone ist ein notwendiger und konsequenter Schritt zur Erhöhung der Sicherheit auf dem Luisenplatz“, so Wandrey abschließend. „Sie ergänzt bestehende Maßnahmen wie Videoüberwachung und verstärkte Polizeipräsenz – und setzt ein klares Signal gegen Gewalt im öffentlichen Raum.“