„Airfield Griesheim“: Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

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Ausschnitt aus dem Stadtatlas © Wissenschaftsstadt Darmstadt / Vermessungsamt

Auf einem Teil des bis zum Abzug der US-amerikanischen Streitkräfte militärisch genutzten „Airfield Griesheim“ im Westen Darmstadts wird eine zusammenhängende Gewerbefläche entstehen, auf der unter anderem ein Trainingszentrum des Zolls errichtet werden soll. Das künftige Gewerbeareal wird über die Flughafenstraße der Stadt Griesheim erschlossen. Der Bebauungsplan wird als Angebotsbebauungsplan konzipiert, der eine flexible Grundlage für die künftige Ansiedlung von Gewerbebetrieben bietet.

In seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch (31. Mai) hat der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschlossen, dass die Bevölkerung und Behörden im Rahmen der ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens frühzeitig über diese Pläne informiert werden. Von der Öffentlichkeit und den Behörden eingehende Anregungen und Stellungnahmen werden gesichtet, geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt.

Anschließend wird das förmliche Bebauungsplanverfahren inklusive Umweltprüfung weiterbearbeitet. So wird ein förmlicher Entwurf zum Bebauungsplan als zweite Stufe des Beteiligungsverfahrens erstellt und erneut offengelegt. Zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens erlangt der Bebauungsplan nach Durchführung der Abwägung mit dem Satzungsbeschluss Rechtskraft. Die Stadtverordnetenversammlung und die Öffentlichkeit werden über alle Planungsschritte informiert.

„Das Airfield Griesheim bietet der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwei große Chancen. Zum einen gewinnt Darmstadt dringend benötigte neue Gewerbeflächen, da das Gewerbeflächenpotenzial vor Ort nahezu ausgeschöpft ist. Zum anderen stellen wir sicher, dass bei der Erschließung und Bebauung auf Natur und Klima Rücksicht genommen wird; das künftige Gewerbegebiet wird mit der reichhaltig vorhandenen Pflanzen- und Tierwelt behutsam umgehen“, so Stadtrat Michael Kolmer.

Auf dem Areal befinden sich neben einem Waldstück Magerrasenflächen sowie artengeschützte Tiere. Der Erhalt, Schutz und Ausgleich dieser Gegebenheiten hat höchste Priorität. So soll der Wald komplett erhalten bleiben, Vogelbrutstätten sollen gesichert oder auf dem Areal selbst bzw. im direkten Umfeld neu geschaffen werden. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen soll in großem Rahmen vorgegeben werden, damit das Plangebiet zu einem möglichst hohen Anteil mit Solarstrom versorgt werden kann. Ein denkmalgeschützter Hangar auf dem Areal bleibt als Kulturdenkmal bestehen.