Mobilitätsdezernent Michael Kolmer hat jetzt in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage der Stadtverordneten Kerstin Lau der Uffbasse-Fraktion die Umsetzung des Carsharing-Gesetzes erläutert. Im Kern bezog sich die Kleine Anfrage auf kommunale Flächen. Stadtrat Michael Kolmer hat in seiner Antwort aber die Gesamtsituation in Darmstadt dargestellt.
Aktuell gibt es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 68 Carsharing-Stationen und 17 Parkbereiche für stationsflexible Carsharing-Fahrzeuge (sogenannte „City-Flitzer-Bereiche“) mit circa 200 Fahrzeugen.
Bisher liegen die meisten Carsharing-Standorte auf privaten Grundstücken und dort häufig im Hintergrund, weshalb sie von der Straße aus nicht unmittelbar erkennbar sind. Für die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Verkehrsraum durch privatwirtschaftlich tätige Unternehmen fehlten in Hessen bis zur Novellierung des Hessischen Straßengesetzes bis Ende 2021 die rechtlichen Voraussetzungen. Infolge der Novellierung ist es den Kommunen möglich, einem Anbieter durch Erteilen einer Sondernutzungserlaubnis Flächen in Ortsdurchfahrten einer Landes- oder Kreisstraße sowie Flächen einer Gemeindestraße für eine Carsharing-Station zur Verfügung zu stellen. Damit kann das Carsharing-Angebot im gesamten Stadtgebiet ausgeweitet werden. Voraussetzung dafür ist aber eine öffentliche Ausschreibung.
„Derzeit lässt das städtische Mobilitätsamt mit der HEAG mobilo eine Bedarfs-, Potenzial- und Standortanalyse erarbeiten, bei der unter anderem Standorte und die erforderliche Fahrzeuganzahl im öffentlichen Raum für Carsharing festgelegt werden sollen. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse wird Frühjahr 2023 die stadtweite Ausschreibung der öffentlichen Flächen für Carsharing vorbereitet. In Neubaugebieten wie dem Ludwigshöhviertel wird Carsharing als Baustein des Umweltverbunds von Anfang an eingeplant“, erläutert Kolmer in seiner Antwort. Die Stadt wolle das Angebot nachhaltiger Mobilität als einen zentralen Baustein der Mobilitätswende langfristig verbessern. Deswegen beabsichtige die Stadt die Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung und die Beauftragung der HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister.
Das erste Handlungsfeld werde die Planung, die Vergabe, die Etablierung und das Monitoring eines flächendeckend zur Verfügung stehenden, allgemein zugänglichen, qualitativ hochwertigen sowie preislich attraktiven Carsharing-Systems sein. Hierdurch soll der Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sowie shared mobility) in Darmstadt erweitert und gestärkt werden. „Damit entsprechen wird auch dem im Februar 2021 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Grundsatzbeschluss Carsharing, der Magistrat und Verwaltung damit beauftragte, die Ausweitung des Darmstädter Carsharing-Angebotes durch die Nutzung der neuen Möglichkeiten der Straßenverkehrsordnung voranzutreiben.
Auf kommunalen Flächen seien aktuell zwölf Stellplätze an sechs Standorten ausgewiesen. Es handelt sich dabei ausschließlich um anbieterbezogene Stellplätze. Im laufenden Jahr seien zwei Carsharing-Anbieter in Darmstadt vertreten.
Zonen beziehungsweise Stellplätze für sogenannte „Freefloat“-Carsharing-Fahrzeuge wurden 2022 nicht geschaffen. Ziel bei der Carsharing-Förderung sei die Verlagerung von Fahrten mit dem eigenen Pkw auf Sharing-Fahrzeuge. Laut dem Bundesverband Carsharing falle diese Verlagerungswirkung bei reinen Freefloating-Carsharing-Fahrzeugen deutlich geringer aus. Zwischen stationsbasierten und Freefloating-Carsharing-Fahrzeugen gebe es auch hybride Systeme, die Einwegfahrten zwischen definierten Stationen oder kleinräumigen Zonen ermöglichen. „Die Einrichtung solcher hybriden Systeme werde ebenfalls im Rahmen der Bedarfs- und Potenzialanalyse geprüft“, führt Kolmer in seiner Antwort aus.
Die Stadtverordnete Lau fragte zudem nach dem Umgang mit dem amtlichen „Carsharing-Schild“, das als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen „Parken“ erlaubt, allgemeine Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum auszuweisen. Dieses, so führt Kolmer aus, komme aktuell in Darmstadt nicht zur Anwendung, da es bisher nur anbieterbezogene Stellplätze gebe. Eine anbieterunabhängige Beschilderung sei nicht vorgesehen, da stationsbasierte Fahrzeuge auf diesen Stellplätzen nur während des Ausleihvorgangs abgestellt werden können, der Ausleihvorgang dort aber nicht beendet werden könne. Zudem könnten Freefloating-Carsharing-Fahrzeuge auf solchen Stellplätzen zwar zurückgegeben werden, dies sei aber aufgrund der geringen verkehrsentlastenden Wirkung nicht vorgesehen.
Sollten sich hybride Systeme, die Einwegfahrten zwischen Stationen oder bestimmten kleinräumigen Zonen ermöglichen, für die Wissenschaftsstadt als sinnvoll erweisen, könnte innerhalb dieser kleinräumigen Zonen eine anbieterunabhängige Beschilderung für ausgewählte Stellplätze erfolgen. Der Fokus liege aber zunächst auf der Vergabe öffentlicher Stellplätze als anbieterbezogene Stellplätze.
„Das amtliche Schild ‚Carsharing frei‘ kam in Darmstadt bis jetzt nicht nur Anwendung – es wurde Carsharing-Nutzerinnen und -Nutzern bislang keine Berechtigung gegeben, in Bewohnerparkzonen sowie in eingeschränkten Halteverboten und Halteverbotszonen zu halten oder zu parken. Auch eine Entbindung von der Parkscheibenpflicht oder der Parkgebühr gibt es bisher nicht“, führt Kolmer in seiner Antwort abschließend aus.