RP genehmigt städtischen Haushalt 2025

(stip)

Städtische Ämter, Sport- und Kulturvereine haben jetzt Planungssicherheit. Die Auszahlung städtischer Zuschüsse wird zügig erfolgen.

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Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat die Genehmigung des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) für den Haushalt 2025 erhalten. Die Aufsichtsbehörde stuft die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt als erheblich eingeschränkt ein, wobei das geplante Defizit 2025 unter dem tatsächlichen Defizit des abgelaufenen Haushaltsjahres 2024 liegt.

Oberbürgermeister Hanno Benz und Stadtkämmerer André Schellenberg hatten im Herbst 2024 die reguläre Einbringung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026 gestoppt, nachdem sich ein Defizit in Höhe von über 100 Millionen Euro abzeichnete. Intensive verwaltungsinterne und fraktionsübergreifende Verhandlungen zwischen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU und Volt haben dazu geführt, dass das Defizit auf rund 36 Millionen Euro gesenkt werden konnte. Dies entspricht in etwa der Vorgabe des hessischen Innenministeriums, wonach ein Defizit von 200 Euro je Einwohner für eine Haushaltsgenehmigung akzeptabel ist.

„Mit der Genehmigung des Haushalts 2025 durch die Kommunalaufsicht kann die vorläufige Haushaltsführung endlich beendet werden“, zeigen sich Benz und Schellenberg erleichtert. „Damit haben nicht nur die städtischen Ämter, sondern auch Zuwendungsempfänger wie Sport- und Kulturvereine Planungssicherheit. Zuschüsse im freiwilligen Bereich sind der Kitt des gesellschaftlichen Zusammenlebens und können jetzt zügig ausgezahlt werden. Auch wenn wir uns die Auszahlung in diesem Jahr früher gewünscht hätten, bleibt die Stadt trotz der sich zuspitzenden, finanziell schwierigeren Zeit weiterhin verlässlicher Partner der städtischen Vereine und Institutionen. Für das Jahr 2026 haben wir mit der spürbaren Reduzierung der Neuverschuldung die Weichen für eine frühere Haushaltsgenehmigung gelegt,“ so Benz und Schellenberg.

Trotz ergangener Auflagen seitens des RP zur Bewirtschaftung des Haushalts behält die Stadt die Handlungshoheit bei der Haushaltsausführung. „Erfreulicherweise sind die Auflagen der Kommunalaufsicht nicht nur zahlenmäßig gering, sondern betreffen nahezu ausschließlich strategische Vorgaben zur weiteren Haushaltskonsolidierung und Berichtspflichten. Sie betreffen nicht das operative Handeln der Stadt wie beispielsweise Restriktionen und Auflagen zur Personalbewirtschaftung, so dass wir im Haushaltsvollzug weiterhin eigenständig agieren können“, ist Schellenberg zufrieden. „Die Forderungen des RP, das Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben und zu ergänzen sowie weiterhin mit Haushaltssperren zu operieren und den Haushalt 2025 restriktiv zu bewirtschaften, sind in unserem Sinn und Eigeninteresse.“

Die bereits im Haushaltsplan 2025/2026 verankerten Konsolidierungsmaßnahmen trugen maßgeblich dazu bei, dass die Aufsichtsbehörde trotz des geplanten Defizits im Haushaltsjahr 2025 keine Anpassungen im Ergebnishaushalt gefordert hat. Lediglich die Investitionsseite musste im Rahmen des mittelfristigen Investitionsprogramms überarbeitet und in einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.

Die im Haushalt vorgesehenen und vom RP genehmigten Investitionen von 96 Millionen Euro für das Jahr 2025 und 111 Millionen Euro im Jahr 2026 zuzüglich der Maßnahmen des Eigenbetriebs Immobilienmanagements Darmstadt (IDA) im Umfang von 62 respektive 66 Millionen Euro ermöglichen die Fortführung aller wichtigen Projekte. Der Start neuer Maßnahmen ist ebenso nicht ausgeschlossen, steht aber unter Einzelgenehmigungsvorbehalt mit Begründungspflicht. Mehr versprochen hatten sich Benz und Schellenberg vom Infrastrukturfinanzierungsgesetz des Bundes, aus dem für einen Zeitraum von zwölf Jahren 10,5 Millionen Euro pro Jahr zusätzliche Fördermittel erwartet werden. Sowohl bei diesem Programm als auch im Rahmen des nun verabschiedeten mittelfristigen Investitionsprogramms steht die größtmögliche Flexibilität im Vordergrund. Bund und Land müssen stets Gewähr dafür tragen, dass Kommunen frei in der Entscheidung sind, wie Mittel eingesetzt werden. Die Aufsichtsbehörde hat hier schon zugesichert, dass Investitionsvorhaben im Haushaltsvollzug gegeneinander getauscht werden können, wenn sich dies als zielführend erweist. Bund und Land müssen bei den angesprochenen Förderungen die angekündigte Bürokratiearmut liefern.

Oberbürgermeister Benz erläutert: „Unsere Stadt wächst weiter – so lag die Bevölkerungszahl kürzlich erstmals über 170.000 Einwohner. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen und die Entwicklung der Schülerzahl verdeutlichen, dass weiterhin massiv in die städtische Infrastruktur investiert werden muss. Dies stand in den Verhandlungen mit der Aufsichtsbehörde stets im Vordergrund. An keiner Stelle dürfen bestehende Strukturen durch Kürzungsmaßnahmen beschädigt oder zerstört werden. Der Wiederaufbau wäre ohnehin viel kostenintensiver – sofern dies dann überhaupt gelingen würde.“

„Die ganz wichtigen Infrastrukturprojekte wie der Schulneubau (zum Beispiel Neubau der Grundschule in der Albert-Schweitzer-Anlage), die Schulbausanierung (zum Beispiel Sanierung der Christoph-Graupner-Schule, der Stadtteilschule Arheilgen oder des BSZM), der Bau neuer Kindergärten (zum Beispiel neue Kita auf dem Marienplatz) oder die Schaffung der Infrastruktur des neuen Ludwigshöhviertels (der neuen Schule, des Familienzentrums bis zu den Quartiersgaragen), aber auch die Digitalisierung der bürgernahen Verwaltung müssen weiter vorangetrieben werden“, ergänzt Schellenberg.

Zwar wurden die Gesamtprojektkosten bei den Bauprojekten bei IDA nicht gekürzt. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung mussten aber Anpassungen der Projektabläufe bei den Gebäudesanierungen und -neubauten vorgenommen werden. „Zur Wahrheit dieser Investitionspriorisierung gehört aber auch, dass wir eine erhebliche ‚Bugwelle‘ an Investitionen vor uns herschieben. Maßnahmen, die sachlogisch in 2025/2026 nicht im ursprünglich geplanten Umfang gestartet oder fortgesetzt werden können, belasten nunmehr die Jahre 2027 ff. zusätzlich. Bis dahin muss es gelingen, dass die Haushaltslage der Kommunen durch Bund und Länder nachhaltig neu ausgerichtet wird. Wenn durch weitere Auflagen der Kommunalaufsicht die Begrenzung der Kreditaufnahme über den Doppelhaushalt 2025/2026 hinaus unverändert fortbesteht, werden die Herausforderungen in den Folgejahren nur umso größer. Die dann zu erwartende Zunahme des Investitionsstaus dürfte auch nicht im Interesse von Bund und Land liegen und würde die derzeit aus Berlin kommunizierten und erkannten Handlungsbedarfe konterkarieren“, verdeutlichen Benz und Schellenberg.

Das Aufstellen des Haushalts 2025/2026 war durch große Planungsunsicherheiten geprägt. Im Haushaltsvollzug zeigt sich, dass viele Ertragspositionen deutlich unter den Erwartungen bleiben. Hierzu gehören unvorhergesehene Gewerbesteuerrückzahlungen sowie zu geringe Erstattungen durch Bund und Land. „Der Appell zur Neuausrichtung der finanziellen Ausstattung der Kommunen, wie beispielsweise für die Kostenerstattung für die Unterbringung geflüchteter Menschen oder auch die unzureichende Krankenhausfinanzierung, muss nicht nur zum Erkenntnisgewinn, sondern zu konkretem Handeln durch Bund und Land führen“, fordert Benz einmal mehr. „Sorge bereiten uns überraschenderweise auch die Grundsteuereinnahmen, die in diesem Jahr das im Haushalt geplante Volumen spürbar unterschreiten werden“, ergänzt Schellenberg. „Hier prüfen wir gerade intensiv die Datengrundlagen und Ursachen. Möglicherweise ist der vom Land im Zuge der Grundsteuerreform errechnete sogenannte aufkommensneutrale Hebesatz deutlich zu gering bemessen.“

„Anders als die Ertragsseite werden wir nach derzeitiger Hochrechnung die Aufwendungen durch eine restriktive Bewirtschaftung im Haushaltsjahr 2025 voraussichtlich im Griff behalten. Die Spielräume, die uns auch verfassungsrechtlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zustehen, sind aber mittlerweile so gering, dass sich hier eine akute Gefährdung der Aufrechterhaltung der Daseinsfürsorge abzeichnet. Dies tritt insbesondere deshalb ein, da der Gestaltungsrahmen sehr gering ist und 90 Prozent der Ausgabenseite aus kaum steuerbaren Pflichtpositionen bestehen; Pflichtpositionen, bei denen kommunale Aufgaben von Bund und Land ohne ausreichende Gegenfinanzierung den Kommunen zugewiesen werden. Dies ist erneut Beweis dafür, dass wir kein Ausgabe-, sondern ein Einnahmeproblem haben“, verdeutlicht Schellenberg.

„Von daher werden wir nicht müde, die sich zunehmend schwierigere finanzielle Situation der Kommunen anzusprechen“, erklärt Benz. „Die finanzielle Situation der Kommunen in Deutschland, aber auch die von Land und Bund hat sich erheblich verschlechtert. Die Wirtschaftsleistung muss durch die angestoßenen Maßnahmen rasch steigen und müssen die Investitionen Wirkung zeigen“, so Schellenberg.